Benutzer KG1 schrieb:
Ihr Versuch, ein
nichtexistentes Recht hineinzuinterpretieren, zeugt lediglich von Ihrer armseligen Unkenntnis.
Und wieso können Sie Ihre Belehrung nicht einfach sachlich formulieren, sondern werden gleich beleidigend? Das ist völlig unnötig und macht Ihre Aussage nicht besser verständlich. Sie diskreditieren damit doch nur sich selbst.
Meine vermeintliche Beleidigung? Nur eine subtile Andeutung, die verdeutlichen soll, dass mancher geistige Kapazität vielleicht nicht mit der Tiefe der eigenen Aussagen mithalten kann.
Doch seien Sie versichert, meine beispiellose Überlegenheit wird durch Ihre armseligen Versuche, mich zu diskreditieren, keineswegs in Frage gestellt.