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Was steht denn hier ?


01.08.2002 16:32 - Gestartet von tcsmoers
Zu den Abrechnungsfehler ist es nach Angaben der Telekom deshalb gekommen, weil Communitel einen auf mehrere tausend Kunden abgeschlossenen Vertrag auf 15 000 Kunden aufgebläht habe. Communitel sei mehrfach gewarnt worden, dass hierdurch zu Abrechnungsfehlern kommen könnte.

Warum hat man dann dieses "Aufblähen" gestattet.

Das ist doch nichts anderes als eine dumme Ausrede. Einem Gutachter sowas zu unterstellen, müßte schon strafrechtlich relevant sein. Aber bei diesem Laden bekommt man ja keinen, der persönlich haftend ist. Die Aussage diese Gutachters decken sich auch mit unseren Erfahrungen. Wobei diese Fehlerquote quer durch alle Anbieter geht.

peso
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[1] preisspecht antwortet auf tcsmoers
16.08.2002 19:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu den Abrechnungsfehler ist es nach Angaben der Telekom deshalb gekommen, weil Communitel einen auf mehrere tausend Kunden abgeschlossenen Vertrag auf 15 000 Kunden aufgebläht habe.
...
Das ist doch nichts anderes als eine dumme Ausrede.
...
>Die Aussage diese Gutachters decken
sich auch mit unseren Erfahrungen. Wobei diese Fehlerquote quer durch alle Anbieter geht.


Habe da auch ein paar nette Dinge,

z.B. vor ca. 1 1/2 - 2 Jahren Gespräche die exakt sekundengleich Beginn/Gesprächsdauer über die Telekom und gleichzeitig über die gleiche MSN zur gleichen Zielrufnummer über einen anderen VNB geführt worden sein sollen (wobei in diesem Falle, da City-Tarif und ehemals Select 5/30-Nummer, die Verbindungen über die Telekom richtig waren, warum da überhaupt ein anderer VNB aufgetaucht ist, ist bis heute unklar. Die DTAG-Lady die mich damals zurückrief war selbst ziemlich zerknirscht weil auch Sie davon ausging, dass ich nicht der einzige bin bei dem der Abrechnungsfehler aufgetaucht ist und hatte das wohl an eine zentrale Klärungsstelle weitergeleitet, von dort aber nichts Vernünftiges zurückbekommen. Der Fehler tauchte dann noch in zwei weiteren Rechnungen auf. Ich bekam zwar pauschal Einheiten gutgeschrieben, aber ohne EVN hätte ich das nie nachweisen können.) Außerdem hatte ich bei den Select 5/30-Nummern mal Verbindungen bei denen der Rabatt korrekt berücksichtigt wurde und dann wieder welche wo die gleiche Rufnummer zum Standardtarif abgerechnet war. Aber die Abrechnungssysteme funktionieren ja zu 99,9 % und mit der gleichen Wahrscheinlichkeit glaube ich auch an den Osterhasen und Weihnachtsmann.

Ich gehe gerade bei Sondertarifen (Select 5/30 - läuft glaube ich aus - wurden Altverträge nicht gerade gekündigt?, AktivPlus, XXL usw.) von einer ziemlich großen Fehlerhäufigkeit aus (zuletzt wurde bei Tarifumstellung bei mir z.B. die 4. MSN 'vergessen'. Zuerst war sie tot, dann wurde sie noch 3 Tage lang zum Standardtarif abgerechnet, während die ersten 3 MSN schon mit AktivPlus korrekt tarifiert waren.

Ich suche die Sachen mal raus und faxe sie an die StA Bonn, damit die nicht tatsächlich glauben nur Communitel-Kunden wären betroffen, habe nichts mit denen zu tun, sondern bin ein 'ganz normaler' DTAG-Kunde.
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[1.1] rtpj antwortet auf preisspecht
16.08.2002 19:57
Benutzer preisspecht schrieb:

[...]
Ich suche die Sachen mal raus und faxe sie an die StA Bonn, damit die nicht tatsächlich glauben nur Communitel-Kunden wären betroffen, habe nichts mit denen zu tun, sondern bin ein 'ganz normaler' DTAG-Kunde.

Schick's mit der Post, dann muß es die Staatsanwaltschaft nur noch abheften ... und es entstehen bis zu sicheren Einstellung keine weiteren Kosten für die Allgemeinheit.
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[] preisspecht antwortet auf
17.08.2002 01:03
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Schick's mit der Post, dann muß es die Staatsanwaltschaft nur noch abheften ... und es entstehen bis zu sicheren Einstellung keine weiteren Kosten für die Allgemeinheit.

Haste ma ne Briefmarke für mich? Ansonsten gute Besserung, ich hoffe der Dünnpfiff ist bald vorbei ;-)

Um ehrlich zu sein, ich kann mir derzeit auch nicht vorstellen, wie es die Staatsanwaltschaft da auf einen grünen Zweig bringen will. Selbst, wenn sie regelmäßige Fehler nachweisen kann, wird sie sich schwertun, der Telekom den notwendigen Vorsatz nachzuweisen.

Es geht nicht unbedingt um den Vorsatz. Aber selbst wenn nicht arg viel dabei rauskommt, je mehr Fehlfälle dokumentiert werden um so eher können ggf. Anwälte mit Verweis auf das Ermittlungsergebnis den Nachweis in Streitfällen führen, dass die angeblich praktisch narrensichere Abrechnungssoftware deutlich mehr Mängel hat. Noch immer soll es ja Zivilverfahren geben, in der die Richter von der Unanfechtbarkeit und Unfehlbarkeit der Abrechnung überzeugt sind (muss wohl vom Ex-Behörden-Ursprung herrühren, als vormals quasi-staatliche Einrichtung gibts wohl einen 'Richtigkeitsvermutungs-Bonus' für die DTAG).
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[1] rtpj antwortet auf preisspecht
17.08.2002 17:55
Benutzer preisspecht schrieb:

Haste ma ne Briefmarke für mich? Ansonsten gute Besserung, ich hoffe der Dünnpfiff ist bald vorbei ;-)

Aber sicher. Kannste Dir abholen: Berlin-Lichtenrade

Es geht nicht unbedingt um den Vorsatz.

Betrug ohne Vorsatz gibt's nicht.


Aber selbst wenn nicht arg viel dabei rauskommt, je mehr Fehlfälle dokumentiert werden um so eher können ggf. Anwälte mit Verweis auf das Ermittlungsergebnis den Nachweis in Streitfällen führen,

Getreu dem Sammelklagen-Motto: "Viel hilft viel" ?

dass die angeblich praktisch narrensichere Abrechnungssoftware deutlich mehr Mängel hat.

Wie kannst Du denn den ***Vorsatz*** nachweisen ?

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[1.1] preisspecht antwortet auf rtpj
17.08.2002 19:36
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer preisspecht schrieb:

dass die angeblich praktisch narrensichere Abrechnungssoftware deutlich mehr Mängel hat.

Wie kannst Du denn den ***Vorsatz*** nachweisen ?

Wenn Du Jurist bist, kennst Du die Antwort, ich bin es nicht. Ich denke allerdings, dass man durchaus vorsätzlich handeln kann wenn
Fehler bekannt sind und trotzdem nicht abgestellt werden, da man ja die Schädigung der Kunden bei künftigen Abrechnungen durch Nichtbeseitigung der Fehler billigend in Kauf nimmt (und das eben nicht nur auf einen Sondertarif eines Kunden beschränkt). Ob man da deswegen Fehler zugunsten anderer Kunden gegenrechnen kann?
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[1.1.1] rtpj antwortet auf preisspecht
17.08.2002 21:07
Benutzer preisspecht schrieb:

Ich denke allerdings, dass man durchaus vorsätzlich handeln kann wenn
Fehler bekannt sind und trotzdem nicht abgestellt werden, da man ja die Schädigung der Kunden bei künftigen Abrechnungen durch Nichtbeseitigung der Fehler billigend in Kauf nimmt (und das eben nicht nur auf einen Sondertarif eines Kunden beschränkt).

_Billigend in Kauf nehmen_ ist etwas _völlig_ anderes als _vorsätzlich_ Fehler einzubauen.

Es gibt keinen (grob) fahrlässigen Betrug. Nur vorsätzlichen.

Ob man da deswegen Fehler zugunsten anderer Kunden gegenrechnen kann?

Das machte der Spiegel, glaube ich. Nicht die Telekom, nicht ich, nicht RE.

Versteh' mich richtig: Es ist sicherlich dumm, wenn eine Rechnung falsch ist.

Die T-Rechnungsfehler, die ich bereits gesehen habe, sind durchweg dann passiert, wenn ein Mensch eingegriffen hat, der schlicht und ergreifend nicht korrekt gearbeitet hat.

Da ist (seitens des T-Vorstands ... und der wurde ja in der Strafanzeige "bedacht") nicht einmal Fahrlässigkeit feststellbar.

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[1.2] tcsmoers antwortet auf rtpj
17.08.2002 21:36
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer preisspecht schrieb:

Haste ma ne Briefmarke für mich? Ansonsten gute Besserung, ich hoffe der Dünnpfiff ist bald vorbei ;-)

Aber sicher. Kannste Dir abholen: Berlin-Lichtenrade

Es geht nicht unbedingt um den Vorsatz.

Betrug ohne Vorsatz gibt's nicht.


Aber selbst wenn nicht arg viel dabei rauskommt, je mehr Fehlfälle dokumentiert werden um so eher können ggf. Anwälte mit Verweis auf das Ermittlungsergebnis den Nachweis in Streitfällen führen,

Getreu dem Sammelklagen-Motto: "Viel hilft viel" ?

dass die angeblich praktisch narrensichere Abrechnungssoftware deutlich mehr Mängel hat.

Wie kannst Du denn den ***Vorsatz*** nachweisen ?

Bisher sind alle Anzeigen gegen diesen Verein daran gescheitert, dass man keinen persönlich haftbar machen kann. Das ist eben der schöne Unterschied in unserem Lande. Den kleinen Dachdecker kann man verurteilen und diese Gesellschaften einfach nicht. Schadenersatzansprüche sind zwar möglich, strafrechtliche Konsequenzen kaum.

peso
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[1.2.1] rtpj antwortet auf tcsmoers
17.08.2002 21:48
Benutzer tcsmoers schrieb:

Bisher sind alle Anzeigen gegen diesen Verein daran gescheitert, dass man keinen persönlich haftbar machen kann.

Zum Glück ist das eine Grundvoraussetzung im Strafrecht.

Das ist eben der schöne Unterschied in unserem Lande.

Und in vielen vielen vielen vielen anderen Ländern auch.

Den kleinen Dachdecker kann man verurteilen und diese Gesellschaften einfach nicht.

Doch, "diese Gesellschaften" auch, man muß es eben nur einer einzelnen Person nachweisen können. Genauso muß man aber auch dem armen kleinen Dachdecker seine Schuld nachweisen. Aber dieser arme kleine Mann kann sich ja einfach straffrei verhalten, dann passiert ihm nichts.

Schadenersatzansprüche sind zwar möglich, strafrechtliche Konsequenzen kaum.

Doch, aber damit der Vorstandsvorsitzende zum Beispiel verurteilt werden kann, muß man dem Vorstandsvorsitzenden seine Tatbeteiligung nachweisen.

Man kann zum Beispiel bei einer Großfamilie nicht die Eltern einsperren, weil der Sohn eine Bank überfallen hat und man ihm nicht beikommen kann ...
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[] chb antwortet auf
17.08.2002 19:20
Benutzer ron's enemy schrieb:
Man muss auch mal Folgendes beachten: Fehlabrechnungen mit zu hohen Summen werden natürlich konsequent reklamiert, so dass die Zahl hoch erscheint; über Fehlabrechnungen mit zu niedrigen Summen, was durchaus vorkommt, beschwert sich aber kein Kunde (übrigens auch Betrug). Dieses Verhältnis zwischen zu hohen
*********************
Wie kommst Du denn auf das dünne Brett Wer soll da wen betrügen? Wenn die Telekom mir 50,- in Rechnung stellt, dann ist das ihr Problem, wenn das zu wenig ist. Sie kann ja ihre Rechnungen gegenkontrollieren und ggf. eine Nachforderung stellen.

Benni
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[1] rtpj antwortet auf chb
17.08.2002 21:10
Benutzer chb schrieb:

Wie kommst Du denn auf das dünne Brett Wer soll da wen betrügen? Wenn die Telekom mir 50,- in Rechnung stellt, dann ist das ihr Problem, wenn das zu wenig ist. Sie kann ja ihre Rechnungen gegenkontrollieren und ggf. eine Nachforderung stellen.

Wenn Du als Kunde erkennst, daß das eindeutig zu wenig ist, was Dir die Telekom berechnet hat, und nichts dagegen tust, ist das sehr wohl Betrug. Aber man kann sicherlich keinem den Vorsatz _nachweisen_ ...
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[1.1] chb antwortet auf rtpj
18.08.2002 10:51
Benutzer rtpj schrieb:
Wie kommst Du denn auf das dünne Brett? Wer soll da wen betrügen? Wenn die Telekom mir 50,- in Rechnung stellt, dann ist das ihr Problem, wenn das zu wenig ist. Sie kann ja ihre Rechnungen gegenkontrollieren und ggf. eine Nachforderung
Wenn Du als Kunde erkennst, daß das eindeutig zu wenig ist, was Dir die Telekom berechnet hat, und nichts dagegen tust, ist das sehr wohl Betrug. Aber man kann sicherlich keinem den Vorsatz _nachweisen_ ...

Ich bin nicht verpflichtet, meinen EVN Zeile für Zeile zu kontrollieren (wäre ich das, würde ich ihn sofort abbestellen, weil ich besseres zu tun habe). Somit ist der Betrugsvorwurf an den Kunden rein akademischer Natur, da niemals beweisbar.

Benni
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[1.1.1] rtpj antwortet auf chb
18.08.2002 11:17
Benutzer chb schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:

Wenn Du als Kunde erkennst, daß das eindeutig zu wenig ist, was Dir die Telekom berechnet hat, und nichts dagegen tust, ist das sehr wohl Betrug. Aber man kann sicherlich keinem den Vorsatz _nachweisen_ ...

Ich bin nicht verpflichtet, meinen EVN Zeile für Zeile zu kontrollieren (wäre ich das, würde ich ihn sofort abbestellen, weil ich besseres zu tun habe). Somit ist der Betrugsvorwurf an den Kunden rein akademischer Natur, da niemals beweisbar.

Nochmal meinen Text lesen:

Wenn Du als Kunde erkennst, daß das eindeutig zu wenig ist,

Danke.