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Kreditkarte und Lastschrift sicherer.


09.04.2008 19:08 - Gestartet von 1960herbert
Hallo,
das Bezahlen mit Kreditkarte, Lastschrift und auf Rechnung ist für den Kunden relativ sicher. Bei Kreditkartenzahlung muß es der Kunde jedoch begründen, wenn er Zahlungen stornieren will, denn so ohne weiteres geht das nicht. Außerdem kommt es auch auf die Bank an, die die Kreditkarte herausgegeben hat. Bei Kreditkartenbetrug hat der Kunde recht gute Möglichkeiten, sein Geld wieder zu bekommen.
Bei Lastschrift kann der Kunde innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies sollte der Kunde jedoch nur tun, wenn es berechtigt ist, denn der Händler zahlt dafür mindestens 3,00€ Gebühren. Diese Gebühren werden von der Hausbank des Kunden belastet. Dies weiß ich, weil ich schon unberechtigte Lastschriften widerrufen habe. Am sichersten ist der Kauf auf Rechnung, denn da bezahle ich erst, wenn die Ware ordnungsgemäß angekommen ist. Allerdings gibt es nur wenige Händler, die dies akzeptieren.
Am So., 06.04.2008 habe ich bei Amazon eine ext. Festplatte (Western Digital, 500 GB) für rund 80,-€ bestellt und mit meiner neuen Amazon VISA-Karte bezahlt. Da ich die neue VISA Karte zum ersten mal bei Amazon eingesetzt habe, werden mir auf der nächsten Rechnung 20,-€ gutgeschrieben. Geliefert wurde bereits am Di., 08.04.2008 und zwar als Standard-Lieferung. Meine Bestellung konnte ich im Internet verfolgen. Deshalb wußte ich bereits am Mo., 07.04.2008 dass einen Tag später geliefert wird. Versandkosten wurden mir nicht berechnet, da der Bestellwert über 20,-€ liegt. Amazon liefert sogar auf Rechnung, allerdings mit kleinen Einschränkungen.
Ich halte das für einen sehr guten Service, an dem sich andere Online-Händler mal ein Beispiel nehmen sollten.
Sicherlich ist Amazon einer der großen Händler. Wenn ich jedoch in unserer Tageszeitung jede Woche 2 Berichte über Kunden lese, die vorab Geld überwiesen haben und dann keine oder falsche bzw. minderwertige Ware erhalten haben, kommt Vorkasse für mich nicht in Frage.
GiroPay ist lt. Auskunft meiner Bank nicht zu empfehlen, denn ich muß meine Bankdaten auf einer fremden Seite eingeben ( ist evtl. grobe Fahrlässigkeit), es wird sofort, also vor Lieferung abgebucht und es gibt vermutlich kaum eine Möglichkeit, wieder an mein Geld zu kommen. Außerdem kann jeder, der meine Zugangsdaten hat, meine Umsätze anschauen.
Allerdings kenne ich mich nicht so genau mit dieser Zahlungsmethode aus.
Wer kann hier Erfahrungsberichte darüber schreiben?
Herbert.
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[1] eggx antwortet auf 1960herbert
09.04.2008 20:24
Benutzer 1960herbert schrieb:
Hallo,...
Am So., 06.04.2008 habe ich bei Amazon eine ext. Festplatte (Western Digital, 500 GB) für rund 80,-€ bestellt und mit meiner neuen Amazon VISA-Karte bezahlt. Da ich die neue VISA Karte zum ersten mal bei Amazon eingesetzt habe, werden mir auf der nächsten Rechnung 20,-€ gutgeschrieben....

Soweit ich informiert bin werden die 20,- erst nach einem Jahr gutgeschrieben, nämlich als Ersatz für die anfallende Jahresgebühr im 2. Jahr (da im 1. Jahr kostenlos).
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[1.1] babbada antwortet auf eggx
09.04.2008 21:37
Nein, sie werden auf der ersten Rechnung abgezogen.


Benutzer eggx schrieb:

Soweit ich informiert bin werden die 20,- erst nach einem Jahr gutgeschrieben, nämlich als Ersatz für die anfallende
Jahresgebühr im 2. Jahr (da im 1. Jahr kostenlos).
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[1.1.1] 1960herbert antwortet auf babbada
10.04.2008 15:13
So habe ich es auch auf der Amazon-Seite und auf der Seite von der LBB (Kartenherausgeber) gelesen.


Benutzer babbada schrieb:
Nein, sie werden auf der ersten Rechnung abgezogen.


Benutzer eggx schrieb:

Soweit ich informiert bin werden die 20,- erst nach einem Jahr gutgeschrieben, nämlich als Ersatz für die anfallende
Jahresgebühr im 2. Jahr (da im 1. Jahr kostenlos).
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[2] chrschn antwortet auf 1960herbert
09.04.2008 22:57
Benutzer 1960herbert schrieb:
GiroPay ist lt. Auskunft meiner Bank nicht zu empfehlen, denn ich muß meine Bankdaten auf einer fremden Seite eingeben ( ist evtl. grobe Fahrlässigkeit), es wird sofort, also vor Lieferung abgebucht und es gibt vermutlich kaum eine Möglichkeit, wieder an mein Geld zu kommen. Außerdem kann jeder, der meine Zugangsdaten hat, meine Umsätze anschauen.

An sich befindest Du Dich bei GiroPay eben nicht auf einer fremden Seite, sondern auf der Homepage Deiner Bank.
Mit dem zurück holen von Geld dürfte es in der Tat schwer werden, da Du ja keine Lastschrift machen lässt, sondern selbst eine Überweisung in Auftrag gibst.
Die "Gefahr" bei GiroPay besteht eher darin, dass Du gluabst auf der Homepage Deiner Bank zu sein, tatsächlich aber auf einer gefälschten Seite landest. Das ähnelt dann aber eher dem "Phishing".
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[3] six..pack antwortet auf 1960herbert
10.04.2008 01:36

2x geändert, zuletzt am 10.04.2008 01:39
Benutzer 1960herbert schrieb:
Bei Lastschrift kann der Kunde innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Das erzählen uns die Banken.
Du kannst das Geld widerrufen, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
Näheres findet man im BGB und das ist nun mal maßgebender als irgend welche Banken-AGB.

Was wäre zum Beispiel, wenn Du mal länger als 6 Wochen weg bist?
Dann ist Dein Konto leergeräumt oder?
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[3.1] keksi antwortet auf six..pack
10.04.2008 14:55
Wie immer sind Wahrheit und Unwahrheit nah beieinander... ;-)

Benutzer six..pack schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:
Bei Lastschrift kann der Kunde innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Das erzählen uns die Banken. Du kannst das Geld widerrufen, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
Näheres findet man im BGB und das ist nun mal maßgebender als irgend welche Banken-AGB.
1. Bereits die Banken-AGB sagen uns etwas anderes (6 Wochen nach Quartalsabschluss - das ist bis zu drei Monate länger!).
2. Verträge und einbezogene AGB stehen in den meisten Fällen über dem BGB. Das Gesetz ist grundsätzlich nur ein "Netz", wenn Verträge mal was nicht regeln.

Grüße,
keksi
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[3.1.1] 1960herbert antwortet auf keksi
10.04.2008 15:17
Ich habe auch schon bei TV-Verbrauchermagazinen und im Internet gesehen bzw. gelesen, dass man Lastschriften länger widerrufen kann.
Herbert.


Benutzer keksi schrieb:
1. Bereits die Banken-AGB sagen uns etwas anderes (6 Wochen nach Quartalsabschluss - das ist bis zu drei Monate länger!). 2. Verträge und einbezogene AGB stehen in den meisten Fällen über dem BGB. Das Gesetz ist grundsätzlich nur ein "Netz", wenn Verträge mal was nicht regeln.

Grüße,
keksi
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[3.1.1.1] keksi antwortet auf 1960herbert
10.04.2008 15:41
Benutzer 1960herbert schrieb:
Ich habe auch schon bei TV-Verbrauchermagazinen und im Internet gesehen bzw. gelesen, dass man Lastschriften länger widerrufen kann.
Herbert.

Schnapp Dir die AGB irgendeiner Bank (gibt´s im Netz als PDF zuhauf), schau in Nr. 7 (meistens dort) - dann bist Du sicher. ;-)

Grüße,
keksi
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[3.1.2] lagoon antwortet auf keksi
10.04.2008 16:47
Benutzer keksi schrieb:
2. Verträge und einbezogene AGB stehen in den meisten Fällen über dem BGB. Das Gesetz ist grundsätzlich nur ein "Netz", wenn Verträge mal was nicht regeln.
Klar, deswegen gelten auch alle die Unverschämteiten und halten gerichtlichen Prüfungen stand, die sich so in manchen Verträgen und AGBs finden ;-) Im Ernst: Veträge und AGBs können innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens etwas genauer, detaillierter oder anders regeln, aber nie geltendes Gesetz aushebeln!

Zum Thema: Die Ausschlussfrist (meist 6 Wochen) gilt in aller Regel für Rechnungsabschlüsse der Banken (meist zum Ende des Quartals). Mir ist ein Fall bekannt, wo die Hausbank allerdings darauf hinwies, dass trotz eines entsprechenden Urteils über die Frist die einziehende Bank nur sechs Wochen verpflichtet ist, die Buchung gegenüber der belasteten Bank wertstellungsneutral rückgängig zu machen. Wie die Banken das dann untereinander klären (und mit welchen Konsequenzen für den Kunden), weiß ich nicht. Aber im konkreten Fall ist alles zur Zufriedenheit des Kunden rückabgewickelt worden.
Grundsätzlich gilt aber auch, dass der Kunde Buchungen unverzüglich zu überprüfen und ggf. zu beanstanden hat!
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[3.1.2.1] keksi antwortet auf lagoon
10.04.2008 18:19
Benutzer lagoon schrieb:
Benutzer keksi schrieb:
2. Verträge und einbezogene AGB stehen in den meisten Fällen über dem BGB. Das Gesetz ist grundsätzlich nur ein "Netz", wenn Verträge mal was nicht regeln.
Klar, deswegen gelten auch alle die Unverschämteiten und halten gerichtlichen Prüfungen stand, die sich so in manchen Verträgen und AGBs finden ;-)
Als ob andauernd die Banken-AGB gekippt werden...

Im Ernst: Veträge und AGBs können innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens etwas genauer, detaillierter oder anders regeln, aber nie geltendes Gesetz aushebeln!
Sorry, aber das ist Quatsch. Beispiel Schönheitsreparaturen im Mietrecht: Grundsätzlich gehören Schönheitsreparaturen zu den Erhaltungspflichten des "Vermieters" ( §§ 536, 548 BGB). Aber praktisch ist diese Pflicht durch die Klauseln jedes Formularmietvertrages ins glatte Gegenteil verkehrt.

Grüße,
keksi
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[4] paypal vs. Kreditkarte und Lastschrift
vickycolle2006 antwortet auf 1960herbert
13.04.2008 21:19
Benutzer 1960herbert schrieb:

Wer kann hier Erfahrungsberichte darüber schreiben? Herbert.

hallo herbert,

ich kenne mich mit giropay nicht aus,
aber ich nutze seit jahren paypal.

m.E. das sicherste bezahlinstrument im internet,
und via ebay kommt noch der käuferschutz bis 1000 euro hinzu.

sicherlich ist lastschrift die beste methode für den kunden,
ich als händler (der nicht über eine grösse wie amazon etc. verfügt), würde jedoch lastschrift nicht zulassen, denn auch bei den kunden gibt es viele schwarze schafe und bringt mich u.U. in schwierigkeiten das er einfach den betrag zurück buchen lässt (oder konto nicht gedeckt), obwohl die ware korrekt war und ich muss dann für einen warenwert von vielleicht 50 euro den ganzen aufwand betreiben.

gruss
vicky
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[4.1] 1960herbert antwortet auf vickycolle2006
14.04.2008 18:29
Benutzer vickycolle2006 schrieb:
Benutzer 1960herbert schrieb:

Wer kann hier Erfahrungsberichte darüber schreiben? Herbert.

hallo herbert,

ich kenne mich mit giropay nicht aus,
aber ich nutze seit jahren paypal.

m.E. das sicherste bezahlinstrument im internet, und via ebay kommt noch der käuferschutz bis 1000 euro hinzu.

sicherlich ist lastschrift die beste methode für den kunden, ich als händler (der nicht über eine grösse wie amazon etc. verfügt), würde jedoch lastschrift nicht zulassen, denn auch bei den kunden gibt es viele schwarze schafe und bringt mich u.U. in schwierigkeiten das er einfach den betrag zurück buchen lässt (oder konto nicht gedeckt), obwohl die ware korrekt war und ich muss dann für einen warenwert von vielleicht 50 euro den ganzen aufwand betreiben.

gruss
vicky

Hallo Vicky,

ich kann verstehen, dass sich ein kleinerer Online-Händler absichern möchte, aber ich lese jede Woche in der örtlichen Tageszeitung mindestens einen Bericht über Leute, die per Vorkasse bezahlt haben und dann keine oder minderwertige bzw. defekte Ware erhalten haben. Meist sind es ebay-Kunden oder Kunden von unbekannten, evtl. ausländischen Onlinehändlern. Außerdem rät die Verbraucherzentrale <www.vzhh.de> von Vorkasse ab.
Mit paypal habe ich noch keine Erfahrung. Ich habe aber gelesen, dass ein Onlinehändler die Gebühren, die er an paypal zahlen muß, einfach dem Privatkunden belastet hat, obwohl das so nicht zulässig ist. Gibt es bei paypal auch einen Käuferschutz, wenn man bei einem Online-Händler und nicht bei ebay kauft?
Sind die Gebühren für den Onlinehändler bei paypal niedriger als bei der Akzeptanz von VISA oder MasterCard?
So viel ich weiß, kann man bei paypal auch mit Kreditkarten bezahlen.
Naja, einer trägt halt immer ein Risiko oder die Kosten.

Gruß

Herbert.