Streit

Telekom erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Communitel-Gutachter

Aussage über überhöhte Rechungen darf nicht wiederholt werden
Von dpa / Ingolf Lenz

Die Deutsche Telekom ist gegen die Einkaufsgemeinschaft Communitel und deren Gutachter jetzt gerichtlich vorgegangen. Per Einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Frankfurt/Main ließ der Bonner Konzern dem Geschäftsführer des Gutachterbüro tekit Consult, Reinhold Scheffel, die Behauptung verbieten, dass jede Telefonrechnung in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit um 20 Prozent zu hoch sei. Die Telekom liegt seit längerem mit Communitel im Streit, die den Bonnern überhöhte Rechnungen vorwirft.

Wie es weiter hieß, sehe sich die Telekom zu diesem Schritt veranlasst, um Verunsicherung und Schaden von den eigenen Kunden abzuwenden. tekit Consult hatte Telekom-Datensätze von Communitel ausgewertet und nach eigenen Angaben größere Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen festgestellt. Hierüber war am Wochenende erneut in den Medien berichtet worden.

Das ausgewertete Material erscheine repräsentativ, so dass Fehler auch bei anderen Telekom-Kunden auftreten könnten, lautete der Schluss von Gutachter Scheffel. Die Telekom hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen und das Papier von tekit Consult als ein "Auftragsgutachten" bezeichnet.

Zu den Abrechnungsfehler ist es nach Angaben der Telekom deshalb gekommen, weil Communitel einen auf mehrere tausend Kunden abgeschlossenen Vertrag auf 15 000 Kunden aufgebläht habe. Communitel sei mehrfach gewarnt worden, dass es hierdurch zu Abrechnungsfehlern kommen könnte.