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Simsen.de--)keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung!!!


22.01.2006 17:45 - Gestartet von Moneysac
Bei Simsen.de wird der Verbraucher, ebensowenig wie bei www.smsfever.tv, über sein Widerrufsrecht informiert! Das bedeutet konkret, dass man auch nach Ablauf von 2 Wochen den Vertrag noch Widerrufen kann. Die Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs-/Rücktrittsrecht muss aktiv gestaltet sein, d.h. der Anbieter muss den Verbraucher so informieren, dass dieser unmissverständlich informiert wird. Eine in den AGB/Teilnahmebedingungen bereitgehaltene Widerrufsbelehrung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und gilt als versteckt!

Die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem sie ordnungsgemäß erfolg ist. Wird dies nicht vom Anbieter nachgeholt, so kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden.

Betroffene können durch zustellen des Widerrufs aus dem Vertrag herauskommen. Ein Widerruf sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit man den Zugang beim Empfänger beweisen kann.

bereits gezahlte Beträge können sodann unter Berufung aus §812 BGB zurückgefordert werden.

Ein Widerruf könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am xx.xx.xxxx über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit Widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als "versteckt" und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!


Mit freundlichen grüßen

Moneysac

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[1] yinni antwortet auf Moneysac
22.01.2006 18:57
Benutzer Moneysac schrieb:
Bei Simsen.de wird der Verbraucher, ebensowenig wie bei www.smsfever.tv, über sein Widerrufsrecht informiert! Das bedeutet konkret, dass man auch nach Ablauf von 2 Wochen den Vertrag noch Widerrufen kann. Die Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs-/Rücktrittsrecht muss aktiv gestaltet sein, d.h. der Anbieter muss den Verbraucher so informieren, dass dieser unmissverständlich informiert wird. Eine in den AGB/Teilnahmebedingungen bereitgehaltene Widerrufsbelehrung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und gilt als versteckt!

Die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem sie ordnungsgemäß erfolg ist. Wird dies nicht vom Anbieter nachgeholt, so kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden.

Betroffene können durch zustellen des Widerrufs aus dem Vertrag herauskommen. Ein Widerruf sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit man den Zugang beim Empfänger beweisen kann.

bereits gezahlte Beträge können sodann unter Berufung aus §812 BGB zurückgefordert werden.

Ein Widerruf könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den am xx.xx.xxxx über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit Widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als "versteckt" und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!


Mit freundlichen grüßen

Moneysac


vielen Dank! hab es gleich geschrieben und werde es morgen absenden. hoffe, die anderen werden das gleiche tun!


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[1.1] ninja antwortet auf yinni
27.01.2006 18:34
huhu

habe das auch geschrieben, mal schaun was kommt.
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[2] smaicel antwortet auf Moneysac
23.01.2006 18:00
Hallo! Ich habe auch so eine nette E-Mail bekommen.Ich soll auch 84,-Euro bezahlen.Wo ich die erste Rechnung bekommen habe,habe ich gleich eine Kündigung zurück geschrieben.Aber die haben nicht darauf reagiert.Dafür kam ein paar Tage später die Mahnung per E-Mail.Ich wollte nun mal fragen ob Du die genaue Anschrift für einen Brief hast?Wenn ja wäre ich Dir sehr dankbar,wenn Du sie mir schicken könntest.Ach ja auf die Mahnung habe ich auch geantwortet:Ich habe geschrieben,dass sie mich verklagen sollen.Ich habe eine Rechtschutz.Vielen Dank im vorraus!smaicel
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[2.1] Moneysac antwortet auf smaicel
23.01.2006 19:37
Zweigstelle Europa steht im Impressum der Seite:

Verimount
Mollardgasse 11
1060 Wien
Österreich

Und schon der nächste formale Fehler des Betreibers: Die Widerrufserklärung muss einen Hinweis enthalten, an wen der Widerruf zu richten ist.

Und denkt dran, nur Einschreiben/Rückschein!!

Moneysac

P.S. Wer auf E-Mails von denen antwortet stellt sich schlecht, da er somit bestätigt, deren email erhalten zu haben! Denn wenn der Betreiber der Seite emails ignoriert und scheinbar nicht bekommt, so kann es doch durchaus sein, dass von ihm verschickte rechnungen auch in eurem spamfilter verlorengegangen sind, oder?!
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[3] sheepy antwortet auf Moneysac
31.01.2006 09:18
HAllo, ich möchte vielleicht noch was anmerken. Bei mir war es so, dass ich über einen Gewinnspielhinweis (Handy)irrtümlicher weise die reggistrierung ausgefüllt habe. dass damit ein vertrag zustande kommen soll, war mir nicht ersichtlich.

sieht da die rechtslage nicht die möglichkeit der anfechtung wegen arglistiger täuschung vor ?
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[3.1] Christian_Wien antwortet auf sheepy
08.02.2006 23:05
Benutzer sheepy schrieb:
HAllo, ich möchte vielleicht noch was anmerken. Bei mir war es so, dass ich über einen Gewinnspielhinweis (Handy)irrtümlicher weise die reggistrierung ausgefüllt habe. dass damit ein vertrag zustande kommen soll, war mir nicht ersichtlich.

sieht da die rechtslage nicht die möglichkeit der anfechtung wegen arglistiger täuschung vor ?

Gewinnspielhinweis hin oder her:
Es gibt - wie bei so gut wie allen Angeboten bzw. Verträgen im Leben - AGBs, die sowohl von der Hauptseite erreichbar sind und aus welchen auch klar ersichtlich ist, daß nicht alles kostenlos ist.
Da steht, daß nach dem 14-tägigen kostenlosen Testzeitraum, wenn du nicht bis dahin gekündigt hast, monatlich € 7,-- für 100 SMS/Monat für zunächst 12 Monate fällig werden.
Somit ist klar, daß du entsprechend kündigen mußt, wenn du das Abo nicht willst.
Der Vertrag verlängert sich übrigens um weitere 12 Monate, wenn du nicht nach dem ersten Jahr kündigst.
Ich halte von den diversen Ab-zockern im Internet zwar auch nichts, doch sollte man mündigen Menschen doch zumuten können, die kompletten angegebenen Informationen zu lesen.
Da offenbar genügend Leute nicht willens bzw. fähig sind, dies zu tun, gibt es eine ganze Reihe derartiger (sinnloser) Angebote, denn simsen.de ist nicht der einzige Anbieter.
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[4] TizeyTice antwortet auf Moneysac
08.02.2006 22:52
Hallo ihr Lieben,

ich bin auch reingefallen und habe jetzt ein großes Problem. Ich wollte fragen, ob es bei jemanden schon so weit gekommen ist, dass es übers Gericht gegangen ist??? Bitte antworten...
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[4.1] internetrecht antwortet auf TizeyTice
12.02.2006 14:34
WICHTIG!!!

Für alle, die sich VOR dem 1.2.2006 bei simsen.de 'angemeldet' haben: Verimount räumt Fehler ein und gesteht 'Kunden' sofortige Auflösung ihrer Accounts ein!

http://www.netzwelt.de/news/73591_1-sie-rudern-zurueck-simsende-entlaesst.html

Für diejenigen, die sich nach dem 1.2.2006 dort angemeldet haben, gilt das bereits Gesagte:

Die Startseite www.simsen.de genügt immernoch nicht den gesetzlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Bestehen eines 14-tägigen Widerrufsrechts!

Denn hierfür ist es notwendig, dass der Unternehmer (hier: Verimount) dem Verbraucher eine DEUTLICH GESTALTETE Belehrung über sein Widerrufsrecht zukommen lässt (§ 355 Abs. 2 BGB).

Diesem Deutlichkeitsgebot entspricht es nach Rechtsprechung der Oberlandesgerichte indes NICHT, wenn die ansonsten nach Form und Inhalt ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in AGB's 'versteckt' oder hinter verklausulierten Begriffen wie 'Kundeninfos' oder ähnlichem abgelegt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.3.2002, Az 6 U 200/01).

Auch das bloße 'Verlinken' der Widerrufsbelehrung auf der Startseite eines Internetdienstanbieters räumt dem Verbraucher lediglich die Möglichkeit ein, mit Hilfe der entsprechenden Links etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren, versetzt ihn also nur in die Lage, sich bei Interesse zu informieren und fordert ihm jenes aktive Tun ab, das der Gesetzgeber eindeutig dem Unternehmer zugewiesen hat (OLG Frankfurt/M., Urteil v. 17.4.2001, Az 6 W 37/01).
Selbst das Setzen einschlägiger Links auf der Angebotsseite unter Hinweis auf das nur GRUNDSÄTZLICHE Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts ohne die darüber hinaus erforderlichen Angaben, reicht für eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung also ebenfalls nicht aus.

Der Unternehmer müsste AUF DER ANGEBOTSSEITE sowohl über das Bestehen des Widerrufsrechts als auch über die Modalitäten zur Ausübung dieses Rechts informieren.
Bei Simsen.de fallen diese beiden Tatbestände auseinander, d.h. es wird zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und mit dem erforderlichen Inhalt die Ausübung des Widerrufsrechts insoweit korrekt beschrieben, aber nicht aus der Startseite, auf der der Verbraucher mittels Mausklick auch seine Willenserklärung zum Zustandekommen des Vertrages abgibt...

Da es sich bei Waren oder Dienstleistungen, die über das Internet bezogen werden, zudem um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312 b Abs. 1 BGB handelt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist NICHT VOR ERFÜLLUNG DIESER INFORMATIONSPFLICHTEN zu laufen (§ 312 d Abs. 2 BGB).

Das bedeutet, dass der Vertrag auch NACH Ablauf von 14 Tagen seit Vertrgasschluss noch widerrufen werden kann, wenn der Unternehmer seine Informationspflichten nicht in rechtsgültiger Art und Weise erfüllt, insbesondere also die vorgenannten Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht missachtet!

Eine Ausnahme hiervon besteht aber dann, wenn der Verbraucher die auf der Homepage des Dienstanbieters vorgehaltenen, insoweit aber als 'versteckt' geltenden Informationen über sein Widerrufsrechts tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Dann nämlich weiß er ja bescheid und kann sich insoweit nicht darauf berufen nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Allerdings trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass der Verbraucher auch tatsächlich von der Widerrufsbelehrung Kenntnis genommen hat. Dieser Nachweis dürfte dem Betreiber einer Homepage nur unter Einsatz entsprechender technischer Hilfsmittel gelingen.

Fazit also: Hat ein Internetdienstleister auf der Seite, die der Kunde zur Abgabe seiner Willenserklärung über das Zustandekommen des Vertrages nutzt, nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht aufgeklärt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist entweder erst bei tatsächlicher Kenntnisnahme der ansonsten als 'versteckt' geltenden Informationen durch den Verbraucher, wofür der Unternehmer aber die Beweislast trägt, oder sie beginnt gar nicht zu laufen mit der Folge, dass man den Vertrag auch nach Ablauf von 14 Tagen nach Abschluß noch widerrufen kann.

Wichtiger Hinweis: Dies hat im Gegensatz zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (wie es hier bei teltarif.de auch verschiedentlich angeraten wird) den entscheidenden Vorteil, dass man dem Unternehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. § 122 Abs. 1 BGB) und das Widerrufsrecht auch über die Verjährungsfrist der Anfechtung nach § 124 BGB hinaus ausgeübt werden kann...
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[4.1.1] starlight26 antwortet auf internetrecht
12.02.2006 14:41
Das was du schreibst ist so nich ganz richtig....da du jetzt während des Registriervorgangs über 2 seiten gehen musst...nämlich zum einen gibst du deine daten auf der ersten seite ein, nachdem du das abgesendet hast, kommt eine weitere Seite mit der Widerrufsbelehrung in Textform, die du akzeptieren musst und dich dann erst registrieren kannst ...
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[4.1.1.1] Moneysac antwortet auf starlight26
12.02.2006 15:37
War das auch vor dem 1.2.06 schon so?

Moneysac
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[4.1.1.1.1] starlight26 antwortet auf Moneysac
12.02.2006 16:07
soweit ich weiss nich ...habs anfang februar mal mit fantasie daten probiert..und da kam man auf die 2.seite und bei meiner anmeldung mitte januar war es nich so ...
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[4.1.1.2] TizeyTice antwortet auf starlight26
13.02.2006 15:25
Hallo ihr Lieben,

ich wollte gern wissen, ob man die 84 Euro wiederbekommt,wenn man schon überwiesen hat. Dies ist leider einer Freundin von mir passiert die hatte solche Angst und war in dem Moment so eingeschüchtert, dass sie nach der 1. Mahnung überwiesen hat
:o( nun wollte ich mich einfach mal etwas schlau machen. Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn ihr mir auf diese Frage antworten könntet.

Liebe Grüße Tice
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[4.1.1.2.1] chipnic antwortet auf TizeyTice
13.02.2006 18:18
Nein bekommt sie nicht, das Geld ist weg und sie hat einen Vertrag am hals! Sie soll zum Anwalt gehen und Wiederspruch einlegen, hab ich auch gemacht (hab nur die 84 € noch nbicht bezahlt) aber ich bin jetzt raus aus dem Vertrag!
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[4.2] internetrecht antwortet auf TizeyTice
12.02.2006 14:40
WICHTIG!!!

Für alle, die sich VOR dem 1.2.2006 bei simsen.de "angemeldet" haben: Verimount räumt Fehler ein und gesteht "Kunden" sofortige Auflösung ihrer Accounts zu!

http://www.netzwelt.de/news/73591_1-sie-rudern-zurueck-simsende-entlaesst.html

Für diejenigen, die sich nach dem 1.2.2006 dort angemeldet haben, gilt das bereits Gesagte:

Die Startseite www.simsen.de genügt immernoch nicht den gesetzlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Bestehen eines 14-tägigen Widerrufsrechts!

Denn hierfür ist es notwendig, dass der Unternehmer (hier: Verimount) dem Verbraucher eine DEUTLICH GESTALTETE Belehrung über sein Widerrufsrecht zukommen lässt (§ 355 Abs. 2 BGB).

Diesem Deutlichkeitsgebot entspricht es nach Rechtsprechung der Oberlandesgerichte indes NICHT, wenn die ansonsten nach Form und Inhalt ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in AGB's "versteckt" oder hinter verklausulierten Begriffen wie "Kundeninfos" oder ähnlichem abgelegt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.3.2002, Az 6 U 200/01).

Auch das bloße "Verlinken" der Widerrufsbelehrung auf der Startseite eines Internetdienstanbieters räumt dem Verbraucher lediglich die Möglichkeit ein, mit Hilfe der entsprechenden Links etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren, versetzt ihn also nur in die Lage, sich bei Interesse zu informieren und fordert ihm jenes aktive Tun ab, das der Gesetzgeber eindeutig dem Unternehmer zugewiesen hat (OLG Frankfurt/M., Urteil v. 17.4.2001, Az 6 W 37/01).
Selbst das Setzen einschlägiger Links auf der Angebotsseite unter Hinweis auf das nur GRUNDSÄTZLICHE Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts ohne die darüber hinaus erforderlichen Angaben, reicht für eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung also ebenfalls nicht aus.

Der Unternehmer müsste AUF DER ANGEBOTSSEITE sowohl über das Bestehen des Widerrufsrechts als auch über die Modalitäten zur Ausübung dieses Rechts informieren.
Bei Simsen.de fallen diese beiden Tatbestände auseinander, d.h. es wird zwar mit dem erforderlichen Inhalt die Ausübung des Widerrufsrechts insoweit korrekt beschrieben, aber nicht auf der Startseite, auf der der Verbraucher mittels Mausklick auch seine Willenserklärung zum Zustandekommen des Vertrages abgibt...

Da es sich bei Waren oder Dienstleistungen, die über das Internet bezogen werden, zudem um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312 b Abs. 1 BGB handelt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist NICHT VOR ERFÜLLUNG DIESER INFORMATIONSPFLICHTEN zu laufen (§ 312 d Abs. 2 BGB).

Das bedeutet, dass der Vertrag auch NACH Ablauf von 14 Tagen seit Vertrgasschluss noch widerrufen werden kann, wenn der Unternehmer seine Informationspflichten nicht in rechtsgültiger Art und Weise erfüllt, insbesondere also die vorgenannten Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht missachtet!

Eine Ausnahme hiervon besteht aber dann, wenn der Verbraucher die auf der Homepage des Dienstanbieters vorgehaltenen, insoweit aber als "versteckt" geltenden Informationen über sein Widerrufsrechts tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Dann nämlich weiß er ja bescheid und kann sich insoweit nicht darauf berufen, nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Allerdings trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass der Verbraucher auch tatsächlich von der Widerrufsbelehrung Kenntnis genommen hat. Dieser Nachweis dürfte dem Betreiber einer Homepage nur unter Einsatz entsprechender technischer Hilfsmittel gelingen.

FAZIT also: Hat ein Internetdienstleister auf der Seite, die der Kunde zur Abgabe seiner Willenserklärung über das Zustandekommen des Vertrages nutzt, nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht aufgeklärt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist entweder erst bei tatsächlicher Kenntnisnahme der ansonsten als "versteckt" geltenden Informationen durch den Verbraucher, wofür der Unternehmer aber die Beweislast trägt, oder sie beginnt gar nicht zu laufen mit der Folge, dass man den Vertrag auch nach Ablauf von 14 Tagen nach Abschluß noch widerrufen kann.

WICHTIGER HINWEIS: Dies hat im Gegensatz zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (wie es hier bei teltarif.de auch verschiedentlich angeraten wird) den entscheidenden Vorteil, dass man dem Unternehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. § 122 Abs. 1 BGB) und das Widerrufsrecht auch über die Verjährungsfrist der Anfechtung nach § 124 BGB hinaus ausgeübt werden kann...
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[5] Alex2203 antwortet auf Moneysac
20.02.2006 13:23
Hallo Zusammen!!
Habe das gleiche problem .Angemeldet im glauben 100sms gratis zu haben und dann die rechnung von 84€!!!
Habe sofort hin angerufen und sie sagten mir ich habe die Kündigungsfrist nicht eingehalten!!Kün­digungsfrist??Wo stand das??
Jetzt habe ich auch ein Mail geschickt!!Wiederruf!!hoffe das es dann erledigt ist!!
Weiß jemand ob man die nicht klagen kann!!
l.g.alex2203
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[5.1] Sabina1234 antwortet auf Alex2203
20.02.2006 14:56
Hey Alex wann hast du dich den angemeldet? und wie kann man die bitteschön erreichen die doofen Leuten?
Aber ich kann dich berühigen.

Jeder, der sich vor dem 01.02.2006 bei simsen.de eingetragen hat und sich des Abo-Abschlusses nicht bewusst war, wird ausgetragen. Die an ihn gestellten Rechnungen werden nichtig. Zahlen muss er rein gar nichts. Hierfür soll er lediglich, laut Verimount, eine E-Mail an netzwelt@simsen.de versenden, in der er seine "SMS-Nummer" sowie seine in der Anmeldung gemachten Daten eingibt. Die Firma trägt ihn dann umgehend aus dem System aus. Weitere, anders lautende Schreiben in Form eventueller Irrläufer wären nicht zu beachten.

Ich hoofe ich hab dir weiter geholfen
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[5.1.1] Alex2203 antwortet auf Sabina1234
20.02.2006 16:02
Hallo Sabina !!
Die telefonnummer findest du in der rechnung die sie dir mitgeschickt haben aber ich werde sie hier angeben wenn jemand anrufen will: Simsen Austria Service Hotline: 0043 1 5803 330 00 (Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr)
FAX - 0043 1 5803 314 60
Danke für deine schnelle antwort ach übrigens habe ich den vertrag am 22.01.06 Abgeschlossen.
L.G Alex
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[5.1.1.1] binford73 antwortet auf Alex2203
25.02.2006 23:00
Habe mich am 17,12,05 angemeldet.im januar eine 2.Mahnung per Post bekommen und gestern habe ich eine Mail vom proinkasso.de bekommen.Summe gute 160€. Habe alles meinen Rechtschutz gegeben. Was darf ich nun erwarten???
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[5.1.1.1.1] Sabina1234 antwortet auf binford73
26.02.2006 11:57
Kein Beitrag
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[6] anke40 antwortet auf Moneysac
28.02.2006 22:53
ich habe gestern einen einschreibebrief mit schriftlichen widerruf mit rückschein abgeschickt...bin jetzt gespannt was als nächstes passiert.die 14 tage sind zwar rum und meine tochter weiss gar nicht wann genau sie sich 'angemeldet' hat..mal schaun ...
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[6.1] violaloca antwortet auf anke40
01.03.2006 14:34
Meine Tochter hatte mir auch versichert, dass sie sich dort nie angemeldet hat und das glaube ich ihr, denn sie hat die Möglichkeit, Frei-SMS von ihrem Handy aus zu versenden. Es muss also jemand Missbrauch mit ihrer E-Mail-Adresse getrieben haben, da sie auch mit vielen Freunden und Freundinnen chattet, ist die vielen bekannt. Musste eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie sich dort nie angemeldet hat und wir haben nun Kündigungsbestätigung erhalten.
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[6.1.1] anke40 antwortet auf violaloca
01.03.2006 18:01
hallo ..ich habe gerade eine email bekommen das meine tochter zahlen muss..! werde nun einen brief schreiben das sie noch nicht 18 ist und ich keine einwilligung gegeben habe..wenns nicht wirkt gehe ich zum anwalt.....
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[6.1.1.1] violaloca antwortet auf anke40
02.03.2006 10:38
Also bei uns hat es geklappt, wie gesagt, die wollten dann Kopie des Personalausweises haben. Die hatten wir hingeschickt und dann waren wir raus aus der Sache.
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[6.1.1.1.1] Azuth antwortet auf violaloca
02.03.2006 15:17

2x geändert, zuletzt am 02.03.2006 15:56


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[6.1.1.1.2] anke40 antwortet auf violaloca
03.03.2006 21:25
hallo..kopie der geburtsurkunde hab ich gleich mit geschickt...müsste morgen ankommen.meine tochter hat zudem eine verkehrtes geburtsjahr angegeben..sie sagt das hat sie nicht gesehen..glaube ich ihr mal. zudem bin ich der meinung , das der anbieter das auch überprüfen sollte anstatt jeden gleich aufzunehmen wie nix gutes..dann könnte ich auch angeben das ich 150 jahre alt wäre und moses heisse ..oder?.. warscheinlich würden die sich dann noch freuen , so einen alten ' knacker' in der kartei zu haben...( spaß beiseite)..bin froh wenn das gut aus geht....
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[6.1.2] havo70 antwortet auf violaloca
08.03.2006 10:45
Am 17.02.2006 hat Simsen.de lt. ORF.at erklärt, dass die Firma zugegeben hat, dass es Probleme mit der Transparent auf ihrer Homepage gab. Deshalb können alle Kunden, die sich vor dem 1. Februar 2006 haben registrieren lassen, mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Mail mit den Daten und der Rechnungsnummer sollte gerichtet werde an netzwelt@simsen.de
Weil ich unter Vorbehalt Ende Januar zahlte, fordere ich natürlich auch den Jahresbetrag von 84 € zurück.
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[7] cassy24 antwortet auf Moneysac
03.03.2006 09:39
Hallo du,
also ich habe das gleiche Problem ich habe mich am 16.01.2006 bei simsen.de registriert,aber auch nur weil ich eine Email bekommen habe, dass ich 100 Freisms gewonnen habe. Und jetzt kommt die Firma auch immer mit den 84 Euro. Habe das getan was du geschrieben hast und habe ihnen ein Einschreiben mit dem Widerruf geschickt und jetzt kam schon wieder eine Rechnung von denen mit 84 Euro per Email. Habe aber nicht reagiert darauf. Hilf mir was soll ich tun????

Liebe Grüße cassy24
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[8] Ugur_kar antwortet auf Moneysac
03.05.2006 17:12
hallo,

ich habe simsen.de eine kündigung geschickt,(genau die gleiche wie oben angegeben)haben darauf hin wieder die 2.mahnung bekommen.
Habe die kündigung am 21.4.06 abgeschickt, da ich die 2.nahnung erst ein tag davor bekommen habe und die erste mahnung nie bekommen habe.
Dürfen die das meine Kündigung einfach nicht mehr akzeptieren, hab den vertrag auch erst am 24.01.06 abgeschlossen, also vor dem 01.02.06. und die Rückholaktion von denen war nur bis zum 2.3.06 gültig, dürfen die meine Kündigung einfach ignorieren
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[8.1] schnippewippe antwortet auf Ugur_kar
04.05.2006 12:25
Hallo User von netzwelt.de und anderen Foren!
Hier isr Schnippewippe,Mitglied bei netzweld.de

Sascha Gütebier hat hier eine Sammel-Aktion gestartet.
Bitte meldet euch!
Von Sascha
Wir suchen alle User, die sich bis zum 01.02.2006 bei sim***.de angemeldet haben und sich NICHT im klaren waren, das sie damit ein kostenpflichtiges ABO eingeheh würden.

Wie jeder weiß, war die oben genannte Internetseite nicht Transparent genug, das bedeutet, das nicht deutlich genug gezeigt wurde, das sich hinter den "GRATIS" SMS und dem Gewinnspiel - worum es bei den meisten sowieso nur ging - ein ABO verbirgt.

Nach Gesprächen mit der netzwelt.de Redaktion haben die Betreiber endlich eingelenkt und bestätigt, das die Seite zu undurchsichtig war. Deshalb wurde die email netzwelt@simsen.de geschaltet, bei der sich alle betreffenden User mit ihren Anmeldedaten und SMS-Kundennummer wieder aus der ABO Falle entlassen werden. Diese Aktion wurde anscheinend nach dem 02.03.2006 wieder beendet. Aber auch während dieser Zeit blieben emails unbeantwortet oder man wurde nicht aus dem ABO entlassen (wobei einige natürlich aus der ABO Falle gekommen sind). Viele hatten sich überhaupt auch nicht angemeldet und kommen trotzdem nicht wieder heraus.

Viele bekamen auch gleich eine 2. Mahnung (mich mit einbeschlossen) - nichts von einer Rechnung oder 1. Mahnung. Anscheinend sind gleich 3 Inkassounternehmen damit beschäftigt, die Gelder einzutreiben. Diese lassen aber ganz schnell wieder ab, wenn man denen auf den entsprechenden Seiten verweist. Ganz neu sind jetzt auch die Schreiben des RA G. aus Berlin oder Schadensersatz zahlen zu müssen.


Das schlimme an dem Fall ist, dass vor allem auch viele MINDERJÄHRIGE auf dieses Angebot hereinfallen.


Lange Rede - kurzer Sinn:
Wir wollen in diesem Thread möglichst viele Leute finden, die ebenfalls auf das Angebot von sim***.de hereingefallen sind, sich vor dem 01.02.2006 dort angemeldet haben und sich NICHT im klaren waren ein Kostenpflichtiges ABO einzugehen.

Wir wollen keine Sammelklage ins Rollen bringen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden! Vielmehr möchten wir - wenn wir genug Leute zusammenbekommen - Briefe an unterschiedliche Institutionen schreiben wie

- an die Verbraucherschtzzentrale
- an den Bundesstaatsanwalt oder
- an Politiker

um weiter auf dieses Problem aufmerksam zu machen und dafür zu sorgen, das wir uns besser gegen solche Seiten schützen können. Und vielleicht können diese Institutionen auch dafür Sorge tragen, dass wir alle nun endgültig aus diesem Dilemma kommen.


Daher bitten wir euch, wenn ihr mitmachen wollt, tragt euch hier mit ein (eine Post Antwort, das ihr dabei sein wollt). Aber tragt nicht eure Adressen hier ein. Wie das Ganze abläuft - kann man noch überlegen.


Greetz
Sascha
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[8.1.1] Sugarhazle antwortet auf schnippewippe
04.05.2006 17:12
Hi,also ich bin dabei!!!!Hab auch schon seit 16.01. mit denen zu tun und die Schnauze gestrichen voll.Die reagieren auf nichts,meine per Einschreiben am 21.02. geschickte Kündigung ist angeblich nicht angekommen.Tja,mal sehn,ich bleibe hart.Sugarhazle
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[8.1.2] Ugur_kar antwortet auf schnippewippe
04.05.2006 19:59
Hallo,
würde gerne mitmachen bei der sammelklage,
Mein name
Ugur Karatas
ugur.karatas@gmx.de
danke bitte um antwort
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[8.1.2.1] katja71 antwortet auf Ugur_kar
05.05.2006 08:17
Benutzer Ugur_kar schrieb:
Hallo,
würde gerne mitmachen bei der sammelklage,
Mein name
Ugur Karatas
ugur.karatas@gmx.de
danke bitte um antwort

Wie oft soll in diesem Forum eigentlich noch geschrieben werden, dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt.
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[8.1.2.1.1] starlight26 antwortet auf katja71
05.05.2006 12:32
[QUOTE]Vorgetäuschte Gratisangebote im Internet locken immer mehr Verbraucher in die Kostenfalle, warnte Verbraucherschu­tzstaatssekretär Otmar Bernhard jetzt in München: "Hinter einer harmlosen Gewinnspiel-Anmeldung verbirgt sich bei diesen betrügerischen Seiten ein kostenpflichtiges zweijähriges Abonnement." Wer bereits in die Falle getappt sei, könne sich erfolgreich unter Berufung auf einen unwirksamen Vertragsabschluss oder arglistige Täuschung gegen eine Bezahlung wehren.
"Verbraucher, die über das Angebot getäuscht wurden, sollten auf ihrem Recht bestehen und sich nicht durch Mahnbriefe des Anbieters einschüchtern lassen." Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte biete zum Beispiel die Verbraucherzentrale Bayern. Eine aktuelle Serie von Abo-Fallen im Internet erkenne man derzeit an Variationen mit [url]www.xxx-heute.com[/url].
Und so funktioniert die neue Masche: Mit fettgedruckten Worten wie "gratis" oder "heute gratis" wird der Internetnutzer zum Downloaden von Songtexten, Hausaufgaben, Witzen oder Ähnlichem aufgefordert. Schickt er die dafür nötige Anmeldung zu einem Gewinnspiel ab und akzeptiert somit die Teilnahmebedingungen, geht er automatisch nach Ablauf des Gratistags ein 24-monatiges Abonnement ein. Die Kosten für ein Jahr in Höhe von 84 Euro werden im Voraus fällig und per Rechnung eingefordert.
Nähere Infos zur Rechtslage finden sich laut dem Bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz in Kürze im Internet unter [url]www.vis-recht.bayern.de[/url]. Weitere Informationen unter: [url]www.verbrauche­rschutz.bayern.de[/url].[/QUOTE]

Quelle: [url]http://www.zm-online.de/m2a.htm?/heft/pages2/trends.htm[/url] vom 01.05.2006