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DLC Media und Quam Handys Rückruf


18.10.2002 14:22 - Gestartet von aktuell
Hallo,

heute habe ich einen Brief von DLC Media bekommen, in dem Sie mich auffordern, das Quam Handy entweder an DLC zurückzuschicken oder das Handy für 75 Euro zu erwerben. Ist das überhaupt rechtens, wie soll ich darauf reagieren? Weiter schreib´t DLC, daß wenn das Handy nicht zurückgegeben wird und DLC nicht die 75 Euro erhält, DLC den Vorgang an ein Inkassobüro weitergeben wird. Das kann ich nun überhaupt nicht gebrauchen! Was soll ich tun?
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[1] ... dürfen sie doch garnicht
basti007 antwortet auf aktuell
18.10.2002 14:32
Meines Erachtens dürfen sie das gar nicht zurückfordern: Du hast den Vertrag mit Quam samt Handy abgeschlossen, und das Handy war eben umsonst dabei. Dass jetzt Quam "sein" Netz abschaltet, ist ja nicht deine Schuld sondern Quams. Niemand hat gesagt, dass das Handy zurückgegeben werden muss, wenn Quam den Vertrag seinerseits kündigt, oder? Also ich würde gar nichts tun und wenn die wirklich mit einem Inkassobüro kommen (was ich absolut nicht glaube bei den Saftsäcken) würd ich mich schneulingst an meinen Rechtsanwalt wenden.
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[1.1] grafkrolock antwortet auf basti007
18.10.2002 14:50
Also ich würde gar nichts tun und wenn die wirklich mit einem Inkassobüro kommen (was ich absolut nicht glaube bei den Saftsäcken) würd ich mich schneulingst an meinen Rechtsanwalt wenden.
Noch nicht mal das ist nötig. Was ist ein Inkassobüro schon? Die stehen auch nicht mit ihren Mafiosi für der Tür und brechen Dir beide Arme. Vielmehr übernehmen sie nur das Mahnwesen und sorgen im Extremfall beim Amtsgericht für eine entsprechende Zwangsvollstreckung. Aber auch bei denen gilt: Keine Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage. D.h. sie müssen schon nachweisen, daß der Kunde was zu bezahlen hat. Insofern besteht kein Unterschied dazu, wenn DLC das selber veranlassen würde. Handys einsammeln dürfen sie schonmal gar nicht *grins*.
Also: Keine Angst vor irgendjemandem, denn es gibt keine Vertragsklausel, die vorschreibt, man müsse das Handy zurückgeben. Im Gegenteil: Es wäre zu prüfen, ob man nicht Anzeige wegen Betrugsversuchs erstatten sollte...
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[1.1.1] aktuell antwortet auf grafkrolock
18.10.2002 15:40
Soll ich mich denn auf den Brief von DLC reagieren, d.h. soll ich ihnen ´schreiben, daß ihre Forderung unbegründet ist? Und wie reagiere ich denn, wenn ich nun doch von so einem Inkassobüro Post kriege?
Danke für Eure Hilfe!!!!!
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[1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf aktuell
18.10.2002 15:46
Soll ich mich denn auf den Brief von DLC reagieren, d.h. soll ich ihnen ´schreiben, daß ihre Forderung unbegründet ist? Und wie reagiere ich denn, wenn ich nun doch von so einem Inkassobüro Post kriege?
Danke für Eure Hilfe!!!!!
An sich ist das Geschmackssache. Wenn Du im Recht bist, mußt Du eigentlich überhaupt nicht reagieren. Aber damit es nicht hinterher heißt, Du hättest stillschweigend etwas anerkannt, kannst Du natürlich einen Brief zurückschreiben, daß Du der Aufforderung, das Handy zurückzuschicken oder etwaige Kosten zu tragen, nicht nachkommen wirst, da keine rechtliche oder vertragliche Grundlage dafür besteht. Im Prinzip schreibst Du dem Inkassobüro das gleiche wie DLC. Aber keine Sorge, Du wirst keine Post von einem Inkassobüro kriegen. Die sind doch nicht so blöd und nehmen von DLC Aufträge an, die aussichtslos sind.
Vielen Leuten rutscht das Herz in die Hose, wenn sie nur "Inkassobüro" hören. Aber das ist unbegründet. Der einzig wirkliche Geldeintreiber hierzulande ist noch immer der Gerichtsvollzieher. Und der wird nur auf gerichtlichen Beschluß aktiv.
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[1.1.1.1.1] aktuell antwortet auf grafkrolock
18.10.2002 15:50
vielen Dank. Das hilft mir schon weiter. Also hat DLC keine Ansprüche mir gegenüber!
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[1.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf aktuell
18.10.2002 16:12
vielen Dank. Das hilft mir schon weiter. Also hat DLC keine Ansprüche mir gegenüber!
Nein. Du kannst ja vorsichtshalber nochmal in den Vertragsbedingungen nachlesen. Aber die Ansprüche sind insofern erfüllt, da Du einen Vertrag mit Quam abgeschlossen hast und dieser auch wirksam geworden ist. Was dann später passiert (ist), ist nicht mehr Dein Problem. Es steht ja keine Klausel im Vertrag wie "Der Kunde erhält das Mobiltelefon vorbehaltlich der Provisionszahlung durch Quam" (Selbst das wäre noch anfechtbar). Voraussetzung zum Erwerb des Handys ist nur, daß der Vertrag zwischen Dir und dem Anbieter wirksam wird. Und das war der Fall.
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[1.1.1.1.1.1.1] aktuell antwortet auf grafkrolock
18.10.2002 16:34
Zitire hier noch mal den genauen Text des Briefes von DLC an mich wegen der Handyrückgabe:
Wir haben von Quam leider nur einen Teil der uns zustehenden Forderungen erhalten und sind aus diesem Grund auch unbedingt finanziell gezwungen, das an Sie ausgelieferte subventionierte Handy zurückzufordern und werden auf diese Rückforderung auch in jedem Einzelfall bestehen. Diese Rückforderung ist rechtlich begründet, weil daß subventionierte Handy zu eunem nicht mehr existierenden Kartenvertrag geliefert wurde und wir somit wieder Anspruc auf das Handy haben.

Vielleicht könnt Ihr dazu noch eine Hilfestellung an mich geben, danke!
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[1.1.1.1.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf aktuell
18.10.2002 16:42
Da biegen sich ja die Balken!

Wir haben von Quam leider nur einen Teil der uns zustehenden Forderungen erhalten
Das geht Dich nicht im allergeringsten was an, ob die von Quam Geld gesehen haben oder nicht.

Diese Rückforderung ist rechtlich begründet, weil daß subventionierte Handy zu eunem nicht mehr existierenden Kartenvertrag geliefert wurde und wir somit wieder Anspruc auf das Handy haben.
Unsinn hoch drei und zudem schlicht falsch, denn der Vertrag existiert unverändert (schreib denen das ruhig!). Und wenn er in einem Monat nicht mehr existiert, weil Quam ihn kündigt (richtig, das müssen sie tun, einfach Abschalten geht nicht), dann spielt das keine Rolle, weil Voraussetzung für den Erwerb des Handys war, daß ein Vertrag abgeschlossen wird und nicht, wie lange der läuft bzw. welche Vereinbarungen Quam mit Dir trifft.
Schreib ihnen, Du freust Dich auf den Rechtsweg, den sie einzuschlagen gedenken :o)))
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[1.1.1.1.1.1.1.2] X-ian antwortet auf aktuell
18.10.2002 16:44
Benutzer aktuell schrieb:
Zitire hier noch mal den genauen Text des Briefes von DLC an mich wegen der Handyrückgabe:
Wir haben von Quam leider nur einen Teil der uns zustehenden Forderungen erhalten und sind aus diesem Grund auch unbedingt finanziell gezwungen, das an Sie ausgelieferte subventionierte Handy zurückzufordern und werden auf diese Rückforderung auch in jedem Einzelfall bestehen. Diese Rückforderung ist rechtlich begründet, weil daß subventionierte Handy zu eunem nicht mehr existierenden Kartenvertrag geliefert wurde und wir somit wieder Anspruc auf das Handy haben.

Vielleicht könnt Ihr dazu noch eine Hilfestellung an mich geben, danke!

Sonst hätten Sie es erst in zwei Jahren zurückhaben wollen, oder wie soll man deren Argumentation verstehen? Fakt ist, und das sagt Quam selbst, dass man die Handys behalten darf.

X-ian
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[1.1.1.1.2] fresh4u antwortet auf grafkrolock
20.10.2002 16:12
Aber ist es nicht so, das DLC solche Forderungen per Einschreiben versenden muss, damit ich es wenn 'stillschweigend anerkenne'. Ein Brief den ich nie erhalten habe (wäre z. B. eine Behauptung von mir), dessen Inhalt kann ich ja auch nicht stillschweigend anerkennen.
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[1.1.1.1.2.1] grafkrolock antwortet auf fresh4u
20.10.2002 18:03
Aber ist es nicht so, das DLC solche Forderungen per Einschreiben versenden muss, damit ich es wenn 'stillschweigend anerkenne'. Ein Brief den ich nie erhalten habe (wäre z. B. eine Behauptung von mir), dessen Inhalt kann ich ja auch nicht stillschweigend anerkennen.
Ja sicher. Deshalb meine ich ja auch nur "vorsichtshalber". Generell bin ich nicht der Meinung, daß man "stillschweigend" irgendwelche Verpflichtungen anerkennt, die einem einfach so untergeschoben werden.
Ich hätte keine Probleme, einfach überhaupt nicht auf das Schreiben von DLC zu antworten.
Aber der Laden bzw. dessen Chefetage war ja schon immer für nicht gerade überschäumende Seriosität bekannt...
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[1.1.1.1.2.1.1] sascha.beverung antwortet auf grafkrolock
20.10.2002 18:13
SCHWEIGEN stellt gegenüber einer Privatperson keine Willenserklärung dar. Wenn Du nicht antwortest, kann DLC daran nicht die Aussage knüpfen, Du seist mit Rücksendung oder Zahlung von 75 € einverstanden. Es lebe das Recht der Bundesrepublik Deutschland !! :-))

Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber ist es nicht so, das DLC solche Forderungen per Einschreiben versenden muss, damit ich es wenn 'stillschweigend anerkenne'. Ein Brief den ich nie erhalten habe (wäre z. B. eine Behauptung von mir), dessen Inhalt kann ich ja auch nicht stillschweigend anerkennen.
Ja sicher. Deshalb meine ich ja auch nur "vorsichtshalber". Generell bin ich nicht der Meinung, daß man "stillschweigend" irgendwelche Verpflichtungen anerkennt, die einem einfach so untergeschoben werden.
Ich hätte keine Probleme, einfach überhaupt nicht auf das Schreiben von DLC zu antworten.
Aber der Laden bzw. dessen Chefetage war ja schon immer für nicht gerade überschäumende Seriosität bekannt...
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[1.1.1.1.2.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf sascha.beverung
20.10.2002 18:38
Hi Leute!
Sascha meint natürlich hier Schweigen *durch* eine Privatperson und hat damit Recht. Auf gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Klagezustellungen sollte man allerdings schnell antworten, bzw. durch Anwalt antworten lassen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass DLC Geld für offensichtlich aussichtslose Gerichtsverfahren ausgeben wird.
gruss pistazienfresser
Benutzer sascha.beverung schrieb:
SCHWEIGEN stellt gegenüber einer Privatperson keine Willenserklärung dar. Wenn Du nicht antwortest, kann DLC daran nicht die Aussage knüpfen, Du seist mit Rücksendung oder Zahlung von 75 € einverstanden. Es lebe das Recht der Bundesrepublik Deutschland !! :-))

Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber ist es nicht so, das DLC solche Forderungen per Einschreiben versenden muss, damit ich es wenn 'stillschweigend anerkenne'. Ein Brief den ich nie erhalten habe (wäre z. B.
eine Behauptung von mir), dessen Inhalt kann ich ja auch nicht stillschweigend anerkennen.
Ja sicher. Deshalb meine ich ja auch nur "vorsichtshalber". Generell bin ich nicht der Meinung, daß man "stillschweigend" irgendwelche Verpflichtungen anerkennt, die einem einfach so untergeschoben werden.
Ich hätte keine Probleme, einfach überhaupt nicht auf das Schreiben von DLC zu antworten.
Aber der Laden bzw. dessen Chefetage war ja schon immer für nicht gerade überschäumende Seriosität bekannt...
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] sascha.beverung antwortet auf pistazienfresser
20.10.2002 19:12


Benutzer pistazienfresser schrieb:
Hi Leute!
Sascha meint natürlich hier Schweigen *durch* eine Privatperson und hat damit Recht. Auf gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Klagezustellungen sollte man allerdings schnell antworten, bzw. durch Anwalt antworten lassen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass DLC Geld für offensichtlich aussichtslose Gerichtsverfahren ausgeben wird.
gruss pistazienfresser

Dieser Korrektur ist natürlich zuzustimmen. Mea culpa ! Habe mich falsch ausgedrückt.
Die Erweiterung ist natürlich auch richtig. Wenn was vom Gerichte kommt, sollte man nicht schweigen. Aber da gibts ja auch immer ne dolle Belehrung.
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[1.1.1.1.2.1.1.2] sascha.beverung antwortet auf sascha.beverung
21.10.2002 17:16

In diesem Fall bedeutet Schweigen, das Du dieses Schreiben als Witz verstehst.

Das ist sicher eine Meinung, die unter Zugrundelegung der entsprechenden Auslegungstheorien sehr gut vertretbar ist...:-)) Ich persönlich schließe mich dieser an, obwohl ich ja eigentlich mehr ein Mindermeinungsmensch bin...:-)).
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[1.1.1.1.3] grafkrolock antwortet auf grafkrolock
22.10.2002 17:51
Der einzig wirkliche Geldeintreiber hierzulande ist noch immer der Gerichtsvollzieher.
Ha! Du vergisst das Finanzamt :-)
Nö :-))
Die schicken Dir im Ernstfall auch den Gerichtsvollzieher....
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[1.1.1.1.3.1] ippel antwortet auf grafkrolock
22.10.2002 18:37
Benutzer grafkrolock schrieb:

Die schicken Dir im Ernstfall auch den Gerichtsvollzieher....

Nein, das Finanzamt hat eigene Vollstreckungsstellen.

Ippel
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[1.1.1.1.3.1.1] ippel antwortet auf ippel
24.10.2002 00:41
Benutzer Kanarakuni schrieb:
Genau, und die nehmen alles mit, wenns sein muss auch den Schnuller des Kleinsten. Da gibts kein Erbarmen, da ist der Gerichtsvollzieher ein Weichei dagegen.

Na das ist ja nun auch nicht so. Pfändungsfreigrenzen gelten auch für Finanzämter.

Ippel
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[2] jojo_jens antwortet auf aktuell
18.10.2002 14:33
Hallo,

ich hatte schon einmal ein ähnliches Problem. Damals hatte Netztel Insolvenz beantragt. Darauf hin meldete sich der Laden bei mir, bei dem ich den Vertrag abgeschlossen hatte und wollte die im Voraus erstattete Grundgebühr anteilig zurück. Ich habe dies jedoch abgelehnt, weil es keine rechtliche Grundlage dafür gab. Habe später noch eine Mahnung erhalten. Allerdings ohne Folgen und die Grundgebühr braucht nicht zurückgebucht werden.
Ein ähnliche Situation besteht hier wohl auch.
Gruß,
Jens
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[2.1] grafkrolock antwortet auf jojo_jens
18.10.2002 14:43
Ein ähnliche Situation besteht hier wohl auch.
So ist es. Man kann es nicht oft genug betonen: Die Kunden KAUFEN ihr Handy beim Händler. Als Gegenleistung dafür, daß sie einen Vertrag beim Netzanbieter ABSCHLIESSEN. Wie lange der Vertrag tasächlich läuft, spielt nicht die geringste Rolle. Selbst wenn am nächsten Tag der Anbieter pleite geht, kann man das Handy behalten. Das Risiko trägt allein der Händler! Der muß nämlich das Telefon vorstrecken und kassiert die Provision erst später. Wenn er die nicht kriegt, hat ER Pech gehabt.
Solche Rückforderungsversuche sind aber häufig. Als seinerzeit E-plus die Tarife erhöht hat und ein Sonderkündigungsrecht bestand, habe einige Händler auch behauptet, man müsse das Handy zurückgeben, sofern es nicht mindestens ein halbes Jahr alt sei. War natürlich Unsinn.
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[3] grafkrolock antwortet auf aktuell
18.10.2002 14:38
Was soll ich tun?
Nix! Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, und DLC versucht jetzt verzweifelt jene Kosten reinzukriegen, die entstanden sind, weil Quam nicht alle Provisionen ausgezahlt hat.
Selbst wenn sie es auf dem Klageweg probieren sollten (werden sie mangels Erfolgsaussicht nicht tun), könntest Du Dich bequem zurücklehnen.
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[3.1] Anton 99 antwortet auf grafkrolock
20.10.2002 14:22
Du hast auch eine Rechnung für das Handy über 0,- € , die du ja schließlich auch bezahlt hast!
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[4] vertragserfüllung ??? RE:DLC Media und Quam Handys Rückruf
Fighter 97 antwortet auf aktuell
20.10.2002 19:56
was ist denn mit dem rest des vertrages ?
kann ich verlangen , das dieser erfüllt wird ?
grundgebührenerstattung für 18 monate ?
telefontarife ?
müssen die nicht eine entschädigung zahlen ?
ich kann den vertrag doch auch nicht einfach auflösen oder kündigen bevor die mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist !
ich müste ja dann die grundgebühr bis zum ende bezahlen !!!
habe ich als verbraucher da keine rechte bezüglich des vertrages ?

was meint ihr ?

eigendlich müssten die was rausrücken veil die den vertrag brechen und somit nicht erfüllen oder ?

mfg

Heiko
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[4.1] fonhouse.de antwortet auf Fighter 97
20.10.2002 20:27
Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Der einzige der von dieser ganzen Geschichte prifitiert ist der Kunde.
Er hat ein subventioniertes Handy und, wenn es nicht gerade über DLC bestellt wurde, die Grundgebühr bereits kassiert.
Jetzt noch eine Entschädigung zu fordern ist ziemlich unverschämt und rechtlich absolut nicht drin.

Die Vorteile überwiegen eindeutig gegenüber den Nachteilen.
Und mal ehrlich, das Angebot was zur Zeit umgeht ( so auch bei uns ) ist doch auch nicht gerade schlecht oder ?

Da sollte also für Ersatz bereits gesorgt sein.
Bleibt also nur der Nachteil einer neuen Nummer.
Das ist man aber schon seit jeher so gewohnt und ich würde das nicht unbedingt als überaus wichtig bezeichnen.
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[4.1.1] Fighter 97 antwortet auf fonhouse.de
20.10.2002 20:37
ja ich habe es bei dlc bestellt .
heute habe ich eine rechnung von quam bekommen mit grundgebühr !
ich habe nie eine gutschrift (scheck oder überweisung )für die grundgebühr der restlichen 18 monate erhalten ! und soll jetzt auch noch das handy wieder zurückschicken !!!

so einen günstigen vertrag bekomme ich nie wieder !
auch die tarife waren sehr einfach strukturiert , rund um die uhr ein preis und nicht son kuddelmuddel wie bei den anderen !

warum meinst du sollte ich nicht auf die idee kommen schadenersatz zu verlangen ?

wenn es anders herum passiert wäre , hätte ich eiskalt bluten müssen !!!!

mfg
heiko
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[4.1.1.1] fonhouse.de antwortet auf Fighter 97
20.10.2002 20:48
Benutzer Fighter 97 schrieb:
ja ich habe es bei dlc bestellt .
heute habe ich eine rechnung von quam bekommen mit grundgebühr !
Quam setzt nur sein Recht um. Du musst dich an DLC wenden.

ich habe nie eine gutschrift (scheck oder überweisung )für die grundgebühr der restlichen 18 monate erhalten ! und soll jetzt auch noch das handy wieder zurückschicken !!!
Hier steht Dir eine Klage gegen DLC offen.

so einen günstigen vertrag bekomme ich nie wieder ! auch die tarife waren sehr einfach strukturiert , rund um die uhr ein preis und nicht son kuddelmuddel wie bei den anderen !

warum meinst du sollte ich nicht auf die idee kommen schadenersatz zu verlangen ?

Die Idee darf man ja haben, man hat eben nur nicht das Gesetz auf seiner Seite.


wenn es anders herum passiert wäre , hätte ich eiskalt bluten müssen !!!!


mfg
heiko
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[4.1.1.2] BathMaster antwortet auf Fighter 97
20.10.2002 21:20
Um Schadenersatz einzufordern, brauchst Du einen Vertrag und musst die Vertragsbestandteile im Streifall nachweisen können.

Welchen Vertrag hast Du mit dlc?
Gibt es eine schriftliche Ausfertigung? So wie dlc am Markt auftritt, werden die sich niemals schriftlich festlegen. Es gibt ein paar Internetseiten, die man vielleicht als Beweismittel heranziehen kann. Ansonsten gibt es immer nur den eigentlichen Antrag an den Mobilfunkanbieter, dlc hat sich bis jetzt noch niemals zu einem schriftlichen Vertrag herabgelassen (und natürlich auch mobilabgrab.de nicht). Dies bedeutet, es ist fast unmöglich für einen Richter, die tatsächlichen Vertragsbestandteile zu klären. Ausserdem ist der Gerichtsort, wenn man etwas von dlc einklagen will, am dlc-Sitz, dies allein macht ein Gerichtsverfahren für einen Privatmenschen fast unmöglich. Anders ist es, wenn dlc von uns etwas will. Dann ist der Gerichtsort an unserem Heimat-Amtsgericht.

Das Vermeiden von schriftlichen Verträgen ist vermutlich Vorsatz, aber es wird schwer sein, dies zu beweisen. Hier wird die rechtliche Unerfahrenheit vieler junger Menschen ausgenutzt. Leider ist die Abzocke noch nicht als Straftatbestand in unseren Gesetzen vorgesehen.



Benutzer Fighter 97 schrieb:
ja ich habe es bei dlc bestellt .
heute habe ich eine rechnung von quam bekommen mit grundgebühr ! ich habe nie eine gutschrift (scheck oder überweisung )für die grundgebühr der restlichen 18 monate erhalten ! und soll jetzt auch noch das handy wieder zurückschicken !!!

so einen günstigen vertrag bekomme ich nie wieder ! auch die tarife waren sehr einfach strukturiert , rund um die uhr ein preis und nicht son kuddelmuddel wie bei den anderen !

warum meinst du sollte ich nicht auf die idee kommen schadenersatz zu verlangen ?

wenn es anders herum passiert wäre , hätte ich eiskalt bluten müssen !!!!

mfg
heiko
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[4.1.1.2.1] Fighter 97 antwortet auf BathMaster
20.10.2002 21:41
ich habe einen vertag mit quam , über dlc abgeschlossen .
wer hat denn das handy gesponsort dlc oder quam ?
hat dlc es vielleicht von quam erhalten und nur an die endkunden ausgeliefert ?

ich habe da noch die auftragsbestätigung !!!

hier wird davon gesprochen , das quam die handys noch ausliefern muss ! ich weiß ja nicht was so eine e-mail wert ist ?

original text :

Ihre Bestellung wird ausgeführt!

Sehr geehrter Kunde,

hiermit bestätigen wir Ihnen die Zusendung Ihres vollständigen Quam Mobilfunkantrages und gratulieren Ihnen schriftlich , das Sie mit bei den Kunden sind die ein Angebot in Anspruch nehmen können welches bisher einmalig in Deutschland war - ein kostenloses Handy welches weder Grundgebühren , noch Mindestumsatz noch Anschlussgebühren verursacht - eben alles total kostenlos.
In jedem Falle garantieren wir und Quam Ihnen die Bearbeitung Ihres Antrages, da er vor Aktionsende bei uns im Hause war.
Quam hat die Aktion zwar aus Kapazitätsgründen zum 15.Mai eingestellt, aber alle alten Anträge werden bei Quam garantiert in den nächsten Wochen abgearbeitet.
Hiermit bitten wir jetzt schon einmal vorab um Ihr Verständnis, denn Quam hat durch diese unglaubliche Aktion zigtausende von Anträgen zu bearbeiten. In jedem Falle werden die Bearbeitungszeiten zwischen 3 und 6 Wochen liegen,

BESONDERS WICHTIG DIESER ABSATZ !!!!!!

da Quam auch die größeren Handykontingente an die Händler ausliefern muss. Auch wenn Sie Ihr Handy und Ihre Quam Karten ein paar Wochen verspätet erhalten, so ist die ganze Aktion garantiert ohne Kosten für Sie, da wir Ihnen hiermit nochmals schriftlich bestätigen alle anfallenden Kosten vorab zu erstatten. Die Scheckzahlung erfolgt Ende Juni da wir dann die Provisionen aus der Aktion von Quam ausgezahlt bekommen.




Unser Angebot bzw. die leider entstehenden Wartezeiten werden auch offiziell von der Quam Hotline Tel. 08001551550 bestätigt.
Als kleines Warte Dankeschön erhalten Sie von uns mit der Zusendung des verspäteten Handys einen kostenlosen Handysessel.
Da wir momentan auf Hochtouren alle Anträge bearbeiten, bitten wir wenn möglich Ihre Anfragen per E Mail oder Fax an uns zu stellen, damit Sie auch schnellstmöglich Ihr Handy und Ihren Scheck erhalten.

Vielen Dank

Gez. Eduard Hilger
-Vorstand-

DLC NewMedia AG
Dorfstr. 50-54
50171 Kerpen

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[4.1.1.2.1.1] idix antwortet auf Fighter 97
22.10.2002 18:48
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und werde um die Konstendeckungszusage bitten. Wieso sollte ich nicht die Vertragserfüllung seitens der DLC nicht einklagen? Sehe ich überhaupt kein Grund dazu dies nicht zu tun. Das ist mein Gutes Recht. Ich habe heute am Amtsgericht einen Mahnbescheid über die Anschlussgebühr und die monatlichen Grundgebühren beantragt. Die Beweise gegen DLC reichen meiner Meinung nach vollkommen aus, ich habe alle Briefe von DLC und Versprechen dokumentiert, ausserdem habe ich handfeste Zeugen. Und wo das Verfahren stattfindet ist mir auch egal, hauptsache ich habe eine Chance auf Vertragserfüllung.
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[5] djrj antwortet auf aktuell
24.10.2002 14:24
Ich würde DLC auf die Überweisung der Grundgebühr für die nächsten eineinhalb Jahre verklagen. Darauf hätten die Kunden eher einen anspruch, als DLC oder xPaid auf ein geliefertes Handy.
Ein Inkassobüro sollte einen auch nicht schrecken. Die drohgebärden werden in diesem Anschreiben nicht ohne Grund gemacht: Die firmen wissen selber, wie aussichtslos es ist die Handys zurückzuforden. Ich bin kein jurist, aber kein Gericht der Welt würde DLC einen Anspruch zuerkennen.
Anders sieht es aus, wenn wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid ins haus flattert und man keinen Widerspruch einlegt. So kann aus einer unberechtigten Forderung in ein paar monaten ein Pfändbarer Titel werden. Also abwarten und Widerspruch nicht vergessen.