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Niemand war 'angeklagt'


09.01.2008 11:04 - Gestartet von Mobilfunk-Experte
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt

Falsch.

[...] der Mann war angeklagt.

Falsch.

Es geht hier nicht um ein Urteil in einem Strafverfahren, sondern um einen Beschluss darüber, wer die Kosten des Eilverfahrens über eine einstweilige Verfügung in einer Zivilsache zu tragen hat. Der Mann war nicht "angeklagt", sondern "beklagt".