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Messeprotokoll erstellt was nun?


26.01.2022 19:58 - Gestartet von Sleepwalker 79
Ich habe mir nun die Mühe gemacht und die 30 Messungen vorgenommen. Ich habe es nun schwarz auf weiß, dass die gebuchte Leistung dauerhaft nicht erreicht wird. Ich möchte aber den Vertrag nicht kündigen, sondern vom Recht auf Minderung Gebrauch machen. Aber wie genau soll ich das berechnen? Wie den Download und Upload gewichten? Vor allem der Upload ist sehr schwach. Darüber sind leider keine Infos in der FAQ des Mess-Tools.
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[1] Kuch antwortet auf Sleepwalker 79
11.02.2022 11:16
Hallo,

ja, genau zu diesem erschreckenden Thema haben wir inzwischen einmal weiter recherchiert: Ein teltarif.de-Leser hat ebenfalls das komplette Verfahren durchlaufen und uns das Messprotokoll zur Verfügung gestellt. Was die Bundesnetzagentur dazu sagt, ist praktisch ein Skandal. Hier nun unser Bericht dazu:

https://www.teltarif.de/bnetza-preisminderung-...

Die Bundesnetzagentur gibt also unumwunden zu, dass das Breitbandmessungstool tatsächlich nur für eine außerordentliche Kündigung geeignet ist, nicht aber für die konkrete Festsetzung einer Preisminderung, auf die der Verbraucher seit Dezember ein gesetzlich verbrieftes Recht hat. Und der Verbraucher ist bei der Höhe der Preisminderung weiterhin dem Wohlwollen des Providers ausgeliefert!

Man kann also nur empfehlen, dass bezüglich der konkreten Preisminderung möglichst viele Verbraucher das Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur einleiten:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html

Wenn das zukünftig entsprechend viele Leute verwenden, wird es die Bundesnetzagentur vielleicht lernen, dass sie ein Tool mit deutlich besserer Aussagekraft zur Verfügung stellen muss anstatt sich herauszureden.

Alexander Kuch
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[1.1] Sleepwalker 79 antwortet auf Kuch
11.02.2022 14:34
Da soll noch einer sagen, dass das nicht erfolgreiche Lobbyarbeit war.

Die Bundesnetzagentur weist extra auf das Minderungsrecht hin, doch dann stehen die Verbraucher im Regen. Um Verbraucherschutz kann es also nicht gehen.

Ja klar ist ein Gerichtsprozess möglich, wenn man sonst nicht viel zu tun hat.... Ein Armutszeugnis