Benutzer SalPeter schrieb:
Eine Irrtumserklärung nach § 119 BGB bedingt eben keinen neuen Vertrag, sondern führt zur Anfechtbarkeit der Kündigung und damit im Idealfall dazu, dass der Vertrag weiter gilt.
Wobei dann - mich mal mit ins Hobbyjuristentum stürzend - auch § 122 BGB nicht unerwähnt bleiben sollte, demzufolge der Möglichkeit, nochmal auszubüchsen, wiederum etwaige Schadensersatzansprüche des (ehemaligen) Vertragspartners gegenüberstehen.
Aber wer wird/will da schon klagen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Das dürfte leider oftmals die praktische Gerichtsbarkeit des Faktischen sein, da sowieso wieder niemand deshalb klagt und stattdessen zähneknirschend zahlt.
Aus diesem Grund bin ich schon lange nicht mehr bei Sky
Das Ganze hat natürlich System, einschließlich der "Bequatschung" durch die Hotline, um Abtrünnige doch noch zu halten. Wer von seinem Produkt überzeugt ist, hat das kaum nötig.