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Auch für Fernsehverträge?


04.11.2021 08:34 - Gestartet von martin_FS
Gilt das auch für Fernsehverträge wie z. B. Produkte für digitales Fernsehen bei Vodafone/ ehemals Kabeldeutschland (KabelDigital mit SmartCard für ARD und ZDF in HD)?
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[1] Vertellmi antwortet auf martin_FS
04.11.2021 12:35
Kleine Klarstellung: Für die Programme von ARD und ZDF in HD schließt du keinen extra Vertrag ab (außer für den Kabelanschluss selbst, falls dieser nicht vom Vermieter/Verwalter zentral zur Verfügung gestellt wird). Die SmartCard bzw. der proprietäre Receiver von Vodafone wird nur für die meisten Privatsender in HD benötigt, wie RTL, ProSieben, SAT.1 usw.

Die öffentlich-rechtlichen Programme sind dagegen auch im Kabel, sowohl in HD als auch in SD, unverschlüsselt und somit mit jedem DVB-C Gerät zu empfangen. Das gilt für die Hauptprogramme und die 'Dritten', wie auch für zdf_neo und ONE, tagesschau24 und ZDFinfo, 3sat, arte, Ki.Ka und Phoenix.

Was die Neuregelung bei den Vertragskündigungen angeht, hört es sich für mich so an, dass das zunächst wohl nur für den Bereich Telefon und Internet gelten soll. Vielleicht kann ein Redaktionsmitglied hier genaueres dazu sagen? Spannend bleibt das auf jeden Fall, denn nicht nur im Kabel werden ja immer öfter auch (Online-) Fernsehverträge zusammen mit T & I angeboten, oft auch mit dem Argument, dass alles 'aus einer Hand' kommt...

Benutzer martin_FS schrieb:
Gilt das auch für Fernsehverträge wie z. B. Produkte für digitales Fernsehen bei Vodafone/ ehemals Kabeldeutschland
(KabelDigital mit SmartCard für ARD und ZDF in HD)?
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[1.1] martin_FS antwortet auf Vertellmi
04.11.2021 13:27
Benutzer Vertellmi schrieb:
Kleine Klarstellung: Für die Programme von ARD und ZDF in HD schließt du keinen extra Vertrag ab (außer für den Kabelanschluss selbst, falls dieser nicht vom Vermieter/Verwalter zentral zur Verfügung gestellt wird). Die SmartCard bzw. der proprietäre Receiver von Vodafone wird nur für die meisten Privatsender in HD benötigt, wie RTL, ProSieben, SAT.1 usw.

Jetzt ist das so. Früher (vor ca. 15 Jahren) eben nicht, da musste man auch für ARD und ZDF in HD bezahlen. Als das geändert wurde, wurden die Kunden natürlich nicht darauf hingewiesen und manche wie ich zahlen bis heute dafür. Zwar wurde das inzwischen bemerkt und gekündigt, aber die Laufzeit ist noch fast ein Jahr.
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[1.1.1] Vertellmi antwortet auf martin_FS
06.11.2021 16:53

einmal geändert am 06.11.2021 16:56
Sorry, was du hier schreibst, ist komplett falsch!

1. HD-Versionen von Das Erste, ZDF und arte gibt es seit 2010, erst ab diesem Jahr wurde somit auch die Fußball-WM erstmals in HD übertragen.

2. Diese Programme waren schon immer, auch bei Kabel Deutschland, später Vodafone Kabel, unverschlüsselt und somit ohne Zusatzkosten empfangbar. Es musste nur ein HD-tauglicher Empfänger vorhanden sein. Ich habe das schon damals selbst genutzt.

3. Der kostenpflichtige TV-Tarif mit SmartCard bei Kabel Deutschland war für die meisten privaten Programme wie RTL, SAT.1, ProSieben und viele andere, und zwar in digitaler SD-Qualität! Man konnte ohne einen solchen Tarif die Privaten lange Zeit also nur analog und somit in noch schlechterer Qualität empfangen. Das ist auch der Grund gewesen, weshalb viele Empfänger nur auf analogen Empfang eingestellt waren und den Leuten somit die frei empfangbare Digitalqualität bei den öffentlich-rechtlichen Programmen entging.

4. Erst in 2012 hat das Kartellamt festgelegt, dass die SD-Versionen der privaten Programme für mindestens 10 Jahre unverschlüsselt ausgestrahlt werden müssen. Erst auf diesen Druck hin hat Kabel Deutschland nach und nach, in mehreren Schritten, die Grundverschlüsselung der deutschen Programme in SD-Qualität aufgegeben. Seit dem kann man diese Programme endlich wenigstens in SD digital ohne Zusatzkosten empfangen.

5. Richtig ist, dass die Kunden dieses Tarifs nicht auf diese Änderung hingewiesen wurden. Man erfuhr das nur durch Berichterstattung in Fachmagazinen im Internet und in entsprechenden Foren. Die Grundverschlüsselung, für die diese Kunden bezahlten, bot zwar noch weitere Sender, z.B. ausgewählte Fremdsprachen-TV-Programme oder auch einige private Hörfunksender. Sicherlich hätten viele wegen dieser recht kleinen Zusatzauswahl aber lieber den Zusatzvertrag gekündigt. Hier wurde von Kabel Deutschland und Vodafone stillschweigend lieber einfach das Geld weiter kassiert. Das betraf wie gesagt ausschließlich private Programmanbieter.
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[2] niclas antwortet auf martin_FS
07.11.2021 23:55
Benutzer martin_FS schrieb:
Gilt das auch für Fernsehverträge wie z. B. Produkte für digitales Fernsehen bei Vodafone/ ehemals Kabeldeutschland (KabelDigital mit SmartCard für ARD und ZDF in HD)?
Reine TV Verträge fallen nicht unter das TKMoG (gültig ab 1.12.2021) - nur Kombi Verträge wie 3 Play mit Internet & Phone fallen auch darunter.
Die BGB-Änderung an 1. März 2022 wird dann aber für neue TV-Verträge gelten.