Benutzer Altaso schrieb:
Bei Geschäftsverträgen gilt Vertragsfreiheit. Ein Verbrauchergeschäft kommt nur B2C zustande.
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz § 71 Absatz 3 sagt etwas anderes:
"... sind auch auf Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen ... anzuwenden"
Wenn der Unternehmenskunde also weniger als 50 Mitarbeiter hat bzw. die Umsatzerlöse oder Bilanzsumme unter 10 Mio. € jährlich liegen, können durchaus die Erleichterungen in Anspruch genommen werden.
Quelle:
https://www.bundesrat.de/
SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/325-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1