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SMS-Fever - Bin ich betroffen???


10.04.2006 22:04 - Gestartet von M-StyLe
Hallo

Ich habe mich leider auch bei SMSFever angemeldet, aber unter fikitiven angaben wie z.b. als Straße Fake Street usw..

Da ich jetzt aber über email die Aufforderung bekommen habe das Geld zu überweisen, frage ich mich ob es mich betrifft da ich mich ja eigentlich nicht angemeldet habe??

Hoffe auf schnelle Hilfe.
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[1] TeaDemones antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 11:44
Sieht so aus, als hätten sie dich auch am Haken.
Auch wenn du Fake Namen angibst, können sie dich ausfindig machen, da deine Rechner IP gespeichert wird und es Verbindungsnachweise gibt, wenn du den Dienst benutzt hast.
Wende dich bitte an den Verbraucherschutz in deiner Stadt.
Ansonsten schau hier nach: http://www.vzhh.de/ unter Telefon & Internet ;)
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[1.1] M-StyLe antwortet auf TeaDemones
11.04.2006 12:00
Wobei ich sagen muss dass ich noch unter 18 bin. Hilft das mir irgendwie?
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[1.1.1] TeaDemones antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 12:12
Ich bin leider kein Anwalt, aber laut meines Wissens, ist ein Vertragsabschluß mit einer Person von unter 18 Jahren nicht rechtskräftig oder wie das Wort heißt.
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[1.1.1.1] M-StyLe antwortet auf TeaDemones
11.04.2006 12:15
Ja dass hab ich mir auch gedacht. Aber das Problem ist ja dass ich nicht Kopien von meinen Personalien einschiken kann, da ich mich ja mit einem gefakeden Namen angemeldet hab.

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[1.1.1.1.1] Opfer.b. antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 12:51
Ja des gleiche problem habe ich auch.
Ich habe an pro inkasso mein schülerausweis geschikt und ein brief wo drinen stande das ich falsche daten benutz habe.
immer noch keine antwort.(1 Monat oder mehr)
An deiner stelle hätte ich gewartet bis die dein Richtigen Namen haben.
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[1.1.1.1.1.1] M-StyLe antwortet auf Opfer.b.
11.04.2006 12:54
Ich hab ja noch nix abgeschikt, aber die drohen ja in den emails mit nem Gerichtsverfahren falls ich das Geld nicht überweise.
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[1.1.1.1.1.1.1] TeaDemones antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:05
Lass dich nicht einschüchtern und wende Dich an den Verbraucherschutz ! Zitat vom Verbraucherschutz:

"Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich."
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[1.1.1.1.1.1.1.1] M-StyLe antwortet auf TeaDemones
11.04.2006 13:09
Ok.

Blöde Frage: Wo kann ich mich an den Verbraucherschutz wenden??
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Opfer.b. antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:15
Ja bis jetz haben die keinen ein eingeladen.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] M-StyLe antwortet auf Opfer.b.
11.04.2006 13:21
Wenn du meinst dass die bis jetzt keinen in den Gerichtssaal eingeladen haben - Was machen sie dann?? Gar nix??
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Opfer.b. antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:23
Des weis ich nicht!!!
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] schaetti antwortet auf Opfer.b.
11.04.2006 20:34
Ich habe heute eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht.
Denn dieser David F hat anscheinend überall den Vertragsrücktritt ignoriert.
Ihr braucht den rücktritt nicht nachweisen Ihr müßt diesen nur glaubhaft machen.
Ich vermute Ihr habt bereits eine Inkassoaufforderung bekommen 108 Euro ohne dass diese ermittelt.
Wenn Ihr beim Vertrag eine falsche angabe gemacht habt weil Ihr Minderjährig seid passiert Euch nichts. Bei Volljährigkeit auch nicht da Ihm Vertrag der Gerichtsstand nicht bekanntgegeben ist.
Ihr könnt aber auch eine anonyme Strafanzeige schicken.
Die Adresse der Staatsanwaltschaft
verwaltung@sta-kassel.justiz.de
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] katja71 antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:25
Benutzer M-StyLe schrieb:
Wenn du meinst dass die bis jetzt keinen in den Gerichtssaal eingeladen haben - Was machen sie dann?? Gar nix??

Die werden gar nichts unternehmen. Sonst wäre es längst bei irgendeinem passiert. Und in sämtlichen Foren ist nichts bekannt, dass tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wurde.

So ein Mahnbescheid würde erst mal pro Nichtzahler 25,-- € kosten und smsfever.tv müßte erst mal alles selbst bezahlen.

Es ist einfach die Masche dieser Firmen. Böse Briefe schreiben und drohen. Es gibt immer wieder "Opfer" die sich einschüchtern lassen vor Angst doch bezahlen.

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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] M-StyLe antwortet auf katja71
11.04.2006 13:34
Hmmm...
Also nix machen und falls was passieren sollte zum Verbraucherschutz.
Aber ich muss doch sagen das eine INkasso-email von einer Anwaltskanzlei Richter & Süme mir doch einen Schreken eingejagt hat.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] katja71 antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:39
Benutzer M-StyLe schrieb:
Hmmm...
Also nix machen und falls was passieren sollte zum Verbraucherschutz.
Aber ich muss doch sagen das eine INkasso-email von einer Anwaltskanzlei Richter & Süme mir doch einen Schreken eingejagt hat.

Das glaub ich dir. Aber wie gesagt nur keine Angst machen lassen!!
Außerdem bist du noch keine 18!!!

Es können noch 100 Mails oder sogar Briefe von den Anwälten kommen. Reagier gar nicht drauf. Die geben von alleine auf.

Du mußt erst reagieren, wenn du vom Gericht einen Mahnbescheid zugestellt bekommst. Also wirklich mit der Post und nicht per E-Mail. Wenn das tatsächlich passieren sollte (was ich nicht glaube), dann mußt du sofort schriftlich Widerspruch gegen die gesamte Forderung einlegen bzw. auf dem Mahnbescheid mußt du ein Kreuzchen machen.

Wie gesagt keine Angst machen lassen!! Ist zwar alles ziemlich ärgerlich und nervtötend. Bleib ruhig und zahle denen keinen Cent.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] M-StyLe antwortet auf katja71
11.04.2006 13:42
Ok da bin ich erleichtert. Noch eine letzte Frage: Ich hab 1 oder 2 SMS versendet - macht das einen großen Unterschied??
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] katja71 antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 13:48
Benutzer M-StyLe schrieb:
Ok da bin ich erleichtert. Noch eine letzte Frage: Ich hab 1 oder 2 SMS versendet - macht das einen großen Unterschied??

Lies dir mal den Artikel durch, da schreibt Netzanwalt Pauly was dazu

http://www.netzwelt.de/news/73535_1-der-simsenderatgeber-so-reagieren-sie.html

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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] M-StyLe antwortet auf katja71
11.04.2006 13:56
Also gut seiner Ansicht nach muss ich auch nichts zahlen.
Da bin ich schon mal erleichtert, jetzt stellt sich die Frage ob ich überhaupt mit der Widerrufserklärung reagieren sollte, oder ob ich mir die mühe sparen sollte?
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] katja71 antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 14:01
Benutzer M-StyLe schrieb:
Also gut seiner Ansicht nach muss ich auch nichts zahlen. Da bin ich schon mal erleichtert, jetzt stellt sich die Frage ob ich überhaupt mit der Widerrufserklärung reagieren sollte, oder ob ich mir die mühe sparen sollte?


nun ich an deiner stelle würde auf jeden fall einen widerruf schreiben und denen auch mitteilen, dass du noch minderjährig bist. dann bist du auf der sicheren seite.
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] schaetti antwortet auf katja71
11.04.2006 20:34
Ich habe heute eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht.
Denn dieser David F hat anscheinend überall den Vertragsrücktritt ignoriert.
Ihr braucht den rücktritt nicht nachweisen Ihr müßt diesen nur glaubhaft machen.
Ich vermute Ihr habt bereits eine Inkassoaufforderung bekommen 108 Euro ohne dass diese ermittelt.
Wenn Ihr beim Vertrag eine falsche angabe gemacht habt weil Ihr Minderjährig seid passiert Euch nichts. Bei Volljährigkeit auch nicht da Ihm Vertrag der Gerichtsstand nicht bekanntgegeben ist.
Ihr könnt aber auch eine anonyme Strafanzeige schicken.
Die Adresse der Staatsanwaltschaft
verwaltung@sta-kassel.justiz.de
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[1.1.2] TeaDemones antwortet auf M-StyLe
11.04.2006 14:04
Benutzer M-StyLe schrieb:
Wobei ich sagen muss dass ich noch unter 18 bin. Hilft das mir irgendwie?

Ich bin hier grad nochmal auf etwas gestoßen:

Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.

Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Zur Frage, ob der Anbieter bei ungenehmigter Anmeldung durch Minderjährige Schadensersatz verlangen kann, siehe die Diskussion ab hier http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=129329#135681
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[1.1.2.1] schaetti antwortet auf TeaDemones
11.04.2006 20:33
Ich habe heute eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht.
Denn dieser David F hat anscheinend überall den Vertragsrücktritt ignoriert.
Ihr braucht den rücktritt nicht nachweisen Ihr müßt diesen nur glaubhaft machen.
Ich vermute Ihr habt bereits eine Inkassoaufforderung bekommen 108 Euro ohne dass diese ermittelt.
Wenn Ihr beim Vertrag eine falsche angabe gemacht habt weil Ihr Minderjährig seid passiert Euch nichts. Bei Volljährigkeit auch nicht da Ihm Vertrag der Gerichtsstand nicht bekanntgegeben ist.
Ihr könnt aber auch eine anonyme Strafanzeige schicken.
Die Adresse der Staatsanwaltschaft
verwaltung@sta-kassel.justiz.de