Benutzer d3k3 schrieb:
1. Das Papierrezept kann ich mir vom Arzt per Post datenschutzkonform zusenden lassen, falls ich krankheitsbedingt nicht in die Praxis kann.
2. Ich kann das Rezept einer beliebigen Person zur Abholung aus der Apotheke mitgeben.
In der Theorie geht all das auch mit dem E-Rezept. Die gematik hat das vor einiger Zeit mal so formuliert:
(zu Punkt 1) "Ihr Arzt oder Ihre Ärztin schickt das E-Rezept über die E-Rezept-App direkt auf Ihr Smartphone. Bei Bedarf bekommen Sie einen E-Rezept-Ausdruck."
(zu Punkt 2) "Sie schicken das E-Rezept über die App an eine Apotheke Ihrer Wahl. Oder Sie gehen mit dem E-Rezept in eine Apotheke."
Technisch machbar; was daran nicht datenschutzkonform sein sollte, weiß ich nicht. Notiz am Rande: Seit einiger Zeit habe auch ich eine Gesundheitskarte 2.1, die das E-Rezept eigentlich unterstützt. Dumm nur, dass diese neuen Karten - nein, nicht nur meine - gern mal die Lesegeräte von Arztpraxen zum Absturz bringen. :/ Ist wohl schon seit Anfang des Jahres so, wurde z.B. auch von der KBV schon kritisiert und trägt nicht wirklich zur Vertrauensbildung in puncto Digitalisierung bei ...