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Kleiner Fehler im Bericht


24.03.2011 08:50 - Gestartet von grafkrolock
Generalüberholte Geräte bietet Apple nicht mit VOLLER Garantie an, sondern mit einjähriger.
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[1] peregrintuk antwortet auf grafkrolock
24.03.2011 09:20
Benutzer grafkrolock schrieb:
Generalüberholte Geräte bietet Apple nicht mit VOLLER Garantie an, sondern mit einjähriger.

Ja und, das ist doch die volle Garantie? Mehr als 1 Jahr gewährt Apple bei keinem seiner Produkte, siehe Geschäftsbedingungen.
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[1.1] grafkrolock antwortet auf peregrintuk
24.03.2011 09:22
Benutzer peregrintuk schrieb:
Ja und, das ist doch die volle Garantie? Mehr als 1 Jahr gewährt Apple bei keinem seiner Produkte, siehe Geschäftsbedingungen.
Ich dachte, es wären sonst zwei.

Wie sieht es mit der zweijährigen Gewährleistung bei Gebrauchtprodukten aus? Bei Neuprodukten steht dem Kunden ja eine solche zu, auch wenn die Beweislast bei ihm liegt, daß der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestanden hat.
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[1.1.1] peregrintuk antwortet auf grafkrolock
24.03.2011 10:00
Benutzer grafkrolock schrieb:
Wie sieht es mit der zweijährigen Gewährleistung bei Gebrauchtprodukten aus? Bei Neuprodukten steht dem Kunden ja eine solche zu, auch wenn die Beweislast bei ihm liegt, daß der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestanden hat.

Bei gebrauchten Produkten gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht normalerweise nur mindestens 1 Jahr. Allerdings ist das im Falle von Apple fraglich und sicher streitbar, weil in deren Refurbished Store nicht nur Gebrauchtwaren verkauft werden, sondern z.B. auch zurückgesandte Neuware und eben generalüberholte Geräte. Gerade bei einer Generalüberholung durch den Hersteller kann man sich trefflich streiten, ob das dann eben nicht wieder ein neuwertiges Produkt ist, u.a. auch je nachdem, wie viele Teile getauscht wurden.

Die Beweislast bei Neuprodukten liegt imho (bin mir da auch grad nicht ganz sicher) doch nur ab 6 Monaten beim Kunden. Die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht, oder?
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[1.1.2] telefonlaie antwortet auf grafkrolock
24.03.2011 10:00
Benutzer grafkrolock schrieb:

Wie sieht es mit der zweijährigen Gewährleistung bei Gebrauchtprodukten aus?

Die beträgt bei Gebrauchtware nur 1 Jahr.