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das TKG gilt für save.tv nicht


11.04.2022 09:57 - Gestartet von krassDigger
save.tv ist kein Telekommunikationsanbieter sondern ein Telemediendienst und entsprechend gelten diese Regelungen zur Vertragslaufzeit für diese nicht, sondern stattdessen die Regelung nach Bürgerlichem Gesetzbuch, wonach bis zu 24 Monate Laufzeit und die automatische Verlängerung sehr wohl erlaubt sind.
Da steht es noch einmal genau:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
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[1] platon antwortet auf krassDigger
11.04.2022 16:52
Benutzer krassDigger schrieb:
save.tv ist kein Telekommunikationsanbieter sondern ein Telemediendienst und entsprechend gelten diese Regelungen zur Vertragslaufzeit für diese nicht, sondern stattdessen die Regelung nach Bürgerlichem Gesetzbuch, wonach bis zu 24 Monate Laufzeit und die automatische Verlängerung sehr wohl erlaubt sind.
Da steht es noch einmal genau:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
Für Verbraucherverträge gilt aber grundsätzlich BGB §309 Nr. 9
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
Unwirksam sind
„a)
eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b)
eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses, es sei denn das Vertragsverhältnis wird nur auf unbestimmte Zeit verlängert und dem anderen Vertragsteil wird das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen, oder
c)
eine zu Lasten des anderen Vertragsteils längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer;“
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[1.1] basti99 antwortet auf platon
11.04.2022 17:01
Benutzer platon schrieb:

[...]

Das gilt nach meinem Kenntnisstand aber außerhalb des TKG - Geltungsbereichs nur für Neuverträge.
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[2] platon antwortet auf krassDigger
11.04.2022 17:10
Benutzer krassDigger schrieb:
save.tv ist kein Telekommunikationsanbieter sondern ein Telemediendienst und entsprechend gelten diese Regelungen zur Vertragslaufzeit für diese nicht, sondern stattdessen die Regelung nach Bürgerlichem Gesetzbuch, wonach bis zu 24 Monate Laufzeit und die automatische Verlängerung sehr wohl erlaubt sind.
Da steht es noch einmal genau:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
Nach TKG §3 Nr. 61 c dürfte save.tv unter das TKG fallen, da es Rundfunkübertragungen anbietet
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__3.html

„Telekommunikationsdienste“ in der Regel gegen Entgelt über Telekommunikationsnetze erbrachte Dienste, die mit der Ausnahme von Diensten, die Inhalte über Telekommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben folgende Dienste umfassen:
c)
Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden;
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[2.1] save.tv bietet kein Streaming von Live-TV an
krassDigger antwortet auf platon
12.04.2022 07:03
Benutzer platon schrieb:
Nach TKG §3 Nr. 61 c dürfte save.tv unter das TKG fallen, da es Rundfunkübertragungen anbietet

Wesentliches Merkmal einer Rundfunkübertragung ist der zeitlich unverzögerte Empfang durch eine unbestimmte Vielzahl von Empfangsgeräten.
save.tv bietet kein Streaming von Live-TV an und ist somit nicht als Rundfunkverbreiter vergleichbar der TV-Kabelanbieter oder IPTV-Dienste anzusehen.