Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Wer ruft auch schon vor jedem Surfen zur Sicherheit noch mal die Einwahlnummer per Telefon an? Kaum einer. Und schon hat smart79 'aus Versehen' mehr verdient.
Nein, denn genau aus diesem Grunde ist bei einem Offenes-Internet-by-Call-Zugang nicht der angesagte Preis wirksam, sondern allein derjenige, der im RegTP-Amtsblatt steht. Es kümmert also nicht, welcher Preis angesagt wird.
Anders bei offenem Call by Call: Hier ist i.d.R. der angesagte Preis verbindlich.
Ron's enemy
Aha, gut zu wissen.