Thread
Menü

Gewährleistung bei Online- Shopping


20.02.2011 12:36 - Gestartet von ElaHü
Wichtig wäre es zu erwähnen, dass bei einem Defekt des gekauften Gerätes die gestzlichen Bestimmungen der Mängelhaftung (Gewährleistung) gelten.
Für einen Defekt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf (und falls man nachweisen kann, dass der Fehler von Anfang an bestand auch noch bis 2 Jahre nach dem Kauf) ist der Verkäufer zuständig (BGB §439 und folgende)

Manche Online- Händler, z.B. Ekontor, die für Congstar Handys verkaufen, versuchen die Gewährleistung auf den Hersteller abzuwälzen. Der Kunde soll sein defektes Gerät direkt zu Hersteller schicken.
Garantie, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und keine gesetzliche Vorschrift. Die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung (Gewährleistung) hat aber Vorrang vor der Herstellergarantie.
Deswegen ist meiner Meinung nach der Verkäufer für einen Defekt für die ersten 6 Monate (evtl auch länger) zuständig und muss sich um die Beseitung des Mangels kümmern und nicht der Hersteller.
Menü
[1] Frank_Harnik2011 antwortet auf ElaHü
25.07.2011 15:50

hört sich plausibel an. Danke für die Info - werde nämlich meinen LapTop bee einsenden!!