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Sky Kündigung- Sky will Aktivierungsgebühr für Rücknahme


21.11.2023 18:42 - Gestartet von berndmobile
Ein anderer Fall:

Sky will die Kündigung des Vertrages nicht zurücknehmen OHNE eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu verlangen. Und das obwohl der Kunde sich für die versehentlich komplett Kündigung entschuldigt hatte, er wollte nur eine Option Kündigen.

Ich finde es ne Frechheit sowas zu machen. Ich kenne kein Unternehmen das für eine Rücknahme/Stornierung einer Kündigung eine Aktivierungsgebühr nimmt. Ich denke die wollen sich ruinieren und den Laden zu machen.
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[1] strunz77 antwortet auf berndmobile
21.11.2023 19:22
Benutzer berndmobile schrieb:
Ein anderer Fall:

Sky will die Kündigung des Vertrages nicht zurücknehmen OHNE eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu verlangen. Und das obwohl der Kunde sich für die versehentlich komplett Kündigung entschuldigt hatte, er wollte nur eine Option Kündigen.

Ich finde es ne Frechheit sowas zu machen. Ich kenne kein Unternehmen das für eine Rücknahme/Stornierung einer Kündigung eine Aktivierungsgebühr nimmt. Ich denke die wollen sich ruinieren und den Laden zu machen.

Das liegt daran, dass eine gekündigter Vertrag nicht wieder aufleben kann, sondern anstatt dessen immer lediglich ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Eine "Aktivierungsgebühr" ist eine Geschäftsentscheidung von sky. Habe ich übrigens noch nie zahlen müssen.
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[1.1] SalPeter antwortet auf strunz77
22.11.2023 06:31
Benutzer strunz77 schrieb:

Das liegt daran, dass eine gekündigter Vertrag nicht wieder aufleben kann, sondern anstatt dessen immer lediglich ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Eine "Aktivierungsgebühr" ist eine Geschäftsentscheidung von sky. Habe ich übrigens noch nie zahlen müssen.

Das ist eine sehr einseitige Betrachtung.

Eine Irrtumserklärung nach § 119 BGB bedingt eben keinen neuen Vertrag, sondern führt zur Anfechtbarkeit der Kündigung und damit im Idealfall dazu, dass der Vertrag weiter gilt.

Aber wer wird/will da schon klagen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Aus diesem Grund bin ich schon lange nicht mehr bei Sky. Solche Geschichten sind von außen betrachtet eher zu ertragen, als wenn man selbst betroffen ist,.
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[1.1.1] little-endian antwortet auf SalPeter
22.11.2023 13:46
Benutzer SalPeter schrieb:

Eine Irrtumserklärung nach § 119 BGB bedingt eben keinen neuen Vertrag, sondern führt zur Anfechtbarkeit der Kündigung und damit im Idealfall dazu, dass der Vertrag weiter gilt.

Wobei dann - mich mal mit ins Hobbyjuristentum stürzend - auch § 122 BGB nicht unerwähnt bleiben sollte, demzufolge der Möglichkeit, nochmal auszubüchsen, wiederum etwaige Schadensersatzansprüche des (ehemaligen) Vertragspartners gegenüberstehen.

Aber wer wird/will da schon klagen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Das dürfte leider oftmals die praktische Gerichtsbarkeit des Faktischen sein, da sowieso wieder niemand deshalb klagt und stattdessen zähneknirschend zahlt.

Aus diesem Grund bin ich schon lange nicht mehr bei Sky

Das Ganze hat natürlich System, einschließlich der "Bequatschung" durch die Hotline, um Abtrünnige doch noch zu halten. Wer von seinem Produkt überzeugt ist, hat das kaum nötig.
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[2] foobar99 antwortet auf berndmobile
21.11.2023 21:30
Benutzer berndmobile schrieb:
Ich finde es ne Frechheit sowas zu machen.

Stimmt. Anders als hier aber wohl legal.