Benutzer Boob14 schrieb:
Wenn das Messprotokoll vom BNetzA Mess Programm verbindlich wäre, würde die Behörde
auch für Fehlmessungen der Verbraucher
gerade stehen müssen.
Die Anbieter könnten die Selbst Messung
des Verbrauchers im Zweifel ziehen
So eine Messung kann ja auch sehr leicht absichtlich oder unabsichtlich manipuliert sein.
zB indem (entgegen den Vorgaben zu Messung) doch gleichzeitig anderer Datenverkehr läuft, der natürlich dafür sorgt, dass beim Mess-PC nicht die volle Leistung ankommt.
Das kann entweder absichtlich zur gezielten Manipulation der Messung erfolgen, oder auch ohne Absicht, weil im Heimnetz auch Geräte ohne Wissen eines oft recht unwissenden Kunden doch Daten übertragen können.
zB hat ein DAU-Kunde keine Ahnung, dass der Netflix Stream vom Sohn auch am TV Gerät und nicht nur am PC einen Datenverkehr verursacht.
und die Behörde müsste dann mit dem Verbraucher die Zweifel ausräumen.
Was im Prinzip nur durch eine überwachte Messung vor Ort zum Ausschluss von Manipulationen möglich wäre.
So etwas dürfte dann wohl meist deutlich mehr Kosten als pro Jahr an Einsparungen möglich wäre. Und wer müsste das bezahlen?