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Es fehlt an Angeboten


30.07.2023 10:12 - Gestartet von EnnoH
Ich habe die Onlinefunktion seit ich damals meinen ersten nPA erhalten habe. Anfangs gab es einige Varianten, bei denen ich den Perso nutzen konnte. Bspw. als Login bei meiner Versicherung, bei DE-Mail etc.
Allerdings wurden diese Angebote immer weniger. Wenn man jetzt in die Angebotspalette der AusweisApp schaut, funktioniert der Perso scheinbar nur noch zur Beantragung von Bafög bei unzähligen Bafög-Stellen.

Jetzt ist mein neuer Führerschein fällig und was muss ich machen: Formulare ausdrucken, alles altmodisch von Hand ausfüllen und dann ganz retro per Post oder Brieftaube an die Fahrerlaubnisbehörde senden.

Bei der Kontoeröffnung einer Direktbank sollte das Videoident-Verfahren laufen. Allerdings hat man die optische Aufnahme des (elektronsichen) Ausweises wegen Unleserlichkeit, Reflektionen etc. nicht akzeptiert und ich habe genervt aufgegeben. In der Folge also wieder richtig analog zur nächsten Postfiliale und dort das normal PostIdent machen lassen. Dabei wäre es so einfach: Ausweis rein, Pin eingeben, fertig.

Sinnvolle Anwendungen gäbe es so viele:
- Login bei Banken und Ämtern
- elektronische Unterschrift von Dokumenten und Zahlungsaufträgen
- Signatur und Verschlüsselung von Mails

Weil aber angeblich immer irgendwelcher Datenschutz dem entgegen steht, jede Institution unbedingt ihr eigenes Süppchen kochen muss und nicht zuletzt die Überwachungsparanoia vieler Mitmenschen kommen wir hier nicht weiter.
Und so werde ich wohl zur nächsten Wahl meine Briefwahlunterlagen wieder per Postkarte bei der Stadtverwaltung anfordern müssen statt einfach elektronisch die Zettel anzufordern ..
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[1] franjotilsch antwortet auf EnnoH
30.07.2023 13:56
Benutzer EnnoH schrieb:
Jetzt ist mein neuer Führerschein fällig und was muss ich machen: Formulare ausdrucken, alles altmodisch von Hand ausfüllen und dann ganz retro per Post oder Brieftaube an die Fahrerlaubnisbehörde senden.
Da muss ich dich enttäuschen. Da marschierst du brav zur Behörde. So war das jedenfalls letztes Jahr bei mir. Da möchte man sich nämlich deine aktuellen Führerschein anschauen.
Bei der Kontoeröffnung einer Direktbank sollte das Videoident-Verfahren laufen. Allerdings hat man die optische Aufnahme des (elektronsichen) Ausweises wegen Unleserlichkeit, Reflektionen etc. nicht akzeptiert und ich habe genervt aufgegeben. In der Folge also wieder richtig analog zur nächsten Postfiliale und dort das normal PostIdent machen lassen.
Da ist die Vorgabe, dass derjenige der das Konto eröffnen will, identisch sein muss mit dem Passbild auf dem Ausweis. Ohne Sichtprüfung ist das nicht möglich.
Und so werde ich wohl zur nächsten Wahl meine Briefwahlunterlagen wieder per Postkarte bei der Stadtverwaltung anfordern müssen statt einfach elektronisch die Zettel anzufordern
Das liegt nun wieder an deiner zuständigen Stadtverwaltung. Bei uns gibt es die Einladung zur Wahl mit einem QR-Code worüber ich ganz einfach die Wahlunterlagen anfordern kann. Ganz einfach und bequem, ohne ein ePerso oder ähnliches.
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[2] somkiat antwortet auf EnnoH
30.07.2023 16:23
Benutzer EnnoH schrieb:
Wenn man jetzt
in die Angebotspalette der AusweisApp schaut, funktioniert der Perso scheinbar nur noch zur Beantragung von Bafög bei unzähligen Bafög-Stellen.

Juser , das ist doch Zielgruppen affin .
Dieses Klientel an Wählern sichert die Stimmen bei kommenden Wahlen .
Einfach die nächste Sozialleistung , die sich aus dem Gesetz ergibt nach § 68 .
.
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[2.1] EnnoH antwortet auf somkiat
31.07.2023 07:34
Benutzer somkiat schrieb:
Juser , das ist doch Zielgruppen affin . Dieses Klientel an Wählern sichert die Stimmen bei kommenden Wahlen .
Einfach die nächste Sozialleistung , die sich aus dem Gesetz ergibt nach § 68 .

Deine Reichsbürger- und Verschwörungstheorien kannst du gerne woanders ablassen.

Und wenn du schon mit Paragrafen um dich wirfst, dann solltest du auch das passende Gesetz dazu nennen.

§ 68 von was? Der Butterverordnung?
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[2.1.1] somkiat antwortet auf EnnoH
31.07.2023 07:49
Benutzer EnnoH schrieb:
Deine Reichsbürger- und Verschwörungstheorien kannst du gerne woanders ablassen.
Und wenn du schon mit Paragrafen um dich wirfst, dann solltest du auch das passende Gesetz dazu nennen.
> § 68 von was? Der Butterverordnung?

Juser , aha .
Noch so Einer ohne Ahnung , dafür mit unmassgeblicher Meinung !
Wenn die Argumente ausgehen , wird's persönlich .
Für Dein einsames Leben nicht Andere verantwortlich machen
und Deine Trollerei verschafft Dir auch nicht mehr Beachtung .
Tipp unter Vroinden , da habe ich wegen Mitleid und so dann
doch einen kleinen Bildungsauftrag .
Du sprachst über BAFÖG , ich über § 68 . Dämmerts jetzt , welches Gesetz da in welchem Zusammenhang greifen könnte ? !
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[2.1.1.1] EnnoH antwortet auf somkiat
01.08.2023 11:11
Benutzer somkiat schrieb:
Du sprachst über BAFÖG , ich über § 68 . Dämmerts jetzt , welches Gesetz da in welchem Zusammenhang greifen könnte ? !

§ 68 des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildung­sförderungsgesetz - BAföG) zum aktuellen Rechtsstand 2023 befasst sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes und ist derzeit einfach nur leer.

Von daher passt diese Leere ja zu dir.
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[2.1.1.1.1] abrazzo antwortet auf EnnoH
05.08.2023 13:08
Benutzer EnnoH schrieb:
Benutzer somkiat schrieb:
Du sprachst über BAFÖG , ich über § 68 . Dämmerts jetzt , welches Gesetz da in welchem Zusammenhang greifen könnte ? !

§ 68 des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildung­sförderungsgesetz - BAföG) zum aktuellen Rechtsstand 2023 befasst sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes und ist derzeit einfach nur leer.

Hahaha - wunderbar. Es gibt ja intelligente Trolle und andere Trolle. Somkiat gehört wohl zu den Anderen.
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[2.1.1.2] franjotilsch antwortet auf somkiat
05.08.2023 14:46
Benutzer somkiat schrieb:
Du sprachst über BAFÖG , ich über § 68 .
Ich habe mal bei dem Bundesamt für Justiz nach dem §68 für BAFÖG gesucht, das Ergebnis ist sehr selbsterklärend, oder?
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__68.html