Thread
Menü

Kein Thema


09.04.2006 10:59 - Gestartet von Timsen86
Die haben mir ne Mail geschrieben ich solle die anrufen um meine Anfrage (hab zunächst per Mail geschrieben, bevor ich per Einschreiben geschrieben hab)bearbeiten. Was meint ihr soll ich da anrufen oder denen einfach ne Mail zurückschreiben, dass die mich mal am A*** lecken können, keine Berechtigte Forderung vorliegt und ich gegen sie Strafanzeige erstatten werden, wenn sie mir keine Kündigungsbestätigung schicken?
Gruß Timsen
Menü
[1] Machomaro antwortet auf Timsen86
09.04.2006 11:23
Hallo Timsen,

anrufen bringt nichts, selbst wenn ich Deine Wut verstehen kann.
Mit solchen Argumenten wie A***** lecken erreichst Du nichts.
Einfach eine Mail hinschicken - mit ganz formlosem Widerruf, fertig!
Die Drohungen, die Du und 2000 andere bekommen haben, sind nichts als Versuche uns einzuschüchtern, zu verunsichern und zu ängstigen! Das sind so niederträchtige und verachtenswerte Leute, denen darf man nicht mit Repekt begegnen - aber beleidigen sollte man niemanden, damit stellt man sich auf die gleiche Stufe.
Auf jeden Fall: NICHT BEZAHLEN!! Die Forderungen sind rechtlich nicht haltbar. Gehe zur Verbraucherzentrale, die können Dir weiterhelfen!
Gruss von einem aus Münster, der die Sache auch einfach ausgesessen hat.
Menü
[1.1] Timsen86 antwortet auf Machomaro
09.04.2006 13:17
Nein ich das mit dem A*** lecken war auch nicht so zu verstehen, als würde ich denen das so sagen. Ich komme aus guten Hause und weiß schon, wie man sich in solchen Fällen verhält. Ich denke ich werde die mal Anrufen und hören was die mir zu sagen haben.
Wie gesagt ich hab auch das gesamte Forum zu diesem Thema durchgelsen und weiß, wie ich mich verhalten kann und welche Paragraphen für mich sprechen.
Ist nur die Frage, ob ich denen sagen soll, dass ich weiß, dass gegen die viele Strafanzeigen laufen, und dass ich von den ganzen Fällen weiß in denen sie ihre Forderungen fallen lassen mussten.

Hm ich glaube ich schreibe denen zurück, und verlange einfach eine sofortige Kündigunsbestätigung. Einen Widerruf wegen falscher Widerrufsbelehrung habe ich ja langst getätigt.
Gruß Timsen