Hallo,
ja, genau zu diesem erschreckenden Thema haben wir inzwischen einmal weiter recherchiert: Ein teltarif.de-Leser hat ebenfalls das komplette Verfahren durchlaufen und uns das Messprotokoll zur Verfügung gestellt. Was die Bundesnetzagentur dazu sagt, ist praktisch ein Skandal. Hier nun unser Bericht dazu:
https://www.teltarif.de/bnetza-preisminderung-...Die Bundesnetzagentur gibt also unumwunden zu, dass das Breitbandmessungstool tatsächlich nur für eine außerordentliche Kündigung geeignet ist, nicht aber für die konkrete Festsetzung einer Preisminderung, auf die der Verbraucher seit Dezember ein gesetzlich verbrieftes Recht hat. Und der Verbraucher ist bei der Höhe der Preisminderung weiterhin dem Wohlwollen des Providers ausgeliefert!
Man kann also nur empfehlen, dass bezüglich der konkreten Preisminderung möglichst viele Verbraucher das Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur einleiten:
https://www.bundesnetzagentur.de/
DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html
Wenn das zukünftig entsprechend viele Leute verwenden, wird es die Bundesnetzagentur vielleicht lernen, dass sie ein Tool mit deutlich besserer Aussagekraft zur Verfügung stellen muss anstatt sich herauszureden.
Alexander Kuch