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die alte seite


13.04.2006 20:25 - Gestartet von mareikowitsch
hallohallooo...jaja das kennen wa ja alle u ich bin ebenfalls auf diese betrüger reingefallen:-(
ich musste auch erst 84euro zahlen u jetzt sind es schon 106euro...aber nein die werd ich nie zahlen. ich habe auch einen ganz bösen brief von denen bekommen von wegen inkasso u.s.
gestern war ich dann bei der polizei um anzeige zu erstatten...

ich benötige nur dringend, damit die anzeige komplett ist u abgeschickt werden kann, als beweisstück die alte seite von sms-fever.tv......da diese ja bekanntlich im februar erneuert wurde und ich habe mich im januar dort eingschrieben....

hat die evl irgendjemand abgspeichert??

bitte bitte schickt mir diese.....
ich währe so dankbaaaaar
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[1] Wichtig für abgezockte., Verbraucherzentrale Info
schaetti antwortet auf mareikowitsch
14.04.2006 14:17
„Gratis“-Schwindeleien im Netz
Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken der Firma ISAS
(Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR

Dutzende von Beschwerden täglich – die liefern uns Surfer, die arglos im Netz auf vermeintliche „Gratis“-Angebote hereingefallen sind. Sie bekommen Rechnungen der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR für angebliche Abos. Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.

www.songtexte-heute.com, www.suchen-heute.com, www.basteln-heute.com, www.fabrikverkauf-heute.com oder www.hausaufgaben-heute.com).

Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert. Dann wird ihnen ein Abovertrag „untergejubelt“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden Hinweis: „Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“

Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden leicht übersehen und nicht durchgelesen. Nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono, über einen Vertragsabschluss sei ihnen nichts bekannt.

Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Zwar kann man einen wirksamen Vertrag über das Internet abschliessen.

Voraussetzung ist aber, dass beide Seiten deutlich zum Ausdruck bringen, was

Sie eigentlich wollen. Wer ein Gewinnspiel anbietet, kann sich nicht in

einer Fußnote vorbehalten, dem Kunden in Verbindung mit der Teilnahme etwas

zu verkaufen. Das gilt erst recht, wenn man nach der Gestaltung des

Angebotes den Eindruck gewinnt, dass der Anbieter sich darum bemüht, solche - für den Kunden ganz wesentliche Informationen - zu verstecken. Unabhängig davon steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet aber grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist.
Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder Email) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, den Vertragsschluss zu bestreiten und "hilfsweise" zu widerrufen.

Verweigern Sie also auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.

Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.

So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“

Melden Sie den Fall der Polizei. Es wäre nicht das erste Mal, dass viele Strafanzeigen dazu beigetragen haben, den Betrügern im Netz das Handwerk zu legen!
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[1.1] IgelchenW antwortet auf schaetti
14.04.2006 17:27
jo das schrieb ich doch hier schon rein! lese auch mal andere beiträge!

lg IgelchenW