Benutzer handytim schrieb:
Benutzer _bjoern schrieb:
warum sollte keine gefahr von mobilfunk ausgehen, wenn die bundesregierung in zukunft einem gesetzesentwurf zustimmt, welcher den betrieb von mobilfunksendeanlagen in der naehe von kindergaerten, schulen und einrichtungen der gemeinden verbietet?
Stimmt, in der 'Nähe' wirds verboten, die Dinger müssen obendrauf, damit man noch ein paar Einnahmen hat ;-)
und dann dieser satz: 'Mit der Uhrzeit schwanke die Strahlenbelastung geringfügig' was fuer ein schwachsinn... ein mobilfunkmast hat eine grundversorgung 24h lang und sobald sich ein oder mehrere haendy's einloggen, steigt die sendeleistung, mehr nicht.
Doch, tagsüber sind mehr Leute in der Stadt als nachts, also sind auch tagsüber mehr Handys dort.
genau, und somit ist tagsueber die strahlungsleistung hoeher als nachts. aber das wuerde ich nicht als geringfuegige schwankung bezeichnen...