Wie will er den Nachweis denn führen? Da er nichts Schriftliches in der Hand hat, müsste er schon eine Gesprächsaufzeichnung besitzen, und auch bei der wäre es fraglich, ob sie überhaupt beweiskräftig wäre.
Benni
Die Beweisführung ist zugegeben schwierig. Ich weiss nicht, wie die Vertragverlängerung zustande gekomen ist. Ist alles nur am Telefon abgewickelt worden, könnte man den Spieß auch umdrehen und eine Verlängerung auf 2 Jahre bestreiten (ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag nur um jeweils 1 Jahr), denn dann läge die Beweislast bei Vodafone. Hat der Betroffene allerdings einen Verlängerungsantrag unterschrieben, in dem von den Frei-SMS nichts stand, muss er das gegen sich gelten lassen und hat Pech gehabt. Hat er nichts unterschrieben und will jetzt die SMS, muss er das beweisen. Ein Beweis ist dann erbracht, wenn der Richter die Überzeugung gewinnt, dass die Gratis-SMS wirklich angeboten wurden. Gibt es viele Fälle, wo dies behauptet wird, könnte das durchaus beim Richter eine Überzeugung dafür begründen, dass die Behauptung zutreffend ist.
floflo
das habe ich schon versucht den spieß umzudrehen, aber leider ohne erfolg. da ich ja das neue telefon bekommen und angenommen habe, wird dadurch auchtomatisch der vertrag auch ohene unterschrift verlängert. das hätte ich bei der auslieferung schon ablehnen müssen. allerdings konnte ich da noch nicht wissen, daß Vodafone mich abzockt. inzwischen wollen die "tollen" leute von Vodafone mir 150 euro gesprächsguthaben gutschreiben. das zeigt ja schon irgendwo, daß da was in diese richtung passiert sein muß, zumal die sich wohl auch von der firma getrennt haben.
naja, mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die 150 euro zu vertelefonieren und mir dann bei der nächsten gelegenheit einen anderen anbieter suchen.
Tom