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090090001613


11.06.2005 10:50 - Gestartet von Nicola258
Auf meiner Rechnung vom T.Com im Mai habe ich ein Posten 25,81 für 090090001613 bekommen. Angeblich habe ich dieser Nummer angerufen. Nachdem ich mein PC überpüft habe, habe ich ein Dialer gefunden von Intexus, Berlin. Ich habe den T.Com mitgeteilt, daß dieser Dialer ohne mein Wissen und Einverständnis entstanden ist. Ich habe weder auf'OK' oder auf 'Bestätigung' gedruckt. Ich habe den Post 25,81 nicht bezahlt. T.Com schreiben mir, daß dieser Nummer bei den Regulierungsbehörden registriert ist und somit legal. ( Ist es legal ? ) Ich habe mich bei diese Behörde beschwert. Jetzt drohen mir T.com den Anschluß zu kundigen sollte ich das Geld nicht sofort überweisen. Was kann ich noch tun ? Ich finde es nicht in ordnung das Geld zu überweisen da ich für das Geld keine Leistung in Anspruch genommen habe.
????????? Hat jemand sonst noch erfahrungen ???
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[1] Mogul antwortet auf Nicola258
11.06.2005 11:36
Habe keine Erfahrungen, kann Dir nur raten hart zu bleiben wenn Du davon überzeugt bist, daß Du diesen Dialer nicht wissentlich runtergeladen hast. Der Sumpf dieser Mafia muß endlich ausgetrocknet werden, dies geschieht aber nicht solange die User sich melken lassen.
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[2] GertEh antwortet auf Nicola258
18.06.2005 21:52
Ich habe einen der Kassierer besucht:
Berlin Zehdenickerstr. 19 Fa. Optinion
Name Mike Zimmermann.
Büroausstattung modernst, man sieht wo das Geld bleibt.
Bei mir drückte man 4 mal 25,819 ab
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[3] Micky34 antwortet auf Nicola258
18.06.2005 23:00
Ich habe zwar zum Glück keine Erfahrung, aber wenn du den Rest der Rechnung bezahlt hast dürfen die meines wissens den Anschluß nicht so einfach sperren.

Micky
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[4] lich antwortet auf Nicola258
22.06.2005 13:47
Also, wenn du den Dialer wirklich nicht bewußt installiert hast (schwindeln hilft relativ wenig...), dann bezahl erst einmal bei der Telekom die Beträge die unstrittig sind. Dann muß duder Telekom noch mitteilen, daß du den unstrittigen Betrag (exklusive den 25,xx €) bezahlt hat.
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[4.1] super-wolfi antwortet auf lich
22.06.2005 17:34
das mit dem anschluss abstellen ist die standard-drohung der telekom. ich würde das ignorieren und nur die unstrittigen posten bezahlen. ob der dialer bei der regulierungsbehörde für telekommunikation registriert ist erfährst du hier:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html
-> da gibts auch jede menge infos rund um dialer.

wende dich notfalls an eine verbraucherschutzzentrale. ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen. sonst machen die mir ihren betrügereien immer weiter...


ich empfehle (für die zukunft) ein programm dass deine internetverbindungen überwacht und 0190 / 0900 - verbindungen meldet, wie z.b. "0900-alarm"
gibts kostenlos hier:
http://www.aborange.de/download/

dazu einen sicheren browser, auf keinen fall den internet explorer. mozilla firefox ist relativ sicher, gibts hier:
http://www.mozilla.org/products/firefox/

du kannst bei der telekom unter 0800-3301000 auch deinen anschluss generell für 0190/0900-nummern sperren lassen. aber vorsicht, dann geht auch kein call-by-call mehr über diese nummern. sperrung kann jederzeit aber wieder aufgehoben werden.

grüße aus KL.
[super-wolfi]
www.super-wolfi.de
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[4.1.1] himmelblau antwortet auf super-wolfi
18.07.2005 00:48
ich kann
dir nur raten NICHT zu bezahlen.

super empfehlung. dann verdienen nicht nur die dialeranbieter sondern auch noch die anwälte. diese werden den betrag dann nämlich einklagen. dann kommt nämlich auch noch die anwaltsgebühr dazu :-( denn wenn ein dialer registriert ist dann besteht zahlungspflicht.

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[4.1.1.1] super-wolfi antwortet auf himmelblau
18.07.2005 10:17
Benutzer himmelblau schrieb:
ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen.

super empfehlung. dann verdienen nicht nur die dialeranbieter sondern auch noch die anwälte. diese werden den betrag dann nämlich einklagen. dann kommt nämlich auch noch die anwaltsgebühr dazu :-( denn wenn ein dialer registriert ist dann besteht zahlungspflicht.


SUPER KOMMENTAR! so richtig hilfreich. die welt ist böse, ja ja ...


nicola258 schrieb doch:
"Ich habe den T.Com mitgeteilt, daß dieser Dialer ohne mein Wissen und Einverständnis entstanden ist. Ich habe weder auf'OK' oder auf 'Bestätigung' gedruckt."

-> wenn ein dialer die voraussetzung zur legalität NICHT erfüllt (und dem scheint ja hier der fall zu sein), dann ist auch die regitierung bei der ehem. regTEP hinfällig. weil keine rechtsgrundlage mehr besteht, da der dialer aufgrund falscher angaben eingetragen wurde. also können die anwälte ruhig klagen, ohne rechtmäßigkeit des dialers werden sie kaum gewinnen.

also, BITTE vielleicht doch etwas überlegter auf beiträge antworten. ich habe nur versucht zu helfen...


[super-wolfi]



---
mein ursprünglicher beitrag in voller länge:

das mit dem anschluss abstellen ist die standard-drohung der telekom. ich würde das ignorieren und nur die unstrittigen posten bezahlen. ob der dialer bei der regulierungsbehörde für telekommunikation registriert ist erfährst du hier:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html
-> da gibts auch jede menge infos rund um dialer.

wende dich notfalls an eine verbraucherschutzzentrale. ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen. sonst machen die mir ihren betrügereien immer weiter...


ich empfehle (für die zukunft) ein programm dass deine internetverbindungen überwacht und 0190 / 0900 - verbindungen meldet, wie z.b. "0900-alarm"
gibts kostenlos hier:
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dazu einen sicheren browser, auf keinen fall den internet explorer. mozilla firefox ist relativ sicher, gibts hier:
http://www.mozilla.org/products/firefox/

du kannst bei der telekom unter 0800-3301000 auch deinen anschluss generell für 0190/0900-nummern sperren lassen. aber vorsicht, dann geht auch kein call-by-call mehr über diese nummern. sperrung kann jederzeit aber wieder aufgehoben werden.

grüße aus KL.
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[4.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf super-wolfi
18.07.2005 14:09
Benutzer super-wolfi schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen.

super empfehlung. dann verdienen nicht nur die dialeranbieter sondern auch noch die anwälte. diese werden den betrag dann nämlich einklagen. dann kommt nämlich auch noch die anwaltsgebühr dazu :-( denn wenn ein dialer registriert ist dann besteht zahlungspflicht.


SUPER KOMMENTAR! so richtig hilfreich. die welt ist böse, ja > ja

ich finde eher dein pauschalen kommentar nicht zu bezahlen unangebracht.




...


nicola258 schrieb doch:
"Ich habe den T.Com mitgeteilt, daß dieser Dialer ohne mein Wissen und Einverständnis entstanden ist. Ich habe weder auf'OK' oder auf 'Bestätigung' gedruckt."

es gibt keinen dialer der firma Intexus der sich einwählt ohne das man 3x !!!! OK eingegeben hat. bitte frage bei der regtp an, diese werden dir das bestätigen.

auch wenn oftmals die registrierung bestimmter dialer, auch von der firma Intexus, zurückgezogen werden, liegt dieses nicht daran das die pflichteingabe des OK`s weggelassen wurde, sondern dort geht es um "banale" dinge wie zwangsunterbrechung beim verlassen des membersbereiches oder fehlende angabe des hashwertes. niemals, ich betone nochmals niemals wurde dialern der firma Intexus registrierungen aufgrund von fehlenden OK Fenstern entzogen.


also, BITTE vielleicht doch etwas überlegter auf beiträge antworten. ich habe nur versucht zu helfen...

noch eines zum schluss. vielleicht hast du sogar recht und meine beiträge sind manchmal etwas ruppig. das liegt aber nur daran das ich äusserungen wie "der dialer hat sich ohne die eingabe von OK eingewählt" nicht mehr hören kann. und wenn ich dann noch lese das es sich um ein dialer einer deutschen firma handelt die sich den ganzen tag drum kümmert dialer rechtkonform zu halten bekomme ich ein hals. sicher gibt es auch unseriöse firmen die dialer verbreiten. diese verurteile ich auch!!! nur hier geht es um einen deutschen anbieter. und kommentare wie "nicht zahlen" wurden schon vielen usern zum verhängnis. ebend weil am ender der klage ein richter dem anbieter recht gegeben hat. und zwar weil der dialer ordungsgemäss registriert war und den richtlinien entsprach.

in diesem sinne ....






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mein ursprünglicher beitrag in voller länge:

das mit dem anschluss abstellen ist die standard-drohung der telekom. ich würde das ignorieren und nur die unstrittigen posten bezahlen. ob der dialer bei der regulierungsbehörde für telekommunikation registriert ist erfährst du hier: http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html -> da gibts auch jede menge infos rund um dialer.

wende dich notfalls an eine verbraucherschutzzentrale. ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen. sonst machen die mir ihren betrügereien immer weiter...


ich empfehle (für die zukunft) ein programm dass deine internetverbindungen überwacht und 0190 / 0900 - verbindungen meldet, wie z.b. "0900-alarm"
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dazu einen sicheren browser, auf keinen fall den internet explorer. mozilla firefox ist relativ sicher, gibts hier:
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du kannst bei der telekom unter 0800-3301000 auch deinen anschluss generell für 0190/0900-nummern sperren lassen. aber vorsicht, dann geht auch kein call-by-call mehr über diese nummern. sperrung kann jederzeit aber wieder aufgehoben werden.

grüße aus KL.
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[4.1.1.1.1.1] Wibu antwortet auf himmelblau
19.07.2005 16:10
Benutzer himmelblau schrieb:
Benutzer super-wolfi schrieb:
Benutzer himmelblau schrieb:
ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen.

super empfehlung. dann verdienen nicht nur die dialeranbieter sondern auch noch die anwälte. diese werden den betrag dann nämlich einklagen. dann kommt nämlich auch noch die anwaltsgebühr dazu :-( denn wenn ein dialer registriert ist dann besteht zahlungspflicht.

Nö, die besteht nicht unbedingt. Die Registrierung besagt nicht, dass der Dialer rechtskonfrom ist, sondern nur, dass er die Mindestanforderungen der RegTP erfüllt. Und vor der Klagerei schrecken die Anbieter die letzte Zeit doch sehr zurück.


SUPER KOMMENTAR! so richtig hilfreich. die welt ist böse, ja > ja

ich finde eher dein pauschalen kommentar nicht zu bezahlen unangebracht.




...


nicola258 schrieb doch:
'Ich habe den T.Com mitgeteilt, daß dieser Dialer ohne mein Wissen und Einverständnis entstanden ist. Ich habe weder auf'OK' oder auf 'Bestätigung' gedruckt.'

es gibt keinen dialer der firma Intexus der sich einwählt ohne das man 3x !!!! OK eingegeben hat. bitte frage bei der regtp an, diese werden dir das bestätigen.

Ja, versuchs mal und poste, was dabei rauskommt.

auch wenn oftmals die registrierung bestimmter dialer, auch von der firma Intexus, zurückgezogen werden, liegt dieses nicht daran das die pflichteingabe des OK`s weggelassen wurde, sondern dort geht es um 'banale' dinge wie zwangsunterbrechung beim verlassen des membersbereiches oder fehlende angabe des hashwertes. niemals, ich betone nochmals niemals wurde dialern der firma Intexus registrierungen aufgrund von fehlenden OK Fenstern entzogen.

Ist doch im Ergebnis gleich. Es besteht dann einfach keine Zahlungspflicht. Außerdem empfinde ich diese 'banalen' Dinge als ganz und gar nicht banal. Sag mal, warum kennst du dich so gut bei Intexus aus?


also, BITTE vielleicht doch etwas überlegter auf beiträge antworten. ich habe nur versucht zu helfen...

noch eines zum schluss. vielleicht hast du sogar recht und meine beiträge sind manchmal etwas ruppig. das liegt aber nur daran das ich äusserungen wie 'der dialer hat sich ohne die eingabe von OK eingewählt' nicht mehr hören kann.

Nimm den Mund nicht so voll, da gibts schon Beispiele, die auch vor Gericht durch Sachverständige nachgewiesen wurden. Im Fernsehen und in der Presse wars übrigens auch schon öfter. Sollten die sich etwa alle irren?

und wenn ich dann noch lese das es sich um ein dialer einer deutschen firma handelt die sich den ganzen tag drum kümmert dialer rechtkonform zu halten

.... mit überaus mäßigem Erfolg.

bekomme ich ein hals. sicher gibt es auch unseriöse firmen die dialer verbreiten. diese verurteile ich auch!!! nur hier geht es um einen deutschen anbieter.

Ja, und?

und kommentare wie 'nicht zahlen' wurden schon vielen usern zum verhängnis. ebend weil am ender der klage ein richter dem anbieter recht gegeben hat. und zwar weil der dialer ordungsgemäss registriert war und den richtlinien entsprach.

Sicher gibts die. Aber nur dann, wenn es so war, wie du sagst. Meistens wars aber anders.

Gruß wibu

in diesem sinne ....






[super-wolfi]



---
mein ursprünglicher beitrag in voller länge:

das mit dem anschluss abstellen ist die standard-drohung der telekom. ich würde das ignorieren und nur die unstrittigen posten bezahlen. ob der dialer bei der regulierungsbehörde für
telekommunikation registriert ist erfährst du hier: http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html -> da gibts auch jede menge infos rund um dialer.

wende dich notfalls an eine verbraucherschutzzentrale. ich kann dir nur raten NICHT zu bezahlen. sonst machen die mir ihren betrügereien immer weiter...


ich empfehle (für die zukunft) ein programm dass deine internetverbindungen überwacht und 0190 / 0900 - verbindungen
meldet, wie z.b. '0900-alarm'
gibts kostenlos hier:
http://www.aborange.de/download/

dazu einen sicheren browser, auf keinen fall den internet explorer. mozilla firefox ist relativ sicher, gibts hier:
http://www.mozilla.org/products/firefox/

du kannst bei der telekom unter 0800-3301000 auch deinen anschluss generell für 0190/0900-nummern sperren lassen.
aber vorsicht, dann geht auch kein call-by-call mehr über diese nummern. sperrung kann jederzeit aber wieder aufgehoben werden.

grüße aus KL.
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[4.1.1.1.1.1.1] himmelblau antwortet auf Wibu
20.07.2005 09:16
Nö, die besteht nicht unbedingt. Die Registrierung besagt nicht, dass der Dialer rechtskonfrom ist, sondern nur, dass er die Mindestanforderungen der RegTP erfüllt. Und vor der Klagerei schrecken die Anbieter die letzte Zeit doch sehr zurück.

wenn er aber bei der regtp ist die warscheinlichkeit das er OK ist sehr gross. und du hast sogar recht. manche anbieter klagen nicht mehr. aber der zur diskussion stehende dialer wird über die fa. intexus abgerechnet, und diese klagt!
deshalb find ich ja die pauschale aussage "einfach nicht zahlen" so unpassend. was ist denn wenn der richter dann sagt "alles in ordnung"? dann muss die gute alle gebühren incl. gerichts- und anwaltsgebühren zahlen.



>> Ist doch im Ergebnis gleich. Es besteht dann einfach keine
Zahlungspflicht. Außerdem empfinde ich diese 'banalen' Dinge als ganz und gar nicht banal.

okay, vielleicht war banal nicht das richtige wort. wenn aber "die geschädigte" schreibt sie habe kein OK eingegeben dann kann da was nicht stimmen, denn wie gesagt die intexus vertreibt keine dialer ohne OK eingabe.

>Sag mal, warum kennst du dich so
gut bei Intexus aus?

vielleicht weil ich mir von allen seiten infos hole und nicht auf einem auge blind bin? glaub mir, mir sind viele fälle bekannt wo user einfach OK getippt haben und das verdrängt haben. dann erst einmal schreien ... jeder sagt "nicht zahlen" und das böse erwachen kam dann schnell. also erst einmal genau schauen wie das mit der einwahl gekommen ist ... wenn wirklich zu viele ungereimtheiten da sind würde auch ich es selbstverständlich auf eine klage an kommen lassen.


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[5] fernweh antwortet auf Nicola258
23.06.2005 12:30
Das Inkasso gemäss den Bdingungen für Banken (man kann ja auch lastschriften grundlos widersprechen)nicht erlauben, die unstrittige Summe anweisen an die Telekom. Die kan die Forderung zurückbuchen, dem Betreiber der 0190/0900 Nummer die Adresse des Zahlungsunwillige nennen und nder kann ja klaen, Beründung: Dialer , wobei einige Richter nicht so korrupt sind, und diese Klage dann auch nicht zulassen werden.
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[6] chbrown antwortet auf Nicola258
23.06.2005 13:59
Laß Dir ruhig den Telekom-Anschluß sperren! - Die wollen doch sowie nur ihre Kunden abzocken (-lassen)! - Es gibt genug Telefongesellschaften, die kulanter sind und erstmal den Sachverhalt klären, ohne gleich mit Abschalten zu drohen. ... Sollte mir aber einer doch mal so kommen, dann werde ich mich 1. dagegen wehren und mir 2. eine Alternative suchen.
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[6.1] gartencastro antwortet auf chbrown
23.06.2005 14:09
Benutzer chbrown schrieb:
Laß Dir ruhig den Telekom-Anschluß sperren! - Die wollen doch sowie nur ihre Kunden abzocken (-lassen)! - Es gibt genug Telefongesellschaften, die kulanter sind und erstmal den Sachverhalt klären, ohne gleich mit Abschalten zu drohen. ... Sollte mir aber einer doch mal so kommen, dann werde ich mich 1. dagegen wehren und mir

2. eine Alternative suchen.

Leider gibt es nicht überall Alternativen, bei mir nur EWE. Aber bezüglich DSL ist es keine.
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[7] matti_205 antwortet auf Nicola258
16.07.2005 15:16
hallo, meiner schwester ist das selbe passiert. der widerspruch wurde abgelehnt da die 090090001613 bei der RegTep registriert ist.

Jedoch wurden dem Unternehmen Intexus im mai wieder nummern gesperrt. siehe

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=261

das beweisst, dass intexus absolut unseriös arbeitet. die uns betreffende nummer wurde jedoch bis jetzt noch nicht gesperrt.

werde die RegTep informieren, dass bei der 090090001613 nicht alles mit rechten Dingen zugehen kann.

VG

matti
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[8] himmelblau antwortet auf Nicola258
18.07.2005 00:42
Jetzt drohen mir T.com den Anschluß zu kundigen sollte ich das Geld nicht sofort überweisen.

so ein blödsinn hab ich ja lang nicht mehr gelesen. wenn du gegen eine dialereinwahl (von einem bei der regtp ordnungsgemäss registrierten dialer)widerspruch einlegst wird die telekom versuchen diese summe einzuklagen. mir ist noch nicht ein einziger fall bekannt, wo die telekom jemand deshalb den anschluss gekündigt hat. du wirst lediglich in der nächsten zeit post von seiler und kollegen bekommen. nicht mehr und nicht weniger.
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[8.1] super-wolfi antwortet auf himmelblau
18.07.2005 10:21
so ein blödsinn hab ich ja lang nicht mehr gelesen.

ach himmelblau, wäre schön wenn wir das mit den schimpfwörtern bzw. beschimpfenden formulierungen lassen könnten. wir sind hier nicht im kindergarten.

schon mal überlegt, dass nicht alle user hier telekommunikationsprofis sind und sich ja gerade deswegen an dieses forum wenden? hmh? also werden sie wahrscheinlich manchmal sachen schreiben, die nicht unbedingt korrekt sind. aber ist das so schlimm? ich denke nicht.

peace, [super-wolfi]
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[8.1.1] himmelblau antwortet auf super-wolfi
18.07.2005 14:11
Benutzer super-wolfi schrieb:
so ein blödsinn hab ich ja lang nicht mehr gelesen.

ach himmelblau, wäre schön wenn wir das mit den schimpfwörtern bzw. beschimpfenden formulierungen lassen könnten. wir sind hier nicht im kindergarten.

sorry wolfi, aber ich kann in diesem satz kein schimpfwort erkennen. die datenbank sieht das sicher nicht anders denn sonst wäre dieses hier gar nicht veröffentlich worden.
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[9] peggy antwortet auf Nicola258
07.09.2005 15:46
Benutzer Nicola258 schrieb:
Auf meiner Rechnung vom T.Com im Mai habe ich ein Posten 25,81 für 090090001613 bekommen. Angeblich habe ich dieser Nummer angerufen. Nachdem ich mein PC überpüft habe, habe ich ein Dialer gefunden von Intexus, Berlin. Ich habe den T.Com mitgeteilt, daß dieser Dialer ohne mein Wissen und Einverständnis entstanden ist. Ich habe weder auf'OK' oder auf 'Bestätigung' gedruckt. Ich habe den Post 25,81 nicht bezahlt. T.Com schreiben mir, daß dieser Nummer bei den Regulierungsbehörden registriert ist und somit legal. ( Ist es legal ? ) Ich habe mich bei diese Behörde beschwert. Jetzt drohen mir T.com den Anschluß zu kundigen sollte ich das Geld nicht sofort überweisen. Was kann ich noch tun ? Ich finde es nicht in ordnung das Geld zu überweisen da ich für das Geld keine Leistung in Anspruch genommen habe.
????????? Hat jemand sonst noch erfahrungen ???

Vorab: worin bestand denn die Gegenleistung für die Anwahl der Premium-Rate-Nummer? Schließlich muß für 25,81 EUR ja auch eine Leistung erbracht worden sein. Dialer sind doch dazu konstruiert worden, besonders kostbare Inhalte im Internet zur Verfügung zu stellen. Schwarze Schafe gibt es überall.

Peggy
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[9.1] schnorfel antwortet auf peggy
12.09.2005 16:48


Vorab: worin bestand denn die Gegenleistung für die Anwahl der Premium-Rate-Nummer? Schließlich muß für 25,81 EUR ja auch eine Leistung erbracht worden sein. Dialer sind doch dazu konstruiert worden, besonders kostbare Inhalte im Internet zur Verfügung zu stellen. Schwarze Schafe gibt es überall.

Peggy

Die Gegenleitung ist die Nutzungsmöglichkeit der Seite. Ob diese den Preis rechtfertigt, ist dabei nicht relevant, es sei denn, es liegt Wucher oder dergleichen vor. Aber das ist nicht die Regel und kommt immer auf die genauen Einzelumstände an.

Sollte tatsächlich eine Zahlungspflicht bestehen und es zu einer Klage kommen, muss nicht nur das Entgelt für den Dialer bezahlt werden , sondern auch noch Anwalts- und Gerichtskosten, insgesamt so ca. 100 Euro mehr als der Dialer selbst. Wenn die einen Mahnbescheid beantragen, wird es billiger. Sicher sein, dass es nicht zur Klage kommt, kann man nie, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die telekom eine solche erheben wird.
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[9.1.1] Wibu antwortet auf schnorfel
13.09.2005 07:30
Benutzer schnorfel schrieb:


Vorab: worin bestand denn die Gegenleistung für die Anwahl der Premium-Rate-Nummer? Schließlich muß für 25,81 EUR ja auch eine Leistung erbracht worden sein. Dialer sind doch dazu konstruiert worden, besonders kostbare Inhalte im Internet zur Verfügung zu stellen. Schwarze Schafe gibt es überall.

>> > Peggy

Die Gegenleitung ist die Nutzungsmöglichkeit der Seite. Ob diese den Preis rechtfertigt, ist dabei nicht relevant, es sei denn, es liegt Wucher oder dergleichen vor. Aber das ist nicht die Regel und kommt immer auf die genauen Einzelumstände an.

Die Nutzungsmöglichkeit der Seite hat überhaupt nichts damit zu tun. Es kommt darauf an, ob der Dialer nicht nur registriert, sondern auch rechtskonform war.

Sollte tatsächlich eine Zahlungspflicht bestehen und es zu einer Klage kommen, muss nicht nur das Entgelt für den Dialer bezahlt werden , sondern auch noch Anwalts- und Gerichtskosten, insgesamt so ca. 100 Euro mehr als der Dialer selbst.

Und sollte keine Zahlungspflicht bestehen, muss nichts bezahlt werden.

Wenn die
einen Mahnbescheid beantragen, wird es billiger.

Was wird dann billiger? Ein Mahnbescheid kostet auch was.

Sicher sein,
dass es nicht zur Klage kommt, kann man nie, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die telekom eine solche erheben wird.

So isses.
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[9.1.1.1] schnorfel antwortet auf Wibu
13.09.2005 12:22

Die Gegenleitung ist die Nutzungsmöglichkeit der Seite. Ob diese den Preis rechtfertigt, ist dabei nicht relevant, es sei denn, es liegt Wucher oder dergleichen vor. Aber das ist nicht die Regel und kommt immer auf die genauen Einzelumstände an.

Die Nutzungsmöglichkeit der Seite hat überhaupt nichts damit zu tun. Es kommt darauf an, ob der Dialer nicht nur registriert, sondern auch rechtskonform war.

Das stimmt nicht. Das, was Sie sagen, betrifft nur die Zulässigkeit eines Einwahlprogrammes und dessen Ausgestaltung. Dies aber betrrifft nur die Durchführung des Tauschgeschäftes 'Inhalt gegen Bezahlung' und beantwortet mithin nicht die Frage, was die Gegenleistung für das zu entrichtende Entgelt angeht.



Sollte tatsächlich eine Zahlungspflicht bestehen und es zu einer Klage kommen, muss nicht nur das Entgelt für den Dialer bezahlt werden , sondern auch noch Anwalts- und Gerichtskosten, insgesamt so ca. 100 Euro mehr als der Dialer selbst.

Und sollte keine Zahlungspflicht bestehen, muss nichts bezahlt werden.

Das ist ja eine intellektuelle Meisterleistung, dass Sie das herauslesen konnten. Nichts anderes habe ich geschrieben, nur gerade andersherum.


Wenn die
einen Mahnbescheid beantragen, wird es billiger.

Was wird dann billiger? Ein Mahnbescheid kostet auch was.

Sicher kostet er was, nur eben weniger als eine Klage. Deshalb billigER, nicht kostenlos. Wer lesen kann und das Geschriebene auch versteht, ist mal wieder im Vorteil.

Sicher sein,
dass es nicht zur Klage kommt, kann man nie, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die telekom eine solche erheben wird.

So isses.

Danke. Wie man vielleicht versteckt herauslesen konnte, mag ich qualifizierte und durchdachte Anmerkungen.
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[9.1.1.1.1] Wibu antwortet auf schnorfel
13.09.2005 15:23
Benutzer schnorfel schrieb:

Die Gegenleitung ist die Nutzungsmöglichkeit der Seite. Ob diese den Preis rechtfertigt, ist dabei nicht relevant, es sei denn, es liegt Wucher oder dergleichen vor. Aber das ist nicht die Regel und kommt immer auf die genauen Einzelumstände an.

Die Nutzungsmöglichkeit der Seite hat überhaupt nichts damit zu tun. Es kommt darauf an, ob der Dialer nicht nur registriert, sondern auch rechtskonform war.

Das stimmt nicht. Das, was Sie sagen, betrifft nur die Zulässigkeit eines Einwahlprogrammes und dessen Ausgestaltung. Dies aber betrrifft nur die Durchführung des Tauschgeschäftes 'Inhalt gegen Bezahlung' und beantwortet mithin nicht die Frage, was die Gegenleistung für das zu entrichtende Entgelt angeht.

Sicher stimmt das. Nicht rechtskonformer Dialer = keine Zahlungspflicht, egal welcher Minderwert dafür geboten wird. So einfach ist das.



Sollte tatsächlich eine Zahlungspflicht bestehen und es zu einer Klage kommen, muss nicht nur das Entgelt für den Dialer bezahlt werden , sondern auch noch Anwalts- und Gerichtskosten, insgesamt so ca. 100 Euro mehr als der Dialer selbst.

Und sollte keine Zahlungspflicht bestehen, muss nichts bezahlt werden.

Das ist ja eine intellektuelle Meisterleistung, dass Sie das herauslesen konnten. Nichts anderes habe ich geschrieben, nur gerade andersherum.

Vielen Dank für die Blumen. Ich wollte es nur noch mal verdeutlicht haben.


Wenn die
einen Mahnbescheid beantragen, wird es billiger.

Was wird dann billiger? Ein Mahnbescheid kostet auch was.

Sicher kostet er was, nur eben weniger als eine Klage. Deshalb billigER, nicht kostenlos. Wer lesen kann und das Geschriebene auch versteht, ist mal wieder im Vorteil.

Sicher sein,
dass es nicht zur Klage kommt, kann man nie, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass die telekom eine solche erheben wird.

So isses.

Danke. Wie man vielleicht versteckt herauslesen konnte, mag ich qualifizierte und durchdachte Anmerkungen.

Danke. Ich auch.

Gruß wibu
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[9.1.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf Wibu
13.09.2005 15:29


Sicher stimmt das. Nicht rechtskonformer Dialer = keine Zahlungspflicht, egal welcher Minderwert dafür geboten wird. So einfach ist das.


Nein. Wenn die Ausgestaltung nichts rechtskonform war, besteht zwar die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, nur die Durchsetzung gelingt nicht. Vielleicht kann man das mit einer Verjährung besser verstehen: Dort besteht der Anspruch auch, ist aber wegen Zeitablaufs nicht durchsetzbar.
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[9.1.1.1.1.1.1] Wibu antwortet auf schnorfel
14.09.2005 07:35
Benutzer schnorfel schrieb:


Sicher stimmt das. Nicht rechtskonformer Dialer = keine Zahlungspflicht, egal welcher Minderwert dafür geboten wird. So
einfach ist das.


Nein. Wenn die Ausgestaltung nichts rechtskonform war, besteht zwar die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, nur die Durchsetzung gelingt nicht. Vielleicht kann man das mit einer Verjährung besser verstehen: Dort besteht der Anspruch auch, ist aber wegen Zeitablaufs nicht durchsetzbar.

Lassen wirs so stehen. Es kommt aufs gleiche raus.

Gruß wibu
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[10] romank888 antwortet auf Nicola258
19.01.2006 17:38
Schreibe(!) der T-Com, dass du den Betrag nicht an die telekom nicht zahlen wirst, verweise daben an die Offline-Billing-Methode (bei www.regtp.de nachzulesen).

Wenn sie drohen, dann erzähl denen was von Arcor, und dass sie dich eigentlich mal kreuzweise können...

Grundsätzlich haben ich die Erfahrung gemacht, damm man bei der T-Com-Hotline um so mehr erreicht je lauter man brullt und je mehr Schimpfwörter verwendet werden ;) Wäre auch ein Versuch wert...
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[10.1] Nicola258 antwortet auf romank888
20.01.2006 07:49
Danke für dein Beitrag. Es hat sich erledigt. Ich habe es bezahlt denn ich bekam einen Brief von einem Anwalts Buro. Buro Seiler ? und hab ein Ruckzug gemacht. Ich bin alleinerziehend und habe nicht die "Know how", oder Kraft für einen Streit mit der Telekom. Aber trotzdem danke. Nicola
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[10.1.1] romank888 antwortet auf Nicola258
21.01.2006 12:44
Danke für dein Beitrag.
Bitte Bitte.

Ich habe es bezahlt denn ich bekam einen Brief von einem Anwalts Buro.

Schade!

Ich bin alleinerziehend und habe nicht die "Know how", oder Kraft für einen Streit mit der Telekom.

Meine Mutter hat als alleinerziehende Mutter so viel Stress gemacht, dass diese Dialer-Geschichte im Vergleich dazu nur Peanuts ist. Das ist also wirklich kein Grund... Ganz im Gegenteil...

und P.S. Stell dir vor, die würden es bis zur Gerichtsverhandlung bringen ;) Große Telekom gegen eine Alleinerziehende und gegen das Gesetzt, naja...
Einschüchtern ist eine bewährte Methode... Trotzdem Schade.