Druck

Call by Call im Ortsnetz: Tele2 will früher starten

Unternehmen ruft Regulierungsbehörde zur Anordnung der Zusammenschaltungen an
Von Marie-Anne Winter

Wie bereits berichtet, lässt das Call by Call im Ortsnetz weiter auf sich warten. Einzelne Anbieter machen jetzt Druck: Tele2 hat die Regulierungsbehörde (RegTP) zur Anordnung der Zusammenschaltungsbedingungen für Ortsgespräche über die Tele2-Netzvorwahl 01013 angerufen. Die seit zwei Monaten mit der Deutschen Telekom geführten Verhandlungen waren zuvor an unterschiedlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Positionen gescheitert.

Das jetzt eingeleitete Regulierungsverfahren muss nach der gesetzlichen Verfahrensfrist bis spätestens 21. Februar 2003 abgeschlossen sein. Die Verpflichtung der Telekom zur Öffnung der Ortsnetze für Call by Call und Preselection wurde von der Regulierungsbehörde bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. Mitbewerber debitel hatte Ende des vergangenen Monats Pläne zum Einstieg ins Ortsnetz nach ergebnislosen Verhandlungen mit der Telekom aufgegeben.

Tele2 sieht die von der Telekom vorgeschlagenen Bedingungen zur Zusammenschaltung der Netze als in "keiner Weise akzeptabel" an. Deshalb fordert das Untenehmen in dem jetzt bei der Regulierungsbehörde gestellten Antrag, für Call by Call und Preselection bei Ortsgesprächen chancengleiche Startbedingungen für die Wettbewerber anzuordnen.

Die Deutsche Telekom hat in den Verhandlungen nicht nur wettbewerbsschädigende Entgelte, sondern auch technische Hürden für die Vermittlung von Ortsgesprächen verlangt. Das hätte eine künstliche Verteuerung der Preise zu Lasten der Verbraucher nach sich gezogen. Es wäre für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, warum durch die neue Möglichkeit für Ortsgespräche plötzlich das Telefonieren teurer werden sollte. Der deutsche Gesetzgeber sei hieran nicht unschuldig. Er habe viel zu spät eine zudem noch sehr unklare gesetzliche Regel für den Wettbewerb im Ortsnetz formuliert. Jetzt sei die RegTP aufgefordert, vernünftige Bedingungen festzulegen. Ansonsten könnte nur noch europäischer Regulierungsdruck aus Brüssel helfen, um eine Schädigung des gesamten Wettbewerbsumfeldes zu verhindern, kommentiert Roman Schwarz, Geschäftsführer Tele2 Deutschland und Schweiz.

Laut Pressemitteilung vom 29. November hat die RegTP die Verpflichtung zur Einführung der Betreiberauswahl bei Ortsgesprächen aus technischen Gründen bis zum 28. Februar 2003 ausgesetzt. Nach den Vorstellungen der Telekom soll die Einführung von Call by Call im Ortsnetzbereich erst ab Mai 2003 und Preselection erst im Juli nächsten Jahres möglich werden. Mit 01051 wurde bereits ein entsprechender Vertrag geschlossen. Dagegen verlangt Tele2 im Antrag an die RegTP, die Telekom bereits ab dem 1. März 2003 zu verpflichten, Tele2-Kunden die Nutzung von Preselection und Call by Call im Ortsnetzbereich über die 01013 zu ermöglichen.

Tele2 verlangt für die Zukunft ebenfalls, dass die bestehenden Preise für Interconnection-Vorleistungen in Zukunft auch für Ortsgespräche gelten. Eine Beteiligung an den Kosten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) lehnt Tele2 ab. Eine solche Kostenbeteiligung würde zu höheren Tarifen zu Lasten der Endverbraucher führen, der diese Kosten aber schon durch seine Monatsmiete für den Anschluss zahle. Eine derartige Kostenumlegung zur Erhöhung der Interconnection-Preise stehe im klaren Widerspruch zu verbindlichen Richtlinien der EU und auch in Widerspruch zur früheren Praxis der Regulierungsbehörde.

Roman Schwarz weiter: "Deutschland ist das einzige Land der Europäischen Union, das die seit Januar 2000 bestehenden Verpflichtungen zur Marktöffnung noch nicht umgesetzt hat. Weitere Verzögerungen lassen keinen Wettbewerb im Ortsnetzbereich zu und können nur zur Verärgerung der Verbraucher führen."