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Das dürfen die auf Dauer eh nicht machen


13.11.2002 15:34 - Gestartet von mähdrescher
Diese 100 Euro sind ja das allerletzte!

Das ist ein Fall für ganz üble Propaganda. Die werd ich so zerreissen, das pranger ich an! Ich werd jedem Kunden erzählen, wie die die Leute abzocken wollen. Die kriegen von mir die volle Packung "Rufmord, üble Nachrede und Mobbing"!

Ich kann nur jedem gedrillten Analphateler raten, diese 100 Euro nur unter Einspruch zu zahlen. Damit hält man sich das Anrecht der Rückforderung offen, wenn diese Abzocke von der RegTP gestoppt wird. Und da bin ich mir ganz sicher. Die lassen sich doch nicht von den Komikern verkackeiern! Da kann der Saftladen noch 100 mal versuchen zu erklären, dass der Preis nur den anfallenden Kosten entsprechend kalkuliert ist!! Das werden die auf Dauer nicht halten.
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[1] Positives / negatives Interesse
kalle antwortet auf mähdrescher
13.11.2002 16:19
Nu fahr denen mal nicht mit'm Mähdrescher ins Haus!

1. Heißt's "Zahlung unter Vorbehalt", nicht "Einspruch"

2. Die vermeintliche "Blankovollmacht" der "tatsächlich entstandenen Kosten" findet m.E. nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen dadurch ihre Grenzen, dass nur solche Kosten dem Endkunden auferlegt werden dürfen, die bei "vernünftigem" Wirtschaften anfallen (würden). Heißt: wenn bei normaler Arbeitsweise rund 25 € anfallen (Beweis: alle anderen rechnen etwa diesen Betrag ab), dann kann ein Ansetzen von 100 € nur bedeuten, dass der Providefr entweder extremst ineffizient, schlampig, inkompetent arbeitet, oder aber dass er versucht, sich ungerechtfertigt zu bereichern.

Was meint Ihr Damen / Herren Juristen dazu?

Benutzer mähdrescher schrieb:
Diese 100 Euro sind ja das allerletzte!

Das ist ein Fall für ganz üble Propaganda. Die werd ich so zerreissen, das pranger ich an! Ich werd jedem Kunden erzählen, wie die die Leute abzocken wollen. Die kriegen von mir die volle Packung "Rufmord, üble Nachrede und Mobbing"!

Ich kann nur jedem gedrillten Analphateler raten, diese 100 Euro nur unter Einspruch zu zahlen. Damit hält man sich das Anrecht der Rückforderung offen, wenn diese Abzocke von der RegTP gestoppt wird. Und da bin ich mir ganz sicher. Die lassen sich doch nicht von den Komikern verkackeiern! Da kann der Saftladen noch 100 mal versuchen zu erklären, dass der Preis nur den anfallenden Kosten entsprechend kalkuliert ist!! Das
werden die auf Dauer nicht halten.
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[1.1] birger.h antwortet auf kalle
12.01.2003 22:32
Benutzer kalle schrieb:
Nu fahr denen mal nicht mit'm Mähdrescher ins Haus!

1. Heißt's "Zahlung unter Vorbehalt", nicht "Einspruch"

2. Die vermeintliche "Blankovollmacht" der "tatsächlich entstandenen Kosten" findet m.E. nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen dadurch ihre Grenzen, dass nur solche Kosten dem Endkunden auferlegt werden dürfen, die bei "vernünftigem" Wirtschaften anfallen (würden). Heißt: wenn bei normaler Arbeitsweise rund 25 € anfallen (Beweis: alle anderen rechnen etwa diesen Betrag ab), dann kann ein Ansetzen von 100 € nur bedeuten, dass der Providefr entweder extremst ineffizient, schlampig, inkompetent arbeitet, oder aber dass er versucht, sich ungerechtfertigt zu bereichern.

Was meint Ihr Damen / Herren Juristen dazu?


Warum klagt da denn noch niemand? Ist das nicht ein Fall für die Verbraucherschützer?

Gruß birger.h
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[2] phishy antwortet auf mähdrescher
14.11.2002 14:51
Hallo Leute!

Die 100 EUR würde ich so nicht bezahlen, da die anderen lediglich zwischen 20 EUR und 25 EUR hierfür verlangen. Ich habe neulich - in einem anderen Zusammenhang - mal etwas davon gehöhrt, dass mehr als 200% des ortsüblichen Satzes Wucher ist. Somit wären aus meiner Sicht diese 100 EUR Wucher. Ist doch eine gute Begründung für einen Wiederspruch.
Würde dann lediglich den 2ortsüblichen Betrag" überweisen.

Phishy



Benutzer mähdrescher schrieb:
Diese 100 Euro sind ja das allerletzte!

Das ist ein Fall für ganz üble Propaganda. Die werd ich so zerreissen, das pranger ich an! Ich werd jedem Kunden erzählen, wie die die Leute abzocken wollen. Die kriegen von mir die volle Packung "Rufmord, üble Nachrede und Mobbing"!

Ich kann nur jedem gedrillten Analphateler raten, diese 100 Euro nur unter Einspruch zu zahlen. Damit hält man sich das Anrecht der Rückforderung offen, wenn diese Abzocke von der RegTP gestoppt wird. Und da bin ich mir ganz sicher. Die lassen sich doch nicht von den Komikern verkackeiern! Da kann der Saftladen noch 100 mal versuchen zu erklären, dass der Preis nur den anfallenden Kosten entsprechend kalkuliert ist!! Das
werden die auf Dauer nicht halten.