Thread
Menü

Weiteres Vorgehen gegen Nexnet?


14.09.2006 18:39 - Gestartet von dzuiballe
Das kostenlose TKV § 16 Prüfprotokoll (nachweisbar) einfordern
Dies ist nicht der EVN !!

gruß
heike
Menü
[1] dzuiballe antwortet auf dzuiballe
03.10.2006 21:28
Wo muß ich diesen anfordern ?
Bei dem Anbieter ( BT ) nicht bei der Telekom !
Menü
[1.1] Frage von was redest Du
stephanobb antwortet auf dzuiballe
04.10.2006 06:47
Guten Morgen,

wenn Du uns noch sagst, von was Du sprichst, können wir Dir vielleicht eine Antwort geben.

Gruß

St.
Menü
[1.1.1] dzuiballe antwortet auf stephanobb
04.10.2006 15:13
Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen,

wenn Du uns noch sagst, von was Du sprichst, können wir Dir vielleicht eine Antwort geben.

Gruß

St.

Danke
Dieses Antwort Posting bezog sich auf eine Anfrage an mich gesended
an meine emailadresse.
...................
Danke für den Tip mit dem Nachweis nach §16. Wo muß ich diesen anfordern, Telekom?
Über einen Hinweis währe ich dankbar. Bin auch bei (.....) reingetappt. Habe Rechnung reklamiert. Komme jedoch nicht an den EVN von (...) (weder auf Anfrage noch online - Daten nur bis 3.10. verfügbar).
Habe erst einmal Anzeige erstattet.
...................
Menü
[1.1.1.1] Deine Frage und die Antwort
stephanobb antwortet auf dzuiballe
04.10.2006 15:16
Hallo,

Anforderung bei dem jeweilgen Carrier oder Abrechnungsunternehmen.

Gruß

St.
Menü
[] nexnet
smokey antwortet auf
14.09.2006 19:15

2x geändert, zuletzt am 14.09.2006 19:21
Hallo überprüfe und verändere lieber deinenen Letzten Satz.
Angeblich sind Abmahn- "Spezialisten" öfter auf der Teletarif Seite.
Nur ein gut gemeinter Tip, manches kann man vielleicht auch anderst ausdrücken.

Gruß

Ps: deine Mail Adresse würde ich in deinem Fall auch noch rausnehmen. Oder stehst du auf Spam und andere Unerfreuliche Mails
Menü
[1] dzuiballe antwortet auf smokey
17.09.2006 22:08
seh ich genauso das mit dem letzten satz !
Besser :
Ich fühle mich von xxx betrogen und werde deshalb anzeige erstatten
oder :
ist es möglich das hier von xxx der Kunde vorsätzlich betrogen wird ?
Menü
[1.1] Telefon/ internet
smokey antwortet auf dzuiballe
18.09.2006 10:36

einmal geändert am 18.09.2006 10:37
Benutzer dzuiballe schrieb:
seh ich genauso das mit dem letzten satz !
Besser :
Ich fühle mich von xxx betrogen und werde deshalb anzeige erstatten
oder :
ist es möglich das hier von xxx der Kunde vorsätzlich betrogen wird ?

Ja solange xx noch nicht von einem Gericht verurteilt wurde kann mann sich da echt ärger einhandeln.
Es soll anwälte geben die sich schwer in das Abmahnungsverfahren verliebt haben.
Ohne viel zu tun kann man da wohl gut kohle machen.
Finde ich persönlich echt be.....en.
Da können wegen ein paar unüberlegten worten ruck zuck einige tausender in gefahr geraten.

gruß
Menü
[2] UrsBaer antwortet auf smokey
24.09.2006 19:01
Danke für den Hinweis.

Hier also der modifizierte und ergänzte Beitrag:

Nexnet hat mir einen EVN vorgelegt, aus dem hervorgeht, daß sie meine Verbindungen über 121plus vom 05.07-09.07. zu einem wesentlich höheren als den vom Anbieter 1xnet veröffentlichten Tarif abgerechnet haben (1xnet hatte diesen Fehler ja bereits öffentlich eingestanden).

Ich habe Widerspruch gegen die Abrechnung, mit ausführlicher Begründung und Abrechnung gemäß beworbenem Tarif per zunächst per e-mail, später per Fax und Einschreiben an 1xnet und Nexnet übersandt. Nach Eingang der 1. Mahnung habe ich den unstrittigen Teilbetrag an Nexnet überwiesen (vorher hatte mir trotz Anfrage keine der beteiligten Firmen eine Kontonummer mitgeteilt).
Die Widersprüche blieben sämtlich unbeantwortet, dafür schickt Nexnet jetzt die 2. Mahnung (für den unrechtmäßig berechneten Betrag + 2 x Mahngebühr).

Ich beabsichtige nun, gegen Nexnet Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten (falsche Abrechnung). Welche weiteren Schritte gegen die Machenschaften dieses unbelehrbaren Unternehmens wären empfehlenswert?

Die neueste Wendung: auf der letzten Telefonrechnung wird der strittige Betrag gutgeschrieben, obwohl ich die Abbuchung seinerzeit von der Telekom habe unterbinden lassen. Offenbar läuft das (vermutlich automatische) Abrechnungs/Mahnsystem bei Nexnet gerade Amok - oder soll daraus etwa eine nachträgliche Rechtfertigung für die Mahnungen (übrigens ohne Vollmacht des Carriers - danke für den Tip) konstruiert werden???

Menü
[2.1] dzuiballe antwortet auf UrsBaer
25.09.2006 20:56
anscheinend ist der fehler aufgefallen und wird ausgebügelt.
Hätte man Dich vorher einfach kurz darauf hingewiesen wäre alles halb so wild gewesen.
jetzt halt per email anbieten einen Betrag x zurückzuüberweisen.

Bei Dir kommt es m.M darauf an die ganzen Mails für alle Fälle aufzuheben . Wobei ich glaube da kommt ohnehin nichts mehr

gruß


Menü
[2.2] Thorte antwortet auf UrsBaer
23.10.2006 23:53
Hallo,
dieses Problem hab ich auch.
Habe eine Mahnung von Nexnet bekommen wegen einer Online Verbindung vom 27.08.06 über fast 18 €, dabei wollten die für Ihre Verbindung 1click2surf für Ihren damaligen Tarif nichtmal ein 10tel Cent pro Minute, d. h. zwischen 3 un 5 Cent pro Stunde.
Soviel Stunden hatte ,soweit mir bekannt ist der 27.08.06 gar nicht, was eine Rechnung in Höhe von fast 18 € rechtfertige.
Habe ebenfalls die unzulässige und überhöhte Rechnung aus der Telekom Rechnung heraus gerechnet und nicht überwiesen.
Jetzt bei der neuen Telekom Rechnung wurde mir der Betrag nochmals gut geschrieben. Sehr Merkwürdig! Werde jetzt bei der Telekom nachfragen. Habe Nexnet ein Fax geschick und um EVN gebeten.
Die bekommen von mir maximal 0,50 €
Menü
[2.2.1] ü50goldie antwortet auf Thorte
05.10.2007 01:21
Hallo, Thorte - würde mich mal interessieren was dann war. Sie haben bestimmt keine Entschuldigung seitens der T-Com erhalten, wetten dass? Dafür sicherlich eine Mahnung mit Androhung einer Zugangssperre - ihr Abbuchungsauftrag bei der Telekom ist aus "dem System" ganz plötzlich ohne jegliches Zutun rausgeflogen usw. usw.
Menü
[] Hinweis Vorgehen gegen Nexnet?
Obb antwortet auf
23.09.2006 11:19
Hallo,

hat Nexnet in der 1. Mahnung eine Vollmacht im Original
seitens des in der T-Com-Rechnung ausgewiesenen Carriers beigelegt
nach

§§ 174 BGB
und
§§ 410 BGB
beigelegt.

MfG