Nu fahr denen mal nicht mit'm Mähdrescher ins Haus!
1. Heißt's "Zahlung unter Vorbehalt", nicht "Einspruch"
2. Die vermeintliche "Blankovollmacht" der "tatsächlich entstandenen Kosten" findet m.E. nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen dadurch ihre Grenzen, dass nur solche Kosten dem Endkunden auferlegt werden dürfen, die bei "vernünftigem" Wirtschaften anfallen (würden). Heißt: wenn bei normaler Arbeitsweise rund 25 € anfallen (Beweis: alle anderen rechnen etwa diesen Betrag ab), dann kann ein Ansetzen von 100 € nur bedeuten, dass der Providefr entweder extremst ineffizient, schlampig, inkompetent arbeitet, oder aber dass er versucht, sich ungerechtfertigt zu bereichern.
Was meint Ihr Damen / Herren Juristen dazu?
Benutzer mähdrescher schrieb:
Diese 100 Euro sind ja das allerletzte!
Das ist ein Fall für ganz üble Propaganda. Die werd ich so zerreissen, das pranger ich an! Ich werd jedem Kunden erzählen, wie die die Leute abzocken wollen. Die kriegen von mir die volle Packung "Rufmord, üble Nachrede und Mobbing"!
Ich kann nur jedem gedrillten Analphateler raten, diese 100 Euro nur unter Einspruch zu zahlen. Damit hält man sich das Anrecht der Rückforderung offen, wenn diese Abzocke von der RegTP gestoppt wird. Und da bin ich mir ganz sicher. Die lassen sich doch nicht von den Komikern verkackeiern! Da kann der Saftladen noch 100 mal versuchen zu erklären, dass der Preis nur den anfallenden Kosten entsprechend kalkuliert ist!! Das
werden die auf Dauer nicht halten.