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Tesla bald Miete des Zündschlüssels?


28.07.2022 01:02 - Gestartet von Euer_Leser
11x geändert, zuletzt am 28.07.2022 02:13
Ich halte es für juristisch bedenklich, wenn die Nutzung eines Kfz mit einem nachträglich von Kauf auf Miete umgewandelten und vor allem per Vertrag nicht durch andere Systeme ersetzbaren Funktionen belegt wird. Aber auch wenn es gleich von vorneherein im Vertrag steht, kann das m.E. nicht rechtens sein.

Wenn das Prinzip sich durchsetzt, muss demnächst der (dann rein elektronische) Zündschlüssel regelmäßig eine kostenpflichtige Laufzeitverlängerung erhalten, die möglicherweise irgendwann ähnlich teuer ist wie die Abzahlung...

Mir gehen da so Dinge wie Treu und Glauben (§424 BGB), Überraschende Klausel (§305c Abs. 1 BGB), Sittenwidrigkeit (§138 BGB) oder Kopplungsvertrag (§1 GWB und Art. 101 Abs. 1e AEUV.) durch den Kopf...!

Ich hoffe, dass sich Betroffene und Verbraucherschützer*innen möglichst bald an die zuständigen Gerichte wenden, das prüfen und möglichst abstellen lassen.

Principiis obsta! - Wehret den Anfängen!
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[1] Felixkruemel antwortet auf Euer_Leser
28.07.2022 09:54
Also wenn du das schlecht findest solltest du keinen neuwagen kaufen.
Das ist bei BMW, Mercedes und VW schon so seit Ewigkeiten üblich für Navi und co. Nur das dort das schon nach 12 bzw. 36Monaten anfällt.

Bei Tesla brauchst du nichts abbonieren, WLAN Hotspot zum Auto reicht aus.