Thread
Menü

Mahnung für einen seit 3Jahre abgemeldeten Anschluß


24.11.2006 17:56 - Gestartet von sevenday
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich hatte eine Telefonanschluß bei der Telekom und war bei 01024 preselectiert.
Diesen Anschluß habe ich vor drei Jahren wegen Umzug gekündigt.
Nun bekomme ich von KSP eine Mahnung die sie für 01024 eintreiben wollen mit Rechnungsdatum für 06/07/08 2006.
Der Anschluß ist mittlerweile wieder neu vergeben. Aber bestimmt nicht mit Preselection.
KSP verlangt von mir einen Nachweis das ich den Anschluß gekündigt habe bzw. dieser nicht auf mich läuft.
Leider habe ich keine Abmeldebestätigung mehr und von der Telekom ist es nicht mehr möglich-Daten nicht mehr vorhanden. Und zu dem momentanen Anschluß können sie keine Auskunft wegen Datenschutz machen.

Wisst ihr Rat wie ich mich verhalten soll-was kann man in diesem Fall schreiben. Ein Auszug aus dem Melderegister meines aktuellen Wohnorts, der belegt, das ich seit 3 Jahren hier wohne habe ich schon besorgt.

Danke im voraus
Menü
[1] dandy85 antwortet auf sevenday
24.11.2006 18:02
Um naja, widerspreche doch einfach der Forderung endgültig. Wenn sie das Geld dann immer noch haben wollen müssen sie dich verklagen. Spätestens dann muss die Telekom die Daten offenlegen und die Sache ist vom Tisch.
Menü
[2] kaikiel antwortet auf sevenday
24.11.2006 18:44
Hallo,
mir ist so ziemlich das gleiche passiert. Anschluß seit Mitte 2002 abgemeldet, Rechnung jetzt für Januar 2006. War nur von ´nem anderen Anbieter. Hab dann denen (dem CbC-Anbieter) ne mail geschrieben und geschildert, daß das nicht meine Gespräche sein können. Die haben mir dann geantwortet, ich solle das anhand der Kündigungsbestätigung der Dt. Telekom belegen. Ich also hochgenervt und mit dem Schlimmsten rechnend bei der Telekom angerufen. Die sagten, von so etwas hätten sie noch nie gehört, haben mir dann (nach nur wenigen Malen der Weitervermittlung ;-) ) gesagt, so alten Daten hätten sie nicht mehr in ihrem System, da müssten sie irgendwo in der Ablage nachgucken gehen (im Keller?)....
Nach ein paar Tagen Anruf der Telekom - sie hätten den Vorgang gefunden, würden mir ´was schicken. Und noch mal "...so was haben wir ja noch nie erlebt...". Nach ein paar Tagen dann ein Schrieb der Telekom, in dem ausdrücklich stand, daß der Anschluß zum xx.xx.xx gekündigt worden sei und das ich jetzt nicht Anschlußinhaber sei. Und "...freuen uns, daß wir Ihnen helfen konnten..."
Diesen Schrieb weiergeleitet und erledigt war die Sache.
Ich halt ja sonst wenig von der Telekom, aber das war klasse!

Ach ja: danach hab ich noch krampfhaft überlegt, wo ich im Laufe der Jahre an verschiedenen Orten wohl noch angemeldetes Call-by-call betrieben habe und wahllos jede Menge Kündigungen verschickt ("Falls ich bei Ihnen noch angemeldet sein sollte, kündige ich hiermit...."). Das fand ich im Nachhinein schon heftig, wo man nicht überall irgendetwas unterschreibt, vergißt es denn oder denkt, es sei erledigt und dann......

Viel Erfolg!
Kai
Menü
[3] Mahnung für einen seit 3Jahre abgemeldeten Anschluß
stephanobb antwortet auf sevenday
26.11.2006 08:11
Guten Morgen sevenday,

folgende kurze Hinweise zusätzlich zu dem Hinweis mit T-Com.

Hat KSP Dir eine Vollmacht von 01024 mitgeschickt - im Original -.
Fordere von KSP einen EVN, ein Prüfprotokoll nach TKV an, dito an 01024.

Interessant ist, daß die letzte Rechnung gemäß Deinen Angaben aus dem August 2006 ist und damit vermutlich das Argument mit den 80 Tagen Aufbewahrungsfrist kommen könnte.

Gruß
St.
Menü
[3.1] Wibu antwortet auf stephanobb
28.11.2006 13:59
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen sevenday,

folgende kurze Hinweise zusätzlich zu dem Hinweis mit T-Com.

Hat KSP Dir eine Vollmacht von 01024 mitgeschickt - im Original -.
Fordere von KSP einen EVN, ein Prüfprotokoll nach TKV an, dito an 01024.

Interessant ist, daß die letzte Rechnung gemäß Deinen Angaben aus dem August 2006 ist und damit vermutlich das Argument mit den 80 Tagen Aufbewahrungsfrist kommen könnte.

Wer (hier KSP) seine Forderung nicht nachweisen kann, bekommt meistens nichts.

Gruß wibu

Gruß
St.