Benutzer TKEDM schrieb:
Ernsthaft? Wozu muss man eine Handyrechnung ausdrucken?
Bei Gewerbetreibenden/Geschäftskunden verstehe ich das ja aufgrund der Steuererklärung noch, ...
Nein, muss man nicht. Auch nicht für die Steuer. Unterlagen auf Papier reicht vielleicht noch der letzte Tante-Emma-Laden aus Hinterpfuideibel beim Steuerberater ein; aber spätestens dort werden die Daten digitalisiert.
Die Regel bei kleineren und mittleren Firmen ohne eigene Buchhaltung ist ein DATEV-Zugang, wo man seine Belege in einen Ordner einscannt, der automatisch mit der Cloud synchronisiert wird. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Backup erfolgt normal automatisiert und der Papierbeleg wandert vielleicht noch kurzzeitig in einen Ordner und fliegt dann - oder direkt nach dem Scan - in den Aktenvernichter.
Papierbelege hat man maximal noch als "Backup" im Keller. Selbst ein Steuerprüfer will inzwischen nur noch Zugang zu allen digitalen Daten.