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auch bei der Santander Consumer Bank AG kostet


18.05.2023 21:35 - Gestartet von KG1
3x geändert, zuletzt am 18.05.2023 22:01
die Bankkarte (Girocard) selbst für Bestandskunden als ausdrücklich ZUSÄTZLICHE Karte auf einmal Gebühren. Obwohl die Karte also weiterhin prinzipiell angeboten wird, wird man bevormundet, indem die Visa-Debitkarte unaufgefordert zugeschickt wird und als erste kostenlose Karte zu gelten hat, ob man diese haben will bzw. überhaupt nutzen wird oder nicht. Und damit verstößt diese Bank gegen ihr eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, nach dem EINE Debitkarte kostenlos ist, ohne dass diese genauer bezeichnet wird. Eine Wahl wird trotzdem verweigert, Widerspruch und Verweis auf die Bedingungen bleiben erfolglos. Gegen die eigenen Bedingungen verstoßen - unseriöser geht es kaum. Bei meiner neuen Bank habe ich weiterhin die Wahl und behalte meine Mündigkeit.

Die Sparda-Bank Baden-Württemberg bietet sogar einen ganz besonderen Service, um dem offensichtlichen Bedürfnis und Nutzungsverhalten ihrer Kunden entgegenzukommen: Für die Bankkarten, die dieses Jahr ablaufen, also bis zum 31.12.2023 gültig sind, werden vor dem 1. Juli vorgezogene Folgekarten verschickt, damit die entsprechenden Kunden noch für die volle Laufzeit der neuen Karten (bis 2027) die Auslandszahlungsfunktion nutzen können, die bei ab dem 1. Juli ausgegebenen Karten wegfällt. Das alles automatisch und ohne Kosten für die Kunden. Und wer möchte, kann zusätzlich die Debit-Mastercard oder wahlweise klassische Mastercard bekommen, auch diese dann ohne Gebühren.
Das nenne ich mal Mitdenken und im Sinne der Kunden entscheiden und handeln, statt ihnen die Daumenschrauben anzulegen.
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[1] Wicker antwortet auf KG1
19.05.2023 13:08
Benutzer KG1 schrieb:

Und damit verstößt diese Bank gegen ihr eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis, nach dem EINE Debitkarte kostenlos ist, ohne dass diese genauer bezeichnet wird. Eine Wahl wird trotzdem verweigert, Widerspruch und Verweis auf die Bedingungen bleiben erfolglos. Gegen die eigenen Bedingungen verstoßen - unseriöser geht es kaum.

In den engstirnigen Bedingungen, die nicht einmal von einer Wahl sprechen, sondern lediglich betonen, dass eine Debitkarte kostenlos ist, erweisen sich natürlich jegliche Widersprüche und Verweise auf Bedingungen als sinnlos. Ihr Versuch, ein nichtexistentes Recht hineinzuinterpretieren, zeugt lediglich von Ihrer armseligen Unkenntnis.
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[1.1] KG1 antwortet auf Wicker
19.05.2023 20:40
Ihr Versuch, ein
nichtexistentes Recht hineinzuinterpretieren, zeugt lediglich von Ihrer armseligen Unkenntnis.

Und wieso können Sie Ihre Belehrung nicht einfach sachlich formulieren, sondern werden gleich beleidigend? Das ist völlig unnötig und macht Ihre Aussage nicht besser verständlich. Sie diskreditieren damit doch nur sich selbst.
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[1.1.1] Wicker antwortet auf KG1
19.05.2023 21:57
Benutzer KG1 schrieb:
Ihr Versuch, ein
nichtexistentes Recht hineinzuinterpretieren, zeugt lediglich von Ihrer armseligen Unkenntnis.

Und wieso können Sie Ihre Belehrung nicht einfach sachlich formulieren, sondern werden gleich beleidigend? Das ist völlig unnötig und macht Ihre Aussage nicht besser verständlich. Sie diskreditieren damit doch nur sich selbst.

Meine vermeintliche Beleidigung? Nur eine subtile Andeutung, die verdeutlichen soll, dass mancher geistige Kapazität vielleicht nicht mit der Tiefe der eigenen Aussagen mithalten kann.

Doch seien Sie versichert, meine beispiellose Überlegenheit wird durch Ihre armseligen Versuche, mich zu diskreditieren, keineswegs in Frage gestellt.