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Bin ich den blöd?


24.05.2005 08:29 - Gestartet von zoelac
Wenn ich zum M..markt gehe, wahrscheinlich schon.
Außerdem: es wird verschwiegen, dass die alten Antennen eigentlich nicht mehr gehen. Die Antennen müssten normalerweise gedreht werden, außer die Antennen sind so mies gebaut gewesen (Hersteller), dass sie trotzdem noch etwas empfangen. Und eine mehr als 3 Jahre alte Antenne sollte man nicht mehr bewegen --> sie ist danach Schrott (sehr seltene Ausnahmen bestätigen die Regel).
Im Raum Nürnberg sind 2 Sender vorhanden. In Nürnberg dürfte es kaum Probleme geben, kleine Zimmerantenne und es sollten alle 24 Programme empfangbar sein.
Im ländlichen Raum dagegen nur noch die öffentlich rechtlichen.

Und wenn ich schon so eine blöde Box kaufen muss, kann ich für das selbe Geld einen digitalen Satellitenreceiver kaufen und habe alle Programme dabei. Für den einmaligen Mehraufwand eines Spiegels bekomme ich ein größeres Programmangebot inkl. aller terristisch empfangbaren Sender (sogar den FrankenTV in Nürnberg).

"Überallfernsehen" überall, ja wo denn? Nach dem Motto: So lange du dich mit deinem Schnurlostelefon in Reichweite bist, kannst du überall telefonieren (10m zur Basisstation, starke Betonmauer dazwischen ist halt leider nicht mehr "überall", sonst aber bis 300m).

Kabel- und Satelliten-Gucker sind von der Umstellung nicht betroffen. Wieviele sehen eigentlich noch nur terristisch?

zoelac
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[1] koelli antwortet auf zoelac
24.05.2005 13:58
Benutzer zoelac schrieb:
Und wenn ich schon so eine blöde Box kaufen muss, kann ich für das selbe Geld einen digitalen Satellitenreceiver kaufen und habe alle Programme dabei.

Würde ich ja gerne. Nur versperren bei mir hohe Häuser den Blick auf Astra. Mit DVB-T bin ich bestens bedient und spare die Kabelgebühr.
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[1.1] Dragen antwortet auf koelli
24.05.2005 14:53
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer zoelac schrieb:
Und wenn ich schon so eine blöde Box kaufen muss, kann ich für
das selbe Geld einen digitalen Satellitenreceiver kaufen und
habe alle Programme dabei.

Würde ich ja gerne. Nur versperren bei mir hohe Häuser den Blick auf Astra. Mit DVB-T bin ich bestens bedient und spare die Kabelgebühr.

Und nicht überall erlaubt die Hausverwaltung das Anbringen von SAT Schüsseln.
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[1.1.1] oeder antwortet auf Dragen
17.07.2005 23:13

Und nicht überall erlaubt die Hausverwaltung das Anbringen von SAT Schüsseln.

Es gibt doch das Recht auf Informationsfreiheit in Deutschland. Aber nicht, wenn man sich eben an die sogenannten Verbote mancher Hausverwaltungen halten möchte.
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[1.1.1.1] Dragen antwortet auf oeder
18.07.2005 09:07
Benutzer oeder schrieb:

Und nicht überall erlaubt die Hausverwaltung das Anbringen von SAT Schüsseln.

Es gibt doch das Recht auf Informationsfreiheit in Deutschland. Aber nicht, wenn man sich eben an die sogenannten Verbote mancher Hausverwaltungen halten möchte.
Informationsfreiheit findet aber da ihrer Grenzen, wo es andere Informationsquellen als die SAT Schüssel auf dem balkon oder Dach gibt.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2005 eine interessante Entscheidung getroffen.

Der Kläger, russischer Staatsangehöriger, ist Mieter einer Wohnung in einem der Beklagten gehörenden Mehrparteienhaus in C.

Die Wohnung ist mit einem Kabelanschluß für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen versehen. Durch Installation eines zusätzlichen Decoders könnten über \"Digi-KABEL RUS\" fünf russische Programme empfangen werden. Die Beklagte stellte dem Kläger frei, auf seine Kosten einen solchen Decoder anzuschließen. Der Kläger möchte dagegen mit Hilfe einer Parabolantenne, die er an dem Metallgitter vor dem Fenster seines Wohnzimmers im dritten Stock des Anwesens anbringen will, eine größere Zahl privater und staatlicher russischer Fernsehprogramme empfangen. Die beklagte Vermieterin verweigerte ihr Einverständnis hierzu.

Quelle: http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=118576
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[1.1.1.1.1] lacrimosa antwortet auf Dragen
23.07.2005 14:13
Benutzer Dragen schrieb:

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2005 eine interessante Entscheidung getroffen.

Der Kläger, russischer Staatsangehöriger, ist Mieter einer Wohnung in einem der Beklagten gehörenden Mehrparteienhaus in C.

Die Wohnung ist mit einem Kabelanschluß für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen versehen. Durch Installation eines zusätzlichen Decoders könnten über \"Digi-KABEL RUS\" fünf russische Programme empfangen werden. Die Beklagte stellte dem Kläger frei, auf seine Kosten einen solchen Decoder anzuschließen. Der Kläger möchte dagegen mit Hilfe einer Parabolantenne, die er an dem Metallgitter vor dem Fenster seines Wohnzimmers im dritten Stock des Anwesens anbringen will, eine größere Zahl privater und staatlicher russischer Fernsehprogramme empfangen. Die beklagte Vermieterin verweigerte ihr Einverständnis hierzu.

Quelle:
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=118576

Du hättest vielleicht noch in einem Satz schreiben können, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat:

Die Klage wurde abgewiesen - der Vermieter bekam recht.


Gruß,
Lacri.