Benutzer flatburger schrieb:
Für die Hausverkabelung ist der Eigentümer verantwortlich. https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/mietrecht-wer-zahlt-die-defekte-telefonleitung
Für die Installation des Hausanschlusses im Keller ist der Netzbetreiber verantwortlich.
NE 3 = Eigentümer
NE 4 = Kabelanbieter
Meist ist aber die NE 3 vor Ort. Kostet weniger Geld, oft aber auch mehr Nerven der Mieter.