Thread
Menü

Ganz im Verbrauchersinne...


15.02.2010 12:06 - Gestartet von netwriter
Dieses Urteil ist absolut korrekt und im Sinne von "Otto-Normalverbraucher". Natürlich ist es nicht rechtens, wenn jemmand, wie in diesem Fall, das Urheberrecht verletzt. Aber wie oft wurden, eigentlich unbescholtene Bürger, durch Massenabmahnungen zu Zahlung horrender Anwaltskosten verdonnert.
Dem ist definitiv ein Riegel vorgeschoben worden. Sehr gut!

Es ist jedem Abmahnenden zuzumuten, dass er zunächst eine Abmahnung selbst formuliert, die kann auch formlos sein, das kann man auch als Laie. Bei Fruchtlosigkeit kann man dann die Hinzuziehung eines Anwaltes androhen. Das ganze läuft ungefähr auf der Ebene wie das Mahnwesen im Rechnungsverkehr ab.
Man mahnt seine Ansprüche an, verlangt Entfernung bis zum, wenn dies nicht geschehen ist, geht die Sache zum Anwalt und kann somit dann mit voller Kostenerstattung der Anwaltskosten laufen. Man hat es ja zunächst "im Guten versucht", ohne gleich den großen Hammer zu schwingen. Ich finde das Urteil absolut gerechtfertigt.

Zitat aus der Begründung:
"Außerdem könne er ja zunächst einmal mit einer von ihm selbst ausgesprochenen Abmahnung die Kosten niedrig halten. Wenn er dann bei Erfolglosigkeit in einem zweiten Schritt einen Anwalt beauftragte, wäre dessen Abmahnung nicht mehr „erstmalig“ im Sinne des Gesetzes. Dann erst könnte er die vollen Abmahnkosten in Rechnung stellen. Aktenzeichen: 1 BvR 2062/09"

Gruß vom

Netwriter