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Aufwachen


29.08.2021 11:11 - Gestartet von niclas
Das Bundeskartellamt und auch die Landesmedienanstalten sollten aus ihrem Dornroeschenschlaf aufwachen. Statt plurale Medienvielfalt bestimmen einige wenige Konzerne die Belegung.
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[1] helloworld_de antwortet auf niclas
29.08.2021 12:01
Benutzer niclas schrieb:
Das Bundeskartellamt und auch die Landesmedienanstalten sollten aus ihrem Dornroeschenschlaf aufwachen. Statt plurale Medienvielfalt bestimmen einige wenige Konzerne die Belegung.

Quark: Erst kürzlich wurde doch entschieden, dass der TV Anschluss nicht mehr umlagefähig ist in den Nebenkosten - auch aus Wettbewerbsgründen. Also kann der Anschluss nicht mehr soooo wichtig sein, dass da jetzt ein Medienwächter notwendig ist. Mit der Abweisung der Umlagefähigkeit hat man den TV Anschluss zu einem beliebigen TV Produkt degradiert - folglich sollte ein Kabelanbieter auch frei entscheiden können was er damit macht. Wenn da einer Sender XYZ gucken will, dann kann er den bei Zattoo, Waipu und Co. genauso buchen. Entweder gibts eine Versorgungspflicht und Verpflichtung jeden Sender aufs Netz zu lassen, dann wären Nebenkosten auch gerechtfertigt das umzulegen oder eben nicht
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[1.1] niclas antwortet auf helloworld_de
29.08.2021 12:30
Benutzer helloworld_de schrieb:
Benutzer niclas schrieb:
Das Bundeskartellamt und auch die Landesmedienanstalten sollten aus ihrem Dornroeschenschlaf aufwachen. Statt plurale Medienvielfalt bestimmen einige wenige Konzerne die Belegung.

Quark: Erst kürzlich wurde doch entschieden, dass der TV Anschluss nicht mehr umlagefähig ist in den Nebenkosten - auch aus Wettbewerbsgründen. Also kann der Anschluss nicht mehr soooo wichtig sein, dass da jetzt ein Medienwächter notwendig ist. Mit der Abweisung der Umlagefähigkeit hat man den TV Anschluss zu einem beliebigen TV Produkt degradiert - folglich sollte ein Kabelanbieter auch frei entscheiden können was er damit macht. Wenn da einer Sender XYZ gucken will, dann kann er den bei Zattoo, Waipu und Co. genauso buchen. Entweder gibts eine Versorgungspflicht und Verpflichtung jeden Sender aufs Netz zu lassen, dann wären Nebenkosten auch gerechtfertigt das umzulegen oder eben nicht

Was hat jetzt die Umlagefaehigkeit über Nebenkosten mit Kartellrecht- und durch einen Staatsvertrag geregelten Medienrecht der Bundesländer zu tun ? Hier geht es um völlig andere Fragen. Kann ein grosser Konzern wie Axel Springer fuer einen Nischensender umgehend an prominenten Stelle einen Sendeplatz bekommen (nicht als Nachrichtendender sondern als Hauptsender) - kleinere Anbieter aber nicht - werden viele rechtliche Fragen aufgeworfen. Hier kann die Marktmacht von Vodafone im Kabelnetz nicht unberücksichtigt bleiben.
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[1.1.1] helloworld_de antwortet auf niclas
29.08.2021 14:40
Was hat jetzt die Umlagefaehigkeit über Nebenkosten mit
Kartellrecht- und durch einen Staatsvertrag geregelten Medienrecht der Bundesländer zu tun ? Hier geht es um völlig andere Fragen. Kann ein grosser Konzern wie Axel Springer fuer einen Nischensender umgehend an prominenten Stelle einen Sendeplatz bekommen (nicht als Nachrichtendender sondern als Hauptsender) - kleinere Anbieter aber nicht - werden viele rechtliche Fragen aufgeworfen. Hier kann die Marktmacht von Vodafone im Kabelnetz nicht unberücksichtigt bleiben.

Ganz einfach, es gab Zeiten da war der TV Kabelanschluss, neben SAT die einzige Möglichkeit überhaupt Lineares TV zu schauen. Inzwischen gibts aber aber Über Internet Magenta, Rot, grün, gelb, blau, Waipu, Zattoo, Sky und wie sie alle heißen wo man einen TV "Anschluss" alternativ zu Kabel bekommen kann. Es ist jetzt nicht so, dass nur weil das im DVB-C Kabelnetz nicht verfügbar ist, dass der Sender keine Chance auf Verbreitung seines Programmes hat und ein Mensch keine Chancen hat das zu schauen. Im Gegenteil der Gesetzgeber wünscht Wettbewerb, weshalb zb. das Nebenkostenprivileg wackelt. Also dann soll ein Kunde der so einen Spartensender haben möchte sich einen Anbieter suchen der ihn ausstrahlt und nicht darauf bestehen, dass der Kabel-Anbieter das ausstrahlt. Weil der Kabel-Anbieter ist ja offensichtlich nicht mehr so Grundlegend für die Versorgung mit TV Programmen verpflichtet, dass es gerechtfertigt wäre das über Nebenkosten abzurechnen. Schließlich gibts ja ganz viele alternative TV Produkte die im Wettbewerb stehen