Was hat jetzt die Umlagefaehigkeit über Nebenkosten mit
Kartellrecht- und durch einen Staatsvertrag geregelten Medienrecht der Bundesländer zu tun ? Hier geht es um völlig andere Fragen. Kann ein grosser Konzern wie Axel Springer fuer einen Nischensender umgehend an prominenten Stelle einen Sendeplatz bekommen (nicht als Nachrichtendender sondern als Hauptsender) - kleinere Anbieter aber nicht - werden viele rechtliche Fragen aufgeworfen. Hier kann die Marktmacht von Vodafone im Kabelnetz nicht unberücksichtigt bleiben.
Ganz einfach, es gab Zeiten da war der TV Kabelanschluss, neben SAT die einzige Möglichkeit überhaupt Lineares TV zu schauen. Inzwischen gibts aber aber Über Internet Magenta, Rot, grün, gelb, blau, Waipu, Zattoo, Sky und wie sie alle heißen wo man einen TV "Anschluss" alternativ zu Kabel bekommen kann. Es ist jetzt nicht so, dass nur weil das im DVB-C Kabelnetz nicht verfügbar ist, dass der Sender keine Chance auf Verbreitung seines Programmes hat und ein Mensch keine Chancen hat das zu schauen. Im Gegenteil der Gesetzgeber wünscht Wettbewerb, weshalb zb. das Nebenkostenprivileg wackelt. Also dann soll ein Kunde der so einen Spartensender haben möchte sich einen Anbieter suchen der ihn ausstrahlt und nicht darauf bestehen, dass der Kabel-Anbieter das ausstrahlt. Weil der Kabel-Anbieter ist ja offensichtlich nicht mehr so Grundlegend für die Versorgung mit TV Programmen verpflichtet, dass es gerechtfertigt wäre das über Nebenkosten abzurechnen. Schließlich gibts ja ganz viele alternative TV Produkte die im Wettbewerb stehen