Nein, nun wirklich nicht.
Keine Vertragslaufzeit hieße, dass der Vertrag entsprechend zu sofort gekündigt werden kann.
Eine VLZ von 1 Monat und bei verpasster Frist, die es ja nur geben kann, wenn eine VLZ vorliegt, 6 Wochen entspricht demnach nicht den gesetzlichen Regeln.
Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen
bevor man eine solche Antwort verfasst. (sic!)
Benutzer muc80337 schrieb:
Benutzer strunz77 schrieb:
Nicht laufzeitgebundene Verträge sind bei Congstar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Verpasst man die Kündigungsfrist um einen Tag, kann man erst nach gut sechs Wochen raus und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach spätestens einem Monat.
Meine Einschätzung: Manchmal würde der Blick ins Gesetz helfen bevor man einen solchen Beitrag verfasst.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das, was Du reklamierst, nur für Verträge mit anfänglicher Vertragslaufzeit, die automatisch in eine Verlängerung gehen. Das ist bei den Flex Varianten ja von vorneherein nicht der Fall, die haben keine anfängliche Vertragslaufzeit.
Du verwechselst möglicherweise eine anfängliche Vertragslaufzeit (die es beim Flex nicht gibt) und die Kündigungsfrist (aus der sich nur indirekt eine effektive
anfängliche Vertragslaufzeit ergibt).