Kleine Klarstellung: Für die Programme von ARD und ZDF in HD schließt du keinen extra Vertrag ab (außer für den Kabelanschluss selbst, falls dieser nicht vom Vermieter/Verwalter zentral zur Verfügung gestellt wird). Die SmartCard bzw. der proprietäre Receiver von Vodafone wird nur für die meisten Privatsender in HD benötigt, wie RTL, ProSieben, SAT.1 usw.
Die öffentlich-rechtlichen Programme sind dagegen auch im Kabel, sowohl in HD als auch in SD, unverschlüsselt und somit mit jedem DVB-C Gerät zu empfangen. Das gilt für die Hauptprogramme und die 'Dritten', wie auch für zdf_neo und ONE, tagesschau24 und ZDFinfo, 3sat, arte, Ki.Ka und Phoenix.
Was die Neuregelung bei den Vertragskündigungen angeht, hört es sich für mich so an, dass das zunächst wohl nur für den Bereich Telefon und Internet gelten soll. Vielleicht kann ein Redaktionsmitglied hier genaueres dazu sagen? Spannend bleibt das auf jeden Fall, denn nicht nur im Kabel werden ja immer öfter auch (Online-) Fernsehverträge zusammen mit T & I angeboten, oft auch mit dem Argument, dass alles 'aus einer Hand' kommt...
Benutzer martin_FS schrieb:
Gilt das auch für Fernsehverträge wie z. B. Produkte für digitales Fernsehen bei Vodafone/ ehemals Kabeldeutschland
(KabelDigital mit SmartCard für ARD und ZDF in HD)?