Verbraucherschutz

Lahmes Internet: Preisminderung muss reformiert werden

Für den Verbrau­cher­schutz war das im vergan­genen Jahr novel­lierte Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz ein Schritt nach vorn. Doch zufrieden sind Kunden und Verbrau­cher­schützer längst noch nicht.
Von mit Material von dpa

Knapp ein halbes Jahr nach Inkraft­treten eines Gesetzes, das den Verbrau­cher­schutz stärken soll, beklagen Verbrau­cher­schützer noch große Defi­zite. Bei der Umset­zung der neuen Rechte bestehe noch "erheb­licher Verbes­serungs­bedarf", heißt es in einer heute publi­zierten Unter­suchung des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bandes (vzbv). Hierbei wurden Beschwerden ausge­wertet, die in den vergan­genen Monaten bei den Verbrau­cher­zen­tralen einge­gangen waren.

Als Beispiel nennen die Autorinnen ein in dem novel­lierten Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) enthal­tenes Minde­rungs­recht: Bekommt ein Verbrau­cher schlech­teres Internet als vertrag­lich zuge­sichert, hat er Anspruch auf Preis­min­derung - voraus­gesetzt, er kann dies über das Breit­band­mes­sung-Tool der Bundes­netz­agentur nach­weisen.

Neue Regel von Anfang an unzu­läng­lich

Regeln zur Preisminderung müssen überarbeitet werden Regeln zur Preisminderung müssen überarbeitet werden
Foto: Picture Alliance / dpa
Über die Unzu­läng­lich­keiten der neuen Rege­lung hat teltarif.de schon mehr­fach berichtet. Der Nach­weis für eine zu lahme Leitung kann nur sehr schwer erbracht werden. Denn die Messpro­tokolle geben keinen genauen Wert für die Preis­min­derung vor. Und die Bundes­netz­agentur sagt dazu allen Ernstes: Das entscheidet der Provider.

teltarif.de hat darum bereits vor Wochen gefor­dert, dass die BNetzA in dieser Sache mit mehr Kompe­tenzen ausge­stattet werden muss. Im Februar hat teltarif.de den dama­ligen vzbv-Chef Klaus Müller noch vor dessen Wechsel an die Spitze der Bundes­netz­agentur dazu aufge­for­dert, in dieser Sache tätig zu werden. Müllers Nach­folger beim vzbv sind dem nun nach­gekommen.

Bessere Umset­zung notwendig

Dem vzbv ist es ein Dorn im Auge, dass die Inter­net­anbieter betrof­fenen Kunden zwar eine Preis­min­derung anbieten, aber nicht deren Berech­nung erklären. Die Verbrau­cher könnten dann nicht nach­voll­ziehen, wie der ange­botene Minde­rungs­betrag zustande komme, moniert Verbrau­cher­schüt­zerin Kathrin Stein­bach. Ihre vzbv-Kollegin Susanne Blohm fordert verbind­liche Leit­linien für die Berech­nungen der Inter­net­anbieter.

Die Bundes­netz­agentur führt nach eigenen Angaben Gespräche mit der Tele­kom­muni­kati­ons­branche, um "verein­fachte Entschä­digungs­modelle" zu errei­chen. Die Gespräche liefen noch, sagte ein Behör­den­spre­cher. Man werde sicher­stellen, "dass die Kunden­rechte entspre­chend der Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes umge­setzt werden".

Auch mit Vertrags­zusam­men­fas­sung klappt es nicht

Außerdem müssen Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter dem Verbrau­cher seit der TKG-Novelle eine Kurz­zusam­men­fas­sung des Vertrags zukommen lassen, bevor ein Vertrag abge­schlossen werden kann. Dies gilt sowohl für Anrufe von Telefon-Hotlines als auch für die Bera­tung in Shops.

Trotz der neuen Rechte ist der Ärger von Bürgern weiter groß. Dies folgerte der vzbv aus der Anzahl von Beschwerden zu weiterhin tele­fonisch unter­gescho­benen Verträgen, die bei den Verbrau­cher­zen­tralen eingingen. Waren es im ersten Quartal 2020 noch 266, so stieg diese Zahl ein Jahr später auf 328. Im ersten Quartal 2022 waren es sogar 387 solcher Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden über unter­gescho­bene Verträge in Shops war eben­falls relativ hoch.

Nach Inkraft­treten des neuen TKG wurde einem Voda­fone-Kabel­kunden (via eazy) der Vertrag ille­galer­weise auto­matisch um 12 Monate verlän­gert. Die Klärung zog sich hin - und teltarif.de musste helfen.

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