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Nicht sofort zahlen. Prüfen.


15.02.2010 11:52 - Gestartet von Airoport
Rechnungen vom Anwalt? Mahnungen vom Anwalt? Mahnbescheid ?
Alles noch kein Beinbruch.

Auch Forderungen verjähren, Regelfall ist 3 Jahre ab Entstehungsdatum, nach der neuesten Schuldrechtsreform.Wichtig ist aber: Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Also:
Bei einem Mahnbescheid Widerspruch gegen die Gesamtforderung einlegen, unterschreiben und als Grund einfach handschriftlich hinzufügen: Widerspruch wegen Verjährung. Bitte aber die Frist genau nachrechnen.

Wichtig! Verjährung ist aber nur dann möglich, wenn die Forderung vor Ablauf der 3 Jahre nicht per Klage oder Mahnbescheid geltend gemacht wurde und wenn nicht ein Zahlungsanerkenntnis oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Jede noch so kleine Ratenzahlung und die Forderung verjährt nicht mehr. Dann müssen Sie auf jeden Fall zahlen. Machen Sie deshalb niemals vorschnell Zugeständnisse für Ratenzahlung etc., nur weil ein Anwalt oder Inkassobüro droht. Viele Anwälte und Inkassobüros haben sich diese Unwissenheit zum blühenden Geschäft ausgebaut: Wer nix von der Verjährung weiß, zahlt automatisch, brav und artig. Und das Inkassobüro oder der Anwalt lacht schallend. Natürlich wird Ihnen kein Anwalt oder Inkassobüro sagen, daß Ihre Forderung verjährt ist. Er hofft ja auf Zahlung!

Übrigens: Ein Inkassobüro ist ein Wirtschaftsunternehmen und keine Behörde. Also: Ruhig bleiben und ruhig mal bei der Verbraucherberatung oder Schuldnerberatung nachfragen!

Die RAs und Inkassobüros kaufen ( man nennt es Factoring) ausgemahnte und meist verjährte, aber noch nicht
gerichtlich geltend gemachte Forderungen für einen Bruchteil der Gesamtforderung an und versuchen diese dann einzutreiben.
Wer zahlt kann nicht auf Verjährung pochen. Jede Zahlung ist ein Schuldanerkenntnis. Aus 10,-Euro werden dann schnell mal 144,00 Euro. Also: VORSICHT. NICHT ALLES WAS ANGEMAHNT WIRD IST AUCH FÄLLIG UND MUß BEZAHLT WERDEN.

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[1] the Hellion antwortet auf Airoport
22.02.2010 23:34
Danke für die Infos