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Netzebene 4


12.02.2024 16:55 - Gestartet von SpockiHZ
Bei dem ganzen Hype und Hysterie mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs vergessen die 'großen' Medien immer, dass die Netzebene 4 selten vom Kabel TV Anbieter betrieben und gewartet wird. Das Hausnetz ab dem HüP von Netzebene 3 gehört dem Hausbesitzer. Dieser macht einen Vertrag mit einem kleinen Elektromeister oder im anderen Falle mit einer Tochter des Kabel TV Anbieters.
Das es da zu Problemen kommen wird, liegt auf der Hand.
Sowas hat der Herr Altmeier seinerzeit sicher nicht auf dem Schirm gehabt.
Von daher ist es traurig, dass viele Mieter jetzt ins offene Messer laufen.
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[1] Kuch antwortet auf SpockiHZ
12.02.2024 17:04
Hallo,

ja, exakt darüber berichten wir als eines der ersten Medien ausführlich hier:

https://www.teltarif.de/tv-kabel-durchle...

Dazu stehen wir auch in Kontakt mit diversen Verbraucherverbänden. Außerdem laufen Anfragen bei Vodafone und der BNetzA dazu. Das wird also sicher nicht unser letzter Bericht hierzu bleiben.

Alexander Kuch
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[2] Wechseler antwortet auf SpockiHZ
12.02.2024 19:11
Benutzer SpockiHZ schrieb:
Bei dem ganzen Hype und Hysterie mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs vergessen die 'großen' Medien immer, dass die Netzebene 4 selten vom Kabel TV Anbieter betrieben und gewartet wird. Das Hausnetz ab dem HüP von Netzebene 3 gehört dem Hausbesitzer. Dieser macht einen Vertrag mit einem kleinen Elektromeister oder im anderen Falle mit einer Tochter des Kabel TV Anbieters.

Die Rechtslage ist klar: Der Vermieter kann keine Zusatzmiete für zur Wohnung gehörenden Strom-/Telekommunikations-/Wasser-/Abwasser-Leitungen kassieren. Auch die Klingelanlage und Briefkasten können zwar an den Elektromeister zur Wartung übertragen werden, diese Kosten sind aber dennoch mit der Kaltmiete abgegolten.

Kein Richter wird angesichts der neuen Rechtslage im TKG für Koaxialkabel anders entscheiden.