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Diese Abmahnwirtschaft gehört sowieso verboten


24.01.2007 22:14 - Gestartet von ger1294
Hallo,

meiner Meinung nach gehört die Abmahnwirtschaft sowieso komplett verboten, da hier viel zu viel Mißbrauch erfolgt.

Was geht z.B. das Impressum einer Webseite einen daran völlig unbeteiligten (arbeitslosen) Rechtsanwalt an. In solchen Dingen (unvollständiges Impressum, o.ä.) sollte lediglich einer staatlichen Behörde das Recht zu einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid zustehen, nicht aber jedem dahergelaufenen Juristen, der damit seinen Umsatz steigern will.

Und wenn ich schon wieder "phonoverband" höre, kommt es mir sowieso schon hoch. PHONO hat doch was mit Plattenspieler, also alten Schallplatten zu tun und genauso ist dieser Verband mit wahrscheinlich 70-jährigen Funktionären, genauso wie bei anderen Verbänden, auch eingestellt. Anstatt legale digitale Musik zuzulassen, hat man jahrelang verbittert dagegen gekämpft, weil man nicht wahrhaben wollte, dass die Zeit weitergeht und die Leute keine Alben mit 30 Lieder für 80 mark kaufen wollen, sondern einzelne Lieder.
Dadurch wurde der illegale Musiktausch erst groß. Nun beklagt man sich über die vielen illegalen Downloads, wo doch legale erst seit kurzem und teilweise auch nur mit geringem Angebot verfügbar sind.

Jeder Firma oder jedem steht es frei, vor Gericht zivilrechtlich wegen Schadensersatz zu klagen. Diesen Weg wählen die "Phono-Leute" aber bewusst nicht, da es schwer für sie wäre, den tatsächlichen Schaden überhaupt nachzuweisen, er entspräche im schlimmsten Fall nämlich dem anteiligen Gegenwert des verbreiteten Musikstücks auf der CD, und das sind auch nur wenige Euro, bei 100 facher Verteilung würde gerade ein Schadensersatz von 200-300 Euro abfallen.
Wieso sollen bestimmte Personengruppen durch das Abmahngesetz bessere Möglichkeiten haben als andere. Ich habe auch Forderungen nicht durchsetzen können, weil der zivilrechtliche Weg in Deutschland nun auch mal der korrupteste ist. Aber das ist halt so. Deswegen kann ich aber diese SChuldner nicht einfach mit 2500 Euro abmahnen lassen.
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[1] 7VAMPIR antwortet auf ger1294
25.01.2007 00:36
Angemessen wäre meines Erachtens im Falle einer Meinungsverschiedenheit die Gegenpartei anzuschreiben oder auf andere geeignete Weise über die eigenen Wünsche zu unterrichten.

Damit entsteht die Möglichkeit dem Wunsch einfach und formlos zu entsprechen oder eben einen formal korrekten Rechtsstreit zu führen.

Wenn Dein Nachbar öfters mal was lästiges tut, redest Du doch erstmal mit ihm und setzt ihn höflich in Kenntnis, dass Du Dich gestört fühlst und er die Störung einstellen möge.
Ignoriert er das, kannst Du überlegen zu klagen.

Du kannst jedoch nicht etwa Kosten für diese Aufforderung einfordern.

Das erste Anschreiben mit einer Aufforderung sollte grundsätzlich kostenfrei sein.

Erst wenn anwaltlicher Beistand ERFORDERLICH ist und der Rechtsstreit so entschieden (Kostenfestsetzung) wird, sollten dem Beklagten Kosten entstehen können.

Im Interesse des Rechtsfriedens sollte grundsätzlich nachgeben gegenüber einer Aufforderung kostenfrei sein.
Schliesslich kann eine solche Aufforderung von jedem selbst formlos und leicht ohne Anwalt formuliert werden.
Warum sollte es etwas kosten einen Wunsch zu äussern oder dem einfach nachzugeben?

Auch sollte nicht jeder beliebige berchtigt sein ein Verfahren in Gang zu setzen.
Offizialdelikte sollten von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, evtl nach einer Anzeige.
Zivilklagen sollten nur von Parteien im Streit erhoben werden können. Also jeder für sich oder in Vollmacht.

Nicht jedoch sollte irgendjemand klagen dürfen, ohne von dem Streit betroffen zu sein.
Speziell die "Fehlersuche" zwecks Bereicherung sollte abgestellt werden.

CU 7VAMPIR
SMS º¹7º¹¹74¹¹¹

OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html

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Benutzer ger1294 schrieb:
Hallo,

meiner Meinung nach gehört die Abmahnwirtschaft sowieso komplett verboten, da hier viel zu viel Mißbrauch erfolgt.

Was geht z.B. das Impressum einer Webseite einen daran völlig unbeteiligten (arbeitslosen) Rechtsanwalt an. In solchen Dingen (unvollständiges Impressum, o.ä.) sollte lediglich einer staatlichen Behörde das Recht zu einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid zustehen, nicht aber jedem dahergelaufenen Juristen, der damit seinen Umsatz steigern will.

Und wenn ich schon wieder "phonoverband" höre, kommt es mir sowieso schon hoch. PHONO hat doch was mit Plattenspieler, also alten Schallplatten zu tun und genauso ist dieser Verband mit wahrscheinlich 70-jährigen Funktionären, genauso wie bei anderen Verbänden, auch eingestellt. Anstatt legale digitale Musik zuzulassen, hat man jahrelang verbittert dagegen gekämpft, weil man nicht wahrhaben wollte, dass die Zeit weitergeht und die Leute keine Alben mit 30 Lieder für 80 mark kaufen wollen, sondern einzelne Lieder. Dadurch wurde der illegale Musiktausch erst groß. Nun beklagt man sich über die vielen illegalen Downloads, wo doch legale erst seit kurzem und teilweise auch nur mit geringem Angebot verfügbar sind.

Jeder Firma oder jedem steht es frei, vor Gericht zivilrechtlich wegen Schadensersatz zu klagen. Diesen Weg wählen die "Phono-Leute" aber bewusst nicht, da es schwer für sie wäre, den tatsächlichen Schaden überhaupt nachzuweisen, er entspräche im schlimmsten Fall nämlich dem anteiligen Gegenwert des verbreiteten Musikstücks auf der CD, und das sind auch nur wenige Euro, bei 100 facher Verteilung würde gerade ein Schadensersatz von 200-300 Euro abfallen. Wieso sollen bestimmte Personengruppen durch das Abmahngesetz bessere Möglichkeiten haben als andere. Ich habe auch Forderungen nicht durchsetzen können, weil der zivilrechtliche Weg in Deutschland nun auch mal der korrupteste ist. Aber das ist halt so. Deswegen kann ich aber diese SChuldner nicht
einfach mit 2500 Euro abmahnen lassen.
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf 7VAMPIR
25.01.2007 10:14
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

>Offizialdelikte sollten von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, >evtl nach einer Anzeige.

Na (Hobby)Jurist bist Du aber nicht oder? ;-). Ein Offizialdelikt wie z.B. Betrug, Körperverletzung oder Diebstahl wird auch ohne Strafanzeige verfolgt, sobald die Strafverfolgungsbehörden davon in irgendeiner Art und Weise Kenntnis erlangen. Von daher mach dir mal keine Sorgen :-).
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[1.1.1] 7VAMPIR antwortet auf sushiverweigerer
25.01.2007 13:09
Falls Dir mal einer ne Eisenstange überzieht und Due überlebst wirst Du wohl nicht warten bis die Obrigkeit von sich aus in Eifer verfällt und zu verfolgen beginnt.

Du wirst doch aktiv und erstattest Strafanzeige mit Strafantrag auch wenn es sich möglicherweise um das Offizialdelikt Versuchter Mord, Totschlag und vollendete schwere und gefährliche Körperverletzung handelt.
Weiterhinn wirst Du die Sache als Nebenkläger betreiben - allein schon wegen der Akteneinsicht.
Zivilrechtlich wirst Du wohl auch hinterher sein um Schadenersatzansprüche zu realisieren.

Die einfache Körperverletzung aus Deiner Aufzählung ist übrigens ein Antragsdelikt und wird nicht von Amts wegen verfolgt.

Lass Dir gesagt sein, dass Delikte wie Betrug, Körperverletzung oder Diebstahl auch mit Strafanzeige oft nicht verfolgt werden. Grade bei Körperverletzung wird gerne mal"mangels öffentlichem Interesse" also kurz Faulheit eingestellt.

Im übrigeh babe ich amüsantere Hobbys als die Juristerei. Die sehe ich eher als hierzulande leider notwendiges Übel/Plage.

Wie Du meinem Beitrag entnehmen konntest spreche ich mich dafür aus, den wachsenden Einfluss der Juristen zurückzudrängen.
ich möchte Mechanismen stärken konstruktive Verhandlungslösungen zu finden.

Eine Aufforderung, der bedingungslos nachgegeben wird ist doch ein Erfolg. Wenn es um diesen Erfolg geht muss die Sache damit erledigt sein.
Wenn das nicht genug ist, fragt man sich doch ob das wahre Interesse nicht Gebührenschneiderei ist.
Schadenersatzansprüche sind natürlich ein anderes Thema. Es geht mir ausdrücklich nur um dieses Gebührengrabbing.

Sollte es zu Verhandlungen (ohne Schlichtung oder Gericht) kommen, sollte ein Kompromiss für jeden zu Selbstkosten vereinbart werden. Ganz so wie es in geschäftlichen Verhandlungen üblich ist. Auch da trägt jeder seine Kosten selbst.
Das würde manchen Streithahn zügeln und das Zusammenleben sicher angenehmer und unproblematischer werden lassen.

Dass Juristen selbständig auf Fehlersuche gehen und in einem §§§Dickicht kleine Formfehler zum Anlass nehmen Leute abzumahnen obwohl niemand mit eigenem Interesse sie beauftragt hat, ist völlig unakzeptabel.

Das ist Rechtsmissbrauch.

CU 7VAMPIR
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Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

>Offizialdelikte sollten von Staatsanwaltschaften verfolgt
werden, >evtl nach einer Anzeige.

Na (Hobby)Jurist bist Du aber nicht oder? ;-). Ein Offizialdelikt wie z.B. Betrug, Körperverletzung oder Diebstahl wird auch ohne Strafanzeige verfolgt, sobald die Strafverfolgungsbehörden davon in irgendeiner Art und Weise
Kenntnis erlangen. Von daher mach dir mal keine Sorgen :-).
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[2] spl antwortet auf ger1294
25.01.2007 12:28
Benutzer ger1294 schrieb:
meiner Meinung nach gehört die Abmahnwirtschaft sowieso komplett verboten, da hier viel zu viel Mißbrauch erfolgt.

Das kannst du überhaupt nicht beurteilen. Der Missbrauch ist minimal. Von den anderen Fällen bekommst du nur nichts mit, weil die Medien den Normalfall eben nicht für berichtenswert halten, folglich nur über Skandalfälle berichten und so den Eindruck erwecken, es gäbe nur Skandale.

Aus lauter emotionaler Bewegtheit liest du sie, und genau das wollen sie erreichen. Dass dadurch ein völlig verzerrtes Meinungsbild entsteht, interessiert sie nicht. Sie interessieren nur Auflage und Quote.

Was ist denn die Alternative zu außergerichtlichen Abmahnungen? Die Alternative ist, dass du sofort gerichtlich verklagt wirst bzw. gleich ohne Anhörung eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt wird. Ist dir das lieber?

Was geht z.B. das Impressum einer Webseite einen daran völlig unbeteiligten (arbeitslosen) Rechtsanwalt an. In solchen Dingen (unvollständiges Impressum, o.ä.) sollte lediglich einer staatlichen Behörde das Recht zu einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid zustehen, nicht aber jedem dahergelaufenen Juristen, der damit seinen Umsatz steigern will.

Genau so ist es auch.

Der RA kann nicht selbst abmahnen, höchstens für einen Mitbewerber, der ihn beauftragt hat und der sehr wohl ein Interesse daran hat, dass andere Marktteilnehmer sich an die Spielregeln halten.

Wozu brauchen Ärzte so viele Medikamente? Brauchen sie doch selbst alle gar nicht, oder hängen sie alle an der Nadel? Ungefähr so sinnvoll ist deine Einlassung.

Mit Strafe/Bußgeld hat das Ganze sowieso nichts zu tun, Bußgeld kann nur von Behörden verhängt werden. Abmahnkosten sind die Bezahlung für den Rechtsanwalt, also Schadens-/Aufwendungsersatz für den Gegner, keine Strafe.

Dass der zivilrechtliche Schaden höher ist als die Strafe, ist häufig so. Warum auch nicht? Beide Sachen haben nichts miteinander zu tun und haben einen völlig anderen Zweck. Was den Staat weniger beeinträchtigt, kann einen Dritten durchaus beeinträchtigen. Wenn du einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursachst, kannst du auch nicht sagen: Das Bußgeld ist doch nur 50 Euro, da zahle ich dem Verletzten auch nur 50 Euro für seinen Krankenhausaufenthalt.

Also: immer schön informieren, ehe man den Mund aufmacht und seine emotionalen BILD-Vorurteile zum Besten gibt.

spl
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[2.1] 7VAMPIR antwortet auf spl
25.01.2007 13:39
Benutzer spl schrieb:
Benutzer ger1294 schrieb:
meiner Meinung nach gehört die Abmahnwirtschaft sowieso komplett verboten, da hier viel zu viel Mißbrauch erfolgt.

Das kannst du überhaupt nicht beurteilen. Der Missbrauch ist minimal. Von den anderen Fällen bekommst du nur nichts mit, weil die Medien den Normalfall eben nicht für berichtenswert halten, folglich nur über Skandalfälle berichten und so den Eindruck erwecken, es gäbe nur Skandale.

Aus lauter emotionaler Bewegtheit liest du sie, und genau das wollen sie erreichen. Dass dadurch ein völlig verzerrtes Meinungsbild entsteht, interessiert sie nicht. Sie interessieren nur Auflage und Quote.

Was ist denn die Alternative zu außergerichtlichen Abmahnungen? Die Alternative ist, dass du sofort gerichtlich verklagt wirst bzw. gleich ohne Anhörung eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirkt wird. Ist dir das lieber?

Die Alternative ist ein formloser höflicher Hinweis. Wird der ignoriert, kann die Juristenkeule immer noch gezückt werden.
Einer kostenpflichtigen Abmahnung sollte grundsätzlich eine kostenfreie informelle Aufforderung (evtl mit Fristsetzung) vorausgehen müssen.

Ein Gläubiger kann ja auch nicht sofort einen Mahnbesheid loslassen sondern muss erstmal zur Zahlung auffordern.


Was geht z.B. das Impressum einer Webseite einen daran völlig unbeteiligten (arbeitslosen) Rechtsanwalt an. In solchen Dingen (unvollständiges Impressum, o.ä.) sollte lediglich einer staatlichen Behörde das Recht zu einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid zustehen, nicht aber jedem dahergelaufenen Juristen, der damit seinen Umsatz steigern will.

Genau so ist es auch.

Der RA kann nicht selbst abmahnen, höchstens für einen Mitbewerber, der ihn beauftragt hat und der sehr wohl ein Interesse daran hat, dass andere Marktteilnehmer sich an die Spielregeln halten.

Wozu denn gleich mit Anwaltlichem Beistand formell abmahnen? Ein freundlicher Hinweis wäre oft gut genug.

Wozu brauchen Ärzte so viele Medikamente? Brauchen sie doch selbst alle gar nicht, oder hängen sie alle an der Nadel? Ungefähr so sinnvoll ist deine Einlassung.

Ärztliche Tätigkeit ist als Gegenbeispiel denkbar ungegeinet. Auch hier gab es schon öfter Fälle unnötiger oder unnötig grosser Therapieen aus Geldgier. Als gäbe es nicht genug echte Krankheiten und Kranke.
Auch die allseits beliebte Krankschreibung Gesunder Arbeitnehmer machen Ärzte nicht gratis.

Bitte lass den Heiligenschein in der Schublade.


Mit Strafe/Bußgeld hat das Ganze sowieso nichts zu tun, Bußgeld kann nur von Behörden verhängt werden. Abmahnkosten sind die Bezahlung für den Rechtsanwalt, also Schadens-/Aufwendungsersatz für den Gegner, keine Strafe.

Einige hundert € sind bisschen happig für oft kaum wahrnehmbare Formfehler in Veröffentlichungen.

Dass der zivilrechtliche Schaden
Schadenersatz ist eine andere Sache. Wo ein Schaden entsteht, muss der Schädiger bluten.
Aber zB nach einem Autounfall teilt der Geschädigte die Schadenshöhe mit und bei Konsens wird einfach bezahlt. Ohne Anwalt.
Dabei hat der Geschädigte eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Wenn er also überflüssige kosten erzeugt bleibt er darauf sitzen - wenns korrekt zugeht.

höher ist als die Strafe, ist häufig so. Warum auch nicht? Beide Sachen haben nichts miteinander zu tun und haben einen völlig anderen Zweck. Was den Staat weniger beeinträchtigt, kann einen Dritten durchaus beeinträchtigen. Wenn du einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursachst, kannst du auch nicht sagen: Das Bußgeld ist doch nur 50 Euro, da zahle ich dem Verletzten auch nur 50 Euro für seinen Krankenhausaufenthalt.

Also: immer schön informieren, ehe man den Mund aufmacht und seine emotionalen BILD-Vorurteile zum Besten gibt.

spl

Konsens vor Konflikt … täte uns allen gut.




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OT: Mobilfunkdiscounter meiner Wahl ist momentan SIMYO - neuerdings mit abschaltbarer Mailbox !-)

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