Benutzer trzuno schrieb:
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Einziger Nachteil für den Kunden ist halt der etwas höhere Energieverbrauch bei zwei Geräten statt einem Gerät. Die Differenz ist allerdings recht niedrig.
Ein Vorteil von getrennten Geräten ist, dass das ONT im Keller an der Glasfaser hängen kann und der Router daran mit RJ45 Kabel verbunden auch in einem anderen Stockwerk oder Wohnung stehen kann. Damit spart man sich die aufwändigere Glasfaserverkabelung im Haus und kann eine günstigere RJ45 Verkabelung machen bzw. nutzen.
Grundsätzlich richtig, aber was ist in einem Mehrfamilienhaus?
* Soll da der (ggfs. einzige) Glasfaser-Nutzer die gesamte Hausgemeinschaft über die Allgemein-Nebenkosten mit den zusätzlichen Stromkosten für das GF-Modem beteiligen?
* Ein extra Zähler würde eine Abrechnung nach Nutzer(n) ermöglichen, aber allein das Vorhandensein dieses Zählers kostet ein Vielfaches als der Verbrauch des GF-Modems im Jahr.
* Was ist, wenn sich in unregelmäßigen Abständen die Zahl der GF-Nutzer ändert? Wer soll die jeweiligen Verbräuche anteilig den jeweiligen Nutzern zuordnen?
* Und zum Schluß: Wenn jemand 10 GBit GF bucht, muß ein entsprechendes LAN-Kabel in die jeweilige Wohnung verlegt werden. Da kann man auch gleich ein Leerrohr mit passender GF-Leitung in die Wohnung(en) legen.
Früher bei ISDN mußte man den NTBA nicht zwingend an den Strom anschließen, da die Netzvermittlungsstelle die Speisung des NTBA's und *eines* TAE-Endgerätes ermöglichte. Bei Glasfaser gibt's keine netzseitige Stromversorgungsleitung, es gibt nicht mal eine galvanische Verbindung wie bei DSL (hier sind tatsächlich Störungen durch Geräte mit elektrischen Mängeln möglich).
Die BNetzA sollte sich hier auf die Seite der Endkunden stellen und sie *nicht* zur Nutzung zweier Geräte verdammen. Selbst wenn die Netzbetreiber kostenfreie reine GF-Modems zur Verfügung stellen, würde sich der extra-Stromverbrauch aufsummieren, und das zu Zeiten, wo Nutzer Energie einsparen sollen wo es geht.