Benutzer Wechseler schrieb:
Benutzer d.c.n schrieb:
>> naja, in vielen alten Mietvertraegen steht 'was mit
>> Kabelfernsehen', das koennte noch interessant werden -
>> wenn die Versorgung vereinbart ist, die Nebenkosten
>> aber nicht mehr dem Mieter belastet werden duerfen...
Da wird nichts "interessant", weil schon immer nur Betriebskosten umgelegt werden dürfen, die abschließend in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählt sind. Das ist Gesetz und gilt für alle Mietverträge.
ja, und dieses Gesetz wird/wurde geaendert.
Wenn nun aber im Mietvertrag die Versorgung mit Kabelfernsehen zugesichert ist, steht doch zu ueberlegen ob diese Versorgung so einfach abgedreht werden darf, weil die Kosten nicht mehr umgelegt werden muessen?!