Benutzer spl schrieb:
Benutzer ger1294 schrieb:
meiner Meinung nach gehört die Abmahnwirtschaft sowieso komplett verboten, da hier viel zu viel Mißbrauch erfolgt.
Das kannst du überhaupt nicht beurteilen. Der Missbrauch ist minimal. Von den anderen Fällen bekommst du nur nichts mit, weil die Medien den Normalfall eben nicht für berichtenswert halten, folglich nur über Skandalfälle berichten und so den Eindruck erwecken, es gäbe nur Skandale.
Aus lauter emotionaler Bewegtheit liest du sie, und genau das wollen sie erreichen. Dass dadurch ein völlig verzerrtes Meinungsbild entsteht, interessiert sie nicht. Sie interessieren nur Auflage und Quote.
Was ist denn die Alternative zu außergerichtlichen Abmahnungen? Die Alternative ist, dass du sofort gerichtlich verklagt wirst bzw. gleich ohne Anhörung eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt wird. Ist dir das lieber?
Die Alternative ist ein formloser höflicher Hinweis. Wird der ignoriert, kann die Juristenkeule immer noch gezückt werden.
Einer kostenpflichtigen Abmahnung sollte grundsätzlich eine kostenfreie informelle Aufforderung (evtl mit Fristsetzung) vorausgehen müssen.
Ein Gläubiger kann ja auch nicht sofort einen Mahnbesheid loslassen sondern muss erstmal zur Zahlung auffordern.
Was geht z.B. das Impressum einer Webseite einen daran völlig unbeteiligten (arbeitslosen) Rechtsanwalt an. In solchen Dingen (unvollständiges Impressum, o.ä.) sollte lediglich einer staatlichen Behörde das Recht zu einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid zustehen, nicht aber jedem dahergelaufenen Juristen, der damit seinen Umsatz steigern will.
Genau so ist es auch.
Der RA kann nicht selbst abmahnen, höchstens für einen Mitbewerber, der ihn beauftragt hat und der sehr wohl ein Interesse daran hat, dass andere Marktteilnehmer sich an die Spielregeln halten.
Wozu denn gleich mit Anwaltlichem Beistand formell abmahnen? Ein freundlicher Hinweis wäre oft gut genug.
Wozu brauchen Ärzte so viele Medikamente? Brauchen sie doch selbst alle gar nicht, oder hängen sie alle an der Nadel? Ungefähr so sinnvoll ist deine Einlassung.
Ärztliche Tätigkeit ist als Gegenbeispiel denkbar ungegeinet. Auch hier gab es schon öfter Fälle unnötiger oder unnötig grosser Therapieen aus Geldgier. Als gäbe es nicht genug echte Krankheiten und Kranke.
Auch die allseits beliebte Krankschreibung Gesunder Arbeitnehmer machen Ärzte nicht gratis.
Bitte lass den Heiligenschein in der Schublade.
Mit Strafe/Bußgeld hat das Ganze sowieso nichts zu tun, Bußgeld kann nur von Behörden verhängt werden. Abmahnkosten sind die Bezahlung für den Rechtsanwalt, also Schadens-/Aufwendungsersatz für den Gegner, keine Strafe.
Einige hundert € sind bisschen happig für oft kaum wahrnehmbare Formfehler in Veröffentlichungen.
Dass der zivilrechtliche Schaden
Schadenersatz ist eine andere Sache. Wo ein Schaden entsteht, muss der Schädiger bluten.
Aber zB nach einem Autounfall teilt der Geschädigte die Schadenshöhe mit und bei Konsens wird einfach bezahlt. Ohne Anwalt.
Dabei hat der Geschädigte eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Wenn er also überflüssige kosten erzeugt bleibt er darauf sitzen - wenns korrekt zugeht.
höher ist als die Strafe, ist häufig so. Warum auch nicht? Beide Sachen haben nichts miteinander zu tun und haben einen völlig anderen Zweck. Was den Staat weniger beeinträchtigt, kann einen Dritten durchaus beeinträchtigen. Wenn du einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursachst, kannst du auch nicht sagen: Das Bußgeld ist doch nur 50 Euro, da zahle ich dem Verletzten auch nur 50 Euro für seinen Krankenhausaufenthalt.
Also: immer schön informieren, ehe man den Mund aufmacht und seine emotionalen BILD-Vorurteile zum Besten gibt.
spl
Konsens vor Konflikt … täte uns allen gut.
CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹
OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)
https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.htmlhttp://pda.teltarif.de/
arch/2006/kw30/s22570.html
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