Benutzer schnorfel schrieb:
Im Zivilprozess muss jeder die für ihn günstigen Tatschen beweisen.
So ist es.
Will der Anbieter beweisen, dass ein Anruf getätigt worden ist,
Es geht nicht darum, ob ein Anruf getätigt worden ist, sondern darum, ob ein Vertrag über eine Dienstleistung (hier "telefonische Unterhaltung") mit dem mutmaßlichen Anrufer geschlossen worden ist. Schließlich kann z.B. in einer WG auch jeder andere Mitbewohner angerufen haben.
Bei 0900 ist die Rechtslage klar - da haftet der Anschlussinhaber für die Kosten. Aber bei dem hier vorliegenden Fall handelt es sich ja genau nicht um 0900, sondern um ein unabhängig vom Telefonieanbieter vereinbartes Entgelt.
muss er den Verbindungsaufbau des Teilnehmers nachweisen.
Er kann i.d.R. nur den "technischen" Verbindungsaufbau nachweisen, aber nicht, *welcher* Teilnehmer wirklich am Apparat war.
Dafür, dass der Inhaber selbst nicht angerufen hat, trägt er die Beweislast.
Es sollte meiner Meinung nach reichen, dass der Inhaber beweist, dass es einfach möglich war, dass ein anderer angerufen hat, wie es z.B. in einer WG mit Telefon auf dem Flur sehr gut möglich ist. Dann ist wieder der originale Diensteanbieter in der Pflicht, zu beweisen, *welcher* der WG-Bewohner angerufen hat. Denn es ist ja die freiwillige Entscheidung des Diensteanbieters gewesen, ein anderes als das für ihn sichere 0900-Modell zu wählen, bei dem der Anschlussinhaber dank vertraglicher Verpfichtung haftet. Folglich muss er meiner Meinung nach auch die sich daraus ergebenden rechtlichen Nachteile tragen - z.B. im Streitfall nicht beweisen zu können, wer wirklich angerufen hat.
Wird er nur pauschal sagen, dass er es nicht gewesen sei, wird ihm das Gericht schwerlich glauben.
Das ist gut möglich, dass eine einfache Aussage: "Ich habe da nicht angerufen" in der Tat dem Gericht reichlich zweifelhaft erscheint. Die Aussage: "Wir sind hier vier Leute in der WG; das Telefon steht auf dem Flur und wird von allen benutzt. Ich war es nicht; es kann jeder der drei anderen Bewohner oder deren Besucher gewesen sein." sollte hingegen mit entsprechenden Nachweisen zur WG meines Erachtens nach reichen.
Kai