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Nutzt nichts


18.03.2024 16:14 - Gestartet von koelli
Nutzt natürlich sehr viel, wenn der Stromzähler im Keller ist und nur der Hausmeister nen Schlüssel zu dem Raum hat...
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[1] 56hde4mm antwortet auf koelli
18.03.2024 17:23
Benutzer koelli schrieb:
Nutzt natürlich sehr viel, wenn der Stromzähler im Keller ist und nur der Hausmeister nen Schlüssel zu dem Raum hat...

Stromzähler befinden sich im Eigentum des Messstellenbetreibers. Du als Stromkunde bezahlst den Messstellenbetreiber dafür. Selbstverständlich steht dir als Mieter jederzeit der Zugang zum Stromzähler zu. Jeglicher andere Regelung wäre ein Verstoß gegen das Mietrecht.

Eigentümergemeinschaften sind etwas anderes. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung hat bekanntlich in vielen Angelegenheiten deutlich weniger Rechte als ein Mieter. Das mag man kritisieren. Aber niemand zwingt einen, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Aber auch in Eigentümergemeinschaften kann selbstverständlich über einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung etwas an der von dir beschriebenen Situation geändert werden.
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[1.1] koelli antwortet auf 56hde4mm
18.03.2024 17:43
Benutzer 56hde4mm schrieb:
Stromzähler befinden sich im Eigentum des Messstellenbetreibers. Du als Stromkunde bezahlst den Messstellenbetreiber dafür. Selbstverständlich steht dir als Mieter jederzeit der Zugang zum Stromzähler zu. Jeglicher andere Regelung wäre ein Verstoß gegen das Mietrecht.

Mag sein, dass ich das Recht habe, jederzeit Zugang zu haben. Aber dann müsste ich eben dauernd den Hausmeister bitten aufzuschließen.
Früher hatten wir Zugang. Aber weil andere tolle Mieter immer ihren Hausrat in dem Raum gelagert haben, wurde er verschlossen
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[1.1.1] gichtl antwortet auf koelli
18.03.2024 18:34
Benutzer koelli schrieb:
Mag sein, dass ich das Recht habe, jederzeit Zugang zu haben. Aber dann müsste ich eben dauernd den Hausmeister bitten aufzuschließen.
Früher hatten wir Zugang. Aber weil andere tolle Mieter immer ihren Hausrat in dem Raum gelagert haben, wurde er verschlossen

Dazu mußt du nur dein Recht gegenüber deinem Vermieter durchsetzen und dir einen Schlüssel für den Zählerraum aushändigen lassen.
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[1.1.1.1] 56hde4mm antwortet auf gichtl
18.03.2024 18:58
Benutzer gichtl schrieb:
Dazu mußt du nur dein Recht gegenüber deinem Vermieter durchsetzen und dir einen Schlüssel für den Zählerraum aushändigen lassen.

Verständlich. Also in mehrfacher Hinsicht. Ich verstehe, dass da abgeschlossen wurde. Aber ich verstehe natürlich auch deinen Ärger. Würde mich auch ärgern.

Und mir ist natürlich klar, dass ständig den Hausmeister zum Aufschließen zu rufen, in der Praxis keine wirklich praktikable Lösung ist.

So verständlich all dies in deinem Fall auch ist, ist dir aber sicherlich schon klar, dass dies ein Ausnahmefall ist und natürlich nicht in irgendeiner Form repräsentativ für die allergrößten Mehrheit der anderen Leute im Land.