Lahmes Internet: Preisminderung muss reformiert werden
Knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten eines Gesetzes, das den Verbraucherschutz stärken soll, beklagen Verbraucherschützer noch große Defizite. Bei der Umsetzung der neuen Rechte bestehe noch "erheblicher Verbesserungsbedarf", heißt es in einer heute publizierten Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Hierbei wurden Beschwerden ausgewertet, die in den vergangenen Monaten bei den Verbraucherzentralen eingegangen waren.
Als Beispiel nennen die Autorinnen ein in dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenes Minderungsrecht: Bekommt ein Verbraucher schlechteres Internet als vertraglich zugesichert, hat er Anspruch auf Preisminderung - vorausgesetzt, er kann dies über das Breitbandmessung-Tool der Bundesnetzagentur nachweisen.
Neue Regel von Anfang an unzulänglich
Regeln zur Preisminderung müssen überarbeitet werden
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Über die Unzulänglichkeiten der neuen Regelung hat teltarif.de schon mehrfach berichtet. Der Nachweis für eine zu lahme Leitung kann nur sehr schwer erbracht werden. Denn die Messprotokolle geben keinen genauen Wert für die Preisminderung vor. Und die Bundesnetzagentur sagt dazu allen Ernstes: Das entscheidet der Provider.
teltarif.de hat darum bereits vor Wochen gefordert, dass die BNetzA in dieser Sache mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden muss. Im Februar hat teltarif.de den damaligen vzbv-Chef Klaus Müller noch vor dessen Wechsel an die Spitze der Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, in dieser Sache tätig zu werden. Müllers Nachfolger beim vzbv sind dem nun nachgekommen.
Bessere Umsetzung notwendig
Dem vzbv ist es ein Dorn im Auge, dass die Internetanbieter betroffenen Kunden zwar eine Preisminderung anbieten, aber nicht deren Berechnung erklären. Die Verbraucher könnten dann nicht nachvollziehen, wie der angebotene Minderungsbetrag zustande komme, moniert Verbraucherschützerin Kathrin Steinbach. Ihre vzbv-Kollegin Susanne Blohm fordert verbindliche Leitlinien für die Berechnungen der Internetanbieter.
Die Bundesnetzagentur führt nach eigenen Angaben Gespräche mit der Telekommunikationsbranche, um "vereinfachte Entschädigungsmodelle" zu erreichen. Die Gespräche liefen noch, sagte ein Behördensprecher. Man werde sicherstellen, "dass die Kundenrechte entsprechend der Novelle des Telekommunikationsgesetzes umgesetzt werden".
Auch mit Vertragszusammenfassung klappt es nicht
Außerdem müssen Telekommunikationsanbieter dem Verbraucher seit der TKG-Novelle eine Kurzzusammenfassung des Vertrags zukommen lassen, bevor ein Vertrag abgeschlossen werden kann. Dies gilt sowohl für Anrufe von Telefon-Hotlines als auch für die Beratung in Shops.
Trotz der neuen Rechte ist der Ärger von Bürgern weiter groß. Dies folgerte der vzbv aus der Anzahl von Beschwerden zu weiterhin telefonisch untergeschobenen Verträgen, die bei den Verbraucherzentralen eingingen. Waren es im ersten Quartal 2020 noch 266, so stieg diese Zahl ein Jahr später auf 328. Im ersten Quartal 2022 waren es sogar 387 solcher Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden über untergeschobene Verträge in Shops war ebenfalls relativ hoch.
Nach Inkrafttreten des neuen TKG wurde einem Vodafone-Kabelkunden (via eazy) der Vertrag illegalerweise automatisch um 12 Monate verlängert. Die Klärung zog sich hin - und teltarif.de musste helfen.