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Die BNetzA müsste Verantwortung für die Messung übernehmen


11.02.2022 14:38 - Gestartet von Boob14
Wenn das Messprotokoll vom BNetzA Mess Programm verbindlich wäre, würde die Behörde auch für Fehlmessungen der Verbraucher gerade stehen müssen. Die Anbieter könnten die Selbst Messung des Verbrauchers im Zweifel ziehen und die Behörde müsste dann mit dem Verbraucher die Zweifel ausräumen. Die Behörde wandelt sich vom Schiedsrichter zum Gutachter des Verbrauchers. Dürfte sicherlich nicht das Interesse der Politik sein.

Einige Verträge werden auch Individuell verhandelt und es werden verschiedene Leistungen vereinbart. Das macht die Sache auch Komplex. Gibt auch Verbrauchen die sich alles Stundenlang erklären wollen und eine sehr starke eigene Meinung haben.

Glaube nicht, dass sich dort groß etwas verbessert.
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[1] trzuno antwortet auf Boob14
11.02.2022 15:27
Benutzer Boob14 schrieb:
Wenn das Messprotokoll vom BNetzA Mess Programm verbindlich wäre, würde die Behörde
auch für Fehlmessungen der Verbraucher
gerade stehen müssen.
Die Anbieter könnten die Selbst Messung
des Verbrauchers im Zweifel ziehen

So eine Messung kann ja auch sehr leicht absichtlich oder unabsichtlich manipuliert sein.

zB indem (entgegen den Vorgaben zu Messung) doch gleichzeitig anderer Datenverkehr läuft, der natürlich dafür sorgt, dass beim Mess-PC nicht die volle Leistung ankommt.

Das kann entweder absichtlich zur gezielten Manipulation der Messung erfolgen, oder auch ohne Absicht, weil im Heimnetz auch Geräte ohne Wissen eines oft recht unwissenden Kunden doch Daten übertragen können.
zB hat ein DAU-Kunde keine Ahnung, dass der Netflix Stream vom Sohn auch am TV Gerät und nicht nur am PC einen Datenverkehr verursacht.

und die Behörde müsste dann mit dem Verbraucher die Zweifel ausräumen.

Was im Prinzip nur durch eine überwachte Messung vor Ort zum Ausschluss von Manipulationen möglich wäre.

So etwas dürfte dann wohl meist deutlich mehr Kosten als pro Jahr an Einsparungen möglich wäre. Und wer müsste das bezahlen?
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[1.1] Sleepwalker 79 antwortet auf trzuno
11.02.2022 15:44

einmal geändert am 11.02.2022 15:45
So eine Messung kann ja auch sehr leicht absichtlich oder unabsichtlich manipuliert sein.

Naja, wir reden von 30 Messungen an verschiedenen Tagen und Tageszeiten. Die Vorgaben für die Messung sind ja nicht ganz trivial.
Das Messprotokoll liefert ja noch nicht einmal einen Vorschlag zur Minderung oder einen Durschnittswert. Es taugt nur zur Sonderkündigung wenngleich die Bundesnetzagentur extra auf das Minderungsrecht hinweist.Ein schlechter Witz.