Gegen TKG

teltarif hilft: save.tv verlängerte einfach Vertrag um ein Jahr

Die neuen TKG-Regeln gelten nur für Internet- und Handy-Provider? Weit gefehlt: Auch Strea­ming­dienste und andere Internet-Dienste müssen sich daran halten. teltarif.de musste einem Kunden des TV-Aufnah­medienstes save.tv helfen.
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Leser hatte Probleme mit TV-Aufnahmedienst save.tv Leser hatte Probleme mit TV-Aufnahmedienst save.tv
Bild: save.tv
Die Neure­gelungen des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten sind, haben für viele Verbrau­cher Verbes­serungen mit sich gebracht: Ist die Mindestver­trags­lauf­zeit eines 12- oder 24-Monats-Vertrags abge­laufen, darf sich dieser nicht mehr auto­matisch und unge­fragt um weitere 12 Monate verlän­gern, sondern nur noch um einen Monat.

Offenbar denken einige Kunden und Diens­tean­bieter, das würde nur für Handy- und Internet-Verträge gelten. Doch das ist ein Irrtum, der Passus gilt gene­rell für alle Verbrau­cher­ver­träge. Der Video­rekorder-Dienst save.tv hatte das offenbar nicht mitbe­kommen oder wollte es nicht umsetzen - teltarif.de musste einem betrof­fenen Kunden helfen.

Trotz Kündi­gung Vertrag verlän­gert

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Bild: save.tv
Mitte Februar schrieb uns ein teltarif.de-Leser:

Ich bin lang­jäh­riger inter­essierter Leser ihrer Inter­net­seite und wende mich heute mich mit einer Bitte an Sie, ob Sie mir mit der rück­wir­kenden Kündi­gung eines Abon­nements bei save.tv helfen können.

Ich hatte am 12.12.2020 ein zwei­mona­tiges Probe­abon­nement bei save.tv abge­schlossen und vergessen zu kündigen. In Folge dessen habe ich ein Jahres­abon­nement abge­schlossen, das bis 14.02.2022 lief.

Ich habe mich gleich am 13.02.21 und in der Folge danach auch mehr­mals bei "Mein save.tv" einge­loggt und unter "Mein Account" das Folge­paket "Keines -> Kündi­gung" ausge­wählt und bestä­tigt. In mindes­tens einem Fall wurde ich per Online Formular gefragt, warum ich kündigen wolle.

Weiter führt der Kunde aus, dass das Online-Formular seiner Meinung nach bewusst irre­füh­rend aufge­baut sei und man sehr schnell anstelle von "Bestä­tigen" wieder auf "Rück­nehmen der Kündi­gung" drücken könne.

Doch auch die korrekte Kündi­gung brachte nicht das gewünschte Ergebnis: Am 15. Februar wurde dem Kunden wieder eine Jahres­gebühr von 119,88 Euro abge­bucht.

Kündi­gung: Online-Formular plus Tele­fon­anruf?

Zunächst wandte der Kunde sich an die Kunden­betreuung von save.tv. Am Telefon sagte man ihm, die Kündi­gung habe schrift­lich per E-Mail oder tele­fonisch zu erfolgen und die Abbu­chung sei rech­tens.

Darüber hinaus sei ein Tele­fon­anruf nach "Formu­lar­bestä­tigung" zwin­gend notwendig. Auch aus Kulanz wolle man ihm den Jahres­betrag nicht zurück­erstatten. Das kommen­tierte der Leser uns gegen­über so:

Ich finde es sehr ärger­lich, dass mir nun schon zum zweiten Mal ein so hoher Betrag abge­bucht wurde, wobei ich zuge­gebener Maßen beim ersten Mal selbst schuld war.

Ich habe nun tele­fonisch bereits zum 15.02.2023 gekün­digt, aber würde mich sehr freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden und even­tuell recher­chieren, ob es sich in der Online-Kündi­gungs­mög­lich­keit um eine absicht­lich provo­zierte Täuschung seitens save.tv handelt.

teltarif.de erklärt save.tv geltendes Recht

Wir nahmen in der Sache gerne mit save.tv Kontakt auf und monierten nicht nur die erneute Abbu­chung beim Kunden, sondern auch das Kündi­gungs-Proze­dere, das nicht einmal der Rechts­lage vor dem 1. Dezember 2021 entsprach. Denn bereits vor Inkraft­treten der TKG-Ände­rungen war es so, dass ein Kunde einen abge­schlos­senen Vertrag wirksam in Text­form kündigen konnte, wozu auch E-Mail und ein ausge­fülltes Online-Kontakt­for­mular zählen.

Wir wiesen darauf hin, dass es nicht korrekt ist, dass save.tv hierfür zwin­gend noch einen Tele­fon­anruf verlangt, der (wie bei der ebenso intrans­parenten "Kündi­gungs­vor­mer­kung" bei o2 beispiels­weise) natür­lich immer für die Rück­gewin­nung des Kunden genutzt wird. Vorsorg­lich wiesen wir save.tv noch darauf hin, dass ab 1. Juli per Gesetz im Online-Kunden­center ein Kündi­gungs­button ange­zeigt werden muss, mit dem eine wirk­same Kündi­gung ohne weitere Schi­kanen möglich sein muss.

save.tv setzt gesetz­liche Rege­lung um

Nach unserer Kontakt­auf­nahme mit save.tv dauerte es bis Mitte März, bis uns der Kunde melden konnte:

Heute bekam ich über­raschen­der­weise eine Wider­rufs­bestä­tigung und eine Rück­über­wei­sung der gesamten Jahres­gebühr von 119,88 Euro auf mein PayPal-Konto ausbe­zahlt. Damit ist für mich persön­lich der Fall abge­schlossen. Ich freue mich sehr! [...]

Ich nehme an, dass diese Kulanz­rege­lung nur aufgrund Ihrer Inter­ven­tion erfolgt ist und möchte mich noch einmal in aller Form dafür bedanken.

An unsere Redak­tion schrieb save.tv nach Klärung der Sache abschlie­ßend:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Kunden­zufrie­den­heit ist für uns ein wich­tiges Anliegen. Wir haben uns den von Ihnen genannten Account ange­sehen. Der Kunde wurde im Rahmen unseres Quali­täts­manage­ments kontak­tiert und die Ange­legen­heit konnte geklärt werden.

Sämt­liche gesetz­lichen Vorgaben werden selbst­ver­ständ­lich erfüllt. Auch der ange­spro­chene „Kündi­gungs­button“ wurde bereits auf den Weg gebracht und wird spätes­tens ab dem 1. Juli 2022 im Kunden­account sichtbar sein. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü­gung.

Das Abschließen derar­tiger Abon­nements für TV-Aufnahme-Dienste ist heut­zutage kaum noch notwendig: Die Media­theken der TV-Sender zeigen viele Sendungen heut­zutage nicht nur deut­lich länger, sondern oft schon vor der TV-Ausstrah­lung. Und aus den Media­theken können sie über mediathekviewweb.de herun­ter­geladen werden, den kosten­losen Dienst gibt es auch als App für Windows 10 und 11.

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