Danke für die Antwort, die jedoch am Thema vorbeigeht. Im Einzelnen:
Benutzer tom.stein schrieb:
Was völlig unerheblich ist:
Nein, ist es nicht. Um das eigentlich Offensichtliche nochmal auszuführen: Meine Kritik zielte natürlich vor allem darauf, dass aus dem angeblich einmaligen und ach so datenschutzkonformen und Privatsphäre schonenden Abgleich nun ein regelmäßiger wurde und dieser Umstand von quasi keinem mehr kritisch hinterfragt wird.
Selbstverständlich muss ein Abgleich regelmäßig wiederholt werden, denn Leute sterben, ziehen um, gründen Wohnungen, ziehen zusammen.
Falsch. Alle jene Ereignisse lösen Einzelübermittlungen aus, für die es die nun regelmäßigen Abgleiche gerade nicht braucht.
Und damit darfst Du gerne gerichtlich die Frage klären lassen, wie häufig so ein Abgleich nötig und erlaubt ist - aber die Frage, ob ein Abgleich erlaubt ist, ist damals tatsächlich geklärt worden.
Geklärt wurde in zweifelhafter Gleichschaltung vor Gerichten vieles und diesbezüglich ist das Thema juristisch auch durch, doch die erfolgreiche Salamitaktik beim "einmaligen" Abgleich ärgert genauso wie die Direktanmeldung, wo Rundfunkanstalten Auskünfte ungleich aufwändiger eigentlich per Zwangsverfahren durchsetzen müssten.
Klar. Dann erläutere bitte, wie man das sonst abgleicht? In den meisten Adressen der Meldeämter gibt es keine Zuordnung zu konkreten Wohnungen (Wohnugsnummern, Lagebezeichnungen), sondern nur zu Adressen, und damit komt es zwangsweise zu Ungenauigkeiten.
Auch dieser Einwand geht insofern ins Leere, als - wie richtigerweise festgestellt - größtenteils nicht vorhandene Daten dann auch nicht in den nun turnusmäßig stattfindenden Abgleichen übermittelt werden können.
Aber, OK, verrate einfach, wie man sonst die Säumigen "unter dem Radar" findet.
Den halbwegs Gewitzten überhaupt nicht, was in den Verfahren auch einer der vielen Kritikpunkte am System war - das enorme praktische Vollzugsdefizit.