Benutzer SpockiHZ schrieb:
Bei dem ganzen Hype und Hysterie mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs vergessen die 'großen' Medien immer, dass die Netzebene 4 selten vom Kabel TV Anbieter betrieben und gewartet wird. Das Hausnetz ab dem HüP von Netzebene 3 gehört dem Hausbesitzer. Dieser macht einen Vertrag mit einem kleinen Elektromeister oder im anderen Falle mit einer Tochter des Kabel TV Anbieters.
Die Rechtslage ist klar: Der Vermieter kann keine Zusatzmiete für zur Wohnung gehörenden Strom-/Telekommunikations-/
Wasser-/Abwasser-Leitungen kassieren. Auch die Klingelanlage und Briefkasten können zwar an den Elektromeister zur Wartung übertragen werden, diese Kosten sind aber dennoch mit der Kaltmiete abgegolten.
Kein Richter wird angesichts der neuen Rechtslage im TKG für Koaxialkabel anders entscheiden.