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Wenn technisch nicht mehr möglich ist?


09.12.2021 10:39 - Gestartet von Handyman12345
Habe einen Vertrag über 50 MBit, aufgrund von Leitungslänge etc. synchronisiert die Fritzbox aber nur mit ca. 35 MBit. Egal welchen Anbieter ich nehmen würde, mehr geht ja technisch nicht. Muss mir der Anbieter jetzt Preisnachlass gewähren?
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[1] nurmalso antwortet auf Handyman12345
09.12.2021 15:45
Benutzer Handyman12345 schrieb:
Habe einen Vertrag über 50 MBit, aufgrund von Leitungslänge etc. synchronisiert die Fritzbox aber nur mit ca. 35 MBit. Egal welchen Anbieter ich nehmen würde, mehr geht ja technisch nicht. Muss mir der Anbieter jetzt Preisnachlass gewähren?

Schätze mal der Vertrag geht "bis zu 50MBit" und garantiert diese nicht.
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[2] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf Handyman12345
09.12.2021 16:34
Ich kann zwar die Frage juristich gerade auch nicht konkret (inBezug auf die neuen TKG-Regelungen) beantworten, aber ich will eine andere Anmerkung machen:

"Technisch ist mehr nicht möglich" ist immer Unsinn.

Es ist technisch an jedem Punkt in Deutschland möglich, einen Internetanschluß mit 100 Gb/s bereitzustellen. Geht ganz einfach: Graben von dort zum nächsten größeren Netzknoten baggern, Glasfaser reinlegen, wieder zuschütten.

Worum es tatsächlich geht, ist, dass es dem jeweiligen Anbieter *zu teuer* ist, den Anschluß in der gewünschten Bandbreite bereitzustellen. Das ist aber natürlich offensichtlich kein Grund, geschlossene Verträge nicht zu erfüllen: Wenn der Einkauf der Leistung, die man verkaufen möchte, zu teuer ist, dann muss man sich das überlegen, *bevor* man den Vertrag schließt, nicht hinterher, wenn man den Vertrag trotzdem schließt, dann ist das juristisch erstmal nicht das Problem des Kunden. Dann etwas von "mehr ist technisch nicht möglich" zu faseln, ist schlicht eine unehrliche Ausrede.
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[2.1] Handyman12345 antwortet auf gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
09.12.2021 17:28
Benutzer gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 schrieb:
Ich kann zwar die Frage juristich gerade auch nicht konkret (inBezug auf die neuen TKG-Regelungen) beantworten, aber ich will eine andere Anmerkung machen:

"Technisch ist mehr nicht möglich" ist immer Unsinn.

Sagen wir mal so, es ist für den Anbieter nicht verhältnismäßig. Aktuell gibt der Klingeldraht nicht mehr her und dann heißt es eben: "Friss oder stirb."
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[2.1.1] gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2 antwortet auf Handyman12345
09.12.2021 19:00
Es ist *immer* verhältnismäßig, zu erwarten, dass ein geschlossener Vertrag erfüllt wird.

Das "Friss oder stirb" ist eine vollkommen separate Angelegenheit.

Natürlich ist kein Netzanbieter gezwungen, mit irgendjemandem einen Vertrag über eine bestimmte Bandbreite zu einem bestimmten Preis zu schließen. Wenn ein Netzanbieter an einem bestimmten Standort nicht mehr als 1 Mb/s anbieten will, ist ihm das unbenommen. Wenn ein Netzanbieter an einem Standort für 10 Mb/s 10000 EUR Anschlußgebühr und 300 EUR Monatsgebühr haben will, ist auch das vollkommen in Ordnung.

Was nicht in Ordnung ist, ist, erst einen Vertrag über 100 Mb/s für 50 EUR im Monat zu schließen und dann die Erfüllung zu verweigern, mit der Begründung, dass es vermeintlich technisch nicht möglich sei, 100 Mb/s an dem Standort zu liefern, da es *immer* technisch möglich ist, 100 Mb/s zu liefern. Dass das ggf. für den Anbieter nicht wirtschaftlich ist, ist das Risiko des Anbieters - wenn er dieses Risiko nicht haben will, muss er die Wirtschaftlichkeit halt vor Vertragsschluss prüfen.
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[3] okverstanden antwortet auf Handyman12345
13.12.2021 22:16
Benutzer Handyman12345 schrieb:
Habe einen Vertrag über 50 MBit, aufgrund von Leitungslänge etc. synchronisiert die Fritzbox aber nur mit ca. 35 MBit. Egal welchen Anbieter ich nehmen würde, mehr geht ja technisch nicht. Muss mir der Anbieter jetzt Preisnachlass gewähren?

Was sagt denn dein Vertrag aus, bzw. die Leistungsbeschreibung?
1-50Mbit oder 40-50Mbit., etc.