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Congstar verstößt auch gegen Gesetz


16.02.2022 18:40 - Gestartet von strunz77
Nicht laufzeitgebundene Verträge sind bei Congstar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Verpasst man die Kündigungsfrist um einen Tag, kann man erst nach gut sechs Wochen raus und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach spätestens einem Monat.
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[1] muc80337 antwortet auf strunz77
17.02.2022 02:06
Benutzer strunz77 schrieb:
Nicht laufzeitgebundene Verträge sind bei Congstar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Verpasst man die Kündigungsfrist um einen Tag, kann man erst nach gut sechs Wochen raus und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach spätestens einem Monat.

Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen bevor man einen solchen Beitrag verfasst.

Gesetzlich vorgeschrieben ist das, was Du reklamierst, nur für Verträge mit anfänglicher Vertragslaufzeit, die automatisch in eine Verlängerung gehen. Das ist bei den Flex Varianten ja von vorneherein nicht der Fall, die haben keine anfängliche Vertragslaufzeit.

Du verwechselst möglicherweise eine anfängliche Vertragslaufzeit (die es beim Flex nicht gibt) und die Kündigungsfrist (aus der sich nur indirekt eine effektive anfängliche Vertragslaufzeit ergibt).
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[1.1] oliloli antwortet auf muc80337
17.02.2022 06:35
Nein, nun wirklich nicht.

Keine Vertragslaufzeit hieße, dass der Vertrag entsprechend zu sofort gekündigt werden kann.
Eine VLZ von 1 Monat und bei verpasster Frist, die es ja nur geben kann, wenn eine VLZ vorliegt, 6 Wochen entspricht demnach nicht den gesetzlichen Regeln.

Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen
bevor man eine solche Antwort verfasst. (sic!)

Benutzer muc80337 schrieb:
Benutzer strunz77 schrieb:
Nicht laufzeitgebundene Verträge sind bei Congstar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Verpasst man die Kündigungsfrist um einen Tag, kann man erst nach gut sechs Wochen raus und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach spätestens einem Monat.

Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen bevor man einen solchen Beitrag verfasst.

Gesetzlich vorgeschrieben ist das, was Du reklamierst, nur für Verträge mit anfänglicher Vertragslaufzeit, die automatisch in eine Verlängerung gehen. Das ist bei den Flex Varianten ja von vorneherein nicht der Fall, die haben keine anfängliche Vertragslaufzeit.

Du verwechselst möglicherweise eine anfängliche Vertragslaufzeit (die es beim Flex nicht gibt) und die Kündigungsfrist (aus der sich nur indirekt eine effektive
anfängliche Vertragslaufzeit ergibt).
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[1.2] strunz77 antwortet auf muc80337
18.02.2022 19:43

einmal geändert am 18.02.2022 19:43
Benutzer muc80337 schrieb:

Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen bevor man einen solchen Beitrag verfasst.


§ 309 Nr. 9 c) BGB ist das Stichwort, unter dem du mal nachschlagen könntest.
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[2] MaHi84 antwortet auf strunz77
17.02.2022 17:44

einmal geändert am 17.02.2022 17:45
Ärgere mich diesbezüglich auch mit dem Service von SIMPLYTEL rum. Dort sind es übrigens 3 Monate Kündigungsfrist.

Man pocht darauf, dass das neue Gesetz nur für Verträge mit einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit gelte. Auf Nachfrage, wo die Mindestvertragslaufzeit so genau beziffert sei, kamen Paragraphen ohne Relevanz.

Darauf wies ich hin und seitdem (gut drei Wochen) wird geschwiegen. Werde die kommenden Tage ein neues Ticket aufmachen, da ich auf letzten Fall nicht antworten kann, solang eine Antwort seitens simplytel aussteht.
Führt dies nicht zur Einigung, werde ich halt den Schlichtungsweg über die Bundesnetzagentur gehen.
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[2.1] hustensaftheinz antwortet auf MaHi84
17.02.2022 17:54
Benutzer MaHi84 schrieb:
Ärgere mich diesbezüglich auch mit dem Service von SIMPLYTEL rum. Dort sind es übrigens 3 Monate Kündigungsfrist.

Führt dies nicht zur Einigung, werde ich halt den Schlichtungsweg über die Bundesnetzagentur gehen.

Na, vielleicht sind ja früher die 3 Monate um. Dann hättest du dir die Mühe umsonst gemacht? Ist schon spannend, wie manche Leute ihre Zeit totschlagen.
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[2.1.1] MaHi84 antwortet auf hustensaftheinz
17.02.2022 18:13
Benutzer hustensaftheinz schrieb:
Na, vielleicht sind ja früher die 3 Monate um. Dann hättest du dir die Mühe umsonst gemacht? Ist schon spannend, wie manche Leute ihre Zeit totschlagen.


Die drei Monate mögen irgendwann um sein, aber trotzdem will man die Grundgebühr für diese ja dann von mir bezahlt haben. Und das sehe ich halt nicht ein, da in § 56 Abs. 3 Satz 1 TKG nirgends die Rede von einer Mindestmindestvertragslaufzeit (lt. simply nur für Verträge mit anfänglicher Vertragslaufzeit von 24 Monate) ist, sie demnach also auch 0 betragen kann.

Klar weiß ich mit meiner Zeit was besseres anzufangen, aber soll ich es deswegen einfach so hinnehmen?