Benutzer b-a schrieb:
Die Telekom blockt und will höhere Interconnection-Preise.
das will sie schon seit 4 Jahren. nichts neues.
Die Telekom blockt und will kein Inkasso mehr für 'echtes' Call-by-Call machen.
Tele2 wird sich freuen.
Die klassischen Call-by-Call-Anbieter haben was gegen Ortsgespräche über 0190-0-Nummern.
Mag sein. Aber ueber die 0190-0 laesst sich Call-by-Call nicht abstellen, weil die Gerichte das für rechtens erklärt haben.
Wer wie Tele2 oder 01051 sich bereits am Ortsgespraechsmarkt mit 0190-0 etabliert, hat spaeter Startvorteile. Wenn die IC-Gebuehren fuer Ortsgespraeche tatsaechlich paradoxerweise hoeher sein sollten als die anderen IC-Gebuehren, koennte sogar 0190-0 als billige Ortsgespraechs-IC-Plattform weitergenutzt werden...
Dann ist da noch diese Regelung von vor zwei Jahren, die (lukrativen) 0180er und 0190er Nummern zwangsweise nur über den Anschlussbetreiber zu routen ...
Ack. die Carrier Selection Phase II mit ihrem TNB-Zwangsrouting der nicht geografischen Sonderrufnummern war wirklich fuer den Konsumentenwettberb bei diesen Nummern toedlich und wird daher im EU-Telekommunikations-Report auch kritisiert. Man sollte die EU ermuntern, auch hier gegen die BRD ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Betreiberauswahl anzustrengen...
Es wird so ähnlich kommen wie mit der Großhandelsflatrate fürs Internet, über die auch keiner mehr redet.
Ich wuerde dir voll und ganz zustimmen, wenn die BRD alleine entscheiden wuerde und nicht unter unglaublichem Druck der EU stehen wuerde, die vor dem EuGH bekanntlich eine Klage eingereicht hat.
Denn dass die deutsche Regierung und die RegTP die groessten Feinde von Ortsnetz-CarrierSelection in ganz Europa sind, haben sie hinlaenglich mit ihren Worten und 5 Jahren (Obstruktions-)Taten bewiesen.
Fragt sich bloß, was dann die EU macht.
Wenn die EU nicht mit den Konditionen fuer Ortsnetz-
Call-by-Call/Preselection in Deutschland zufrieden sein wird (d.h. wenn nicht nahe 100% der Bevoelkerung eine Auswahl zwischen mehreren Ortsgespraechs-Anbietern haben wie in allen anderen EU-Laendern auch), dann wird die Klage eben nicht zurückgezogen und die EuGH-Richter werden gnadenlos sein. Sie nehmen sicher keine Rücksicht auf diese Regierung, die als einzige planmaessig 4 Jahre lang die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht verhindert hat.
Andere Moeglichkeit: die EU greift direkt in die nationale Regulierung ein, was sie ba naechstes Jahr darf: sie kann dann der RegTP realistische IC-Preise diktieren. Das waere natuerlich eine unglaubliche weitere Blamage fuer die unsaeglichen DTAG-Protektionisten in Berlin.
Deutschland ist in Brüssel ohnehin schon seit vielen Jahren als notorischer EU-Rechtsbrecher und als Schlusslicht bei der Umsetzung europäischen Rechts bekannt - die wissen, dass da Hopfen und Malz verloren ist:
siehe Usenet-Posting <nah.os8sntgfxcx.fsf@fruli.2y.net>
http://groups.google.com/groups?selm=nah.os8sntgfxcx.fsf%40fruli.2y.net
Informationsdienst der Deutschen Versicherungswirtschaft
Bericht aus Bruessel - Ausgabe Nr. 8 1998 Umsetzung europäischer Richtlinien In einem Bericht der Europäischen Kommission wird festgestellt, daß
*Deutschland* und Österreich mit 90,7 % bei der *Umsetzung* der
*europaeischen Richtlinien* die *Schlusslichter* der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union sind. Dänemark führt mit einer
Umsetzungsquote von 97,5 % vor Großbritannien (95%) und Frankreich
von 91,9 %. Gegen die Bundesrepublik laufen wegen der Nichtumsetzung der
Richtlinien inzwischen 22 Vertragsverletzungsverfahren. In den Bereichen Steuerrecht und Energie sind 99 % der Richtlinien
umgesetzt, im öffentlichen Auftragswesen 70 % und im
Telekommunikations- und audiovisuellen Bereich 67%.
Brüssel, den 29. Januar 1997 Die Kommission fordert zum ersten Mal
Bußgelder bei Nichtvollzug eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs. Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, beim
Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und Italien ein Verfahren
anzustrengen wegen Nichtausführung früherer Urteile, die der
Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen das europäische Umweltrecht
gefällt hatte. Außerdem hat sie beschlossen, bei dieser Gelegenheit
zum ersten Mal vom Gerichtshof die Verhängung von Bußgeldern zu
fordern - wozu dieser laut Maastrichter Vertrag befugt ist.
So long.
fruli