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Privatkopie


22.09.2009 22:08 - Gestartet von Vodaman
Mal eine kurze Frage, mit Bitte um kurze Antwort:

Wenn ich von einer Audio-CD eine legale, private Kopie mache und anschließend das Original verkaufe, muss ich dann die Kopie auch vernichten? Kann das irgendwie nirgendwo rauslesen...

Besten Dank schonmal.....
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[1] R32 antwortet auf Vodaman
23.10.2009 18:40
Benutzer Vodaman schrieb:
Mal eine kurze Frage, mit Bitte um kurze Antwort:

Wenn ich von einer Audio-CD eine legale, private Kopie mache und anschließend das Original verkaufe, muss ich dann die Kopie auch vernichten? Kann das irgendwie nirgendwo rauslesen...

Besten Dank schonmal.....

JA !
Wenn du eine Original gekaufte CD kopierst, und das original dann verkaufst, so musst du die Kopie vernichten.
Alles andere ist illegal.
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[1.1] Vodaman antwortet auf R32
23.10.2009 19:31
Benutzer R32 schrieb:
JA !
Wenn du eine Original gekaufte CD kopierst, und das original dann verkaufst, so musst du die Kopie vernichten. Alles andere ist illegal.

Wo genau bitte steht das ? Quelle?
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[2] JanKrohn antwortet auf Vodaman
24.10.2009 10:16
Wenn ich von einer Audio-CD eine legale, private Kopie mache und anschließend das Original verkaufe, muss ich dann die Kopie auch vernichten? Kann das irgendwie nirgendwo rauslesen...

Nein, musst Du nicht. Denn für solche Fälle sind die GEMA-Abgaben gedacht, die auf Rohlinge, USB-Sticks usw. erhoben werden.

Was mein Vorposter meinte, hat er mit Computerspielen und Software verwechselt. In dem Fall muss man die Privatkopien löschen, wenn man das Original verkauft.
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[2.1] Vodaman antwortet auf JanKrohn
24.10.2009 22:46
Nein, musst Du nicht. Denn für solche Fälle sind die GEMA-Abgaben gedacht, die auf Rohlinge, USB-Sticks usw. erhoben werden.

Was mein Vorposter meinte, hat er mit Computerspielen und Software verwechselt. In dem Fall muss man die Privatkopien löschen, wenn man das Original verkauft.

Danke. Diese Version habe ich jetzt auch des öfteren gehört.
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[2.1.1] R32 antwortet auf Vodaman
26.10.2009 17:34

einmal geändert am 26.10.2009 17:37
Benutzer Vodaman schrieb:
Nein, musst Du nicht. Denn für solche Fälle sind die GEMA-Abgaben gedacht, die auf Rohlinge, USB-Sticks usw. erhoben werden.

Was mein Vorposter meinte, hat er mit Computerspielen und Software verwechselt. In dem Fall muss man die Privatkopien löschen, wenn man das Original verkauft.

Danke. Diese Version habe ich jetzt auch des öfteren gehört.


Tja Freunde, diese Ansicht ist aber leider Falsch.
Kann man sich auch leicht selbst beantworten.
Ich gehe in einen Laden, kaufe mir eine CD, kopiere sie, und verkaufe sie am gleichen Tag noch, oder geb sie einfach zurück.

Sowas soll legal sein ?

Für euch aber auch nochmals zum Nachlesen

http://computer.t-online.de/raubkopien-filmpiraterie-soll-terrorismus-beguenstigen/id_17907624/index

Auf verlinkter Seite bitte auf "Das dürfen sie noch kopieren" klicken, und mal alle Punkte lesen. Konkret Punkt 4
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[2.1.1.1] Vodaman antwortet auf R32
27.10.2009 19:12
So ein dummes Zeug, dann lies mal Punkt 5, da widerspricht er sich doch wieder. Wo ist denn da der Unterschied ????
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[2.1.1.1.1] R32 antwortet auf Vodaman
28.10.2009 10:01
Benutzer Vodaman schrieb:
So ein dummes Zeug, dann lies mal Punkt 5, da widerspricht er sich doch wieder. Wo ist denn da der Unterschied ????

Natürlich, der Mann ist Anwalt und erzählt dummes Zeug.
Na wenn du das sagst...
Glaub es, oder glaub es halt nicht, legal ist es trotzdem nicht.
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[2.1.1.1.1.1] Vodaman antwortet auf R32
28.10.2009 20:00

http://www.irights.info/index.php?id=288

Die Privatkopieschranke erlaubt es auch, ein Original zu kaufen, es zu kopieren und das Original wieder zu verkaufen. Eine Ausnahme sind allerdings Computerprogramme. Von ihnen darf man ohnehin nur eine einzige Sicherungskopie machen, die man wieder löschen oder vernichten muss (oder dem Käufer mitgeben), wenn man das Original verkauft.


Das bedeutet, dass ich nur diejenigen CDs weiterverkaufen oder verschenken darf, die tatsächlich schon einmal auf dem Markt waren. Kaufe ich mir also die neue CD von Madonna, darf ich dieselbe CD frei weitergeben oder verkaufen.



Weitergeben darf ich Kopien nur im Rahmen der Privatkopie-Schranke. Diese erlaubt es, Kopien für den privaten Gebrauch zu machen, also für die rein persönliche Nutzung durch die eigene Person, Freunde oder Familienmitglieder. Für den Kauf gelten wiederum andere Regelungen. Der Erwerb einer Kopie ist ebenso wenig eine Urheberrechtsverletzung, wie der Besitz einer solchen. Ein Beispiel: Kaufe ich auf dem Flohmarkt gebrannte DVD-Kopien, begehe ich selbst keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, sondern nur der Verkäufer.

t-online.de Computer: Freunde haben mir über die Jahre immer wieder CDs mit MP3s gebrannt. Ich weiß aber nicht, ob die legal erstellt wurden. Wenn nicht habe ich mich strafbar gemacht?
Dr. Andreas Lober: Für den Konsum im privaten Umfeld (Familie, Freundeskreis) darf man einzelne Vervielfältigungen von Werken herstellen. Gesetzlich zugelassen ist dies solange, wie die Vervielfältigungen weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird (§ 53 UrhG).
Mit anderen Worten: auch künftig ist es erlaubt, Mix-CDs für seine engsten Freunde oder eine Party-Mischung für zu Hause zu erstellen - für den privaten Gebrauch dürfen die Lieder weiterhin gebrannt und benutzt werden. Ebenfalls erlaubt ist es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen oder von ihm brennen zu lassen.
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[2.1.1.1.1.1.1] RE: Privatkopie - aktuelles Urteil
VariusC antwortet auf Vodaman
29.10.2009 18:52
Vielleicht hilft das gestrige Urteil des Verfassungsgerichts weiter ;)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Privates Kopieren ist kein Verbrechen
Das Recht auf eine digitale Privatkopie bei CDs bleibt erhalten. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Eine Klage der Musikindustrie wurde abgelehnt.
Private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken - zum Beispiel von Büchern oder Schallplatten - sind schon seit langem zulässig. Dies regelt das Urheberrechtsgesetz in Paragraph 53. Voraussetzung ist, dass die Kopie nicht Erwerbszwecken dient.
Mehrere Plattenfirmen sahen darin jetzt einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Eigentum. Sie führten die massiven Einbrüche beim Plattenverkauf auch darauf zurück, dass von CDs mit Hilfe von CD-Brennern Kopien in faktisch gleichbleibender Qualität möglich sind. Das sei früher nicht so gewesen, als Vinyl-Platten auf Cassette aufgenommen wurden.
Die Richter erklärten die Verfassungsbeschwerde nun aber für unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden. Gegen neue gesetzliche Regelungen muss die Verfassungsklage nämlich binnen eines Jahres erhoben werden. Diese Frist hätten die Plattenfirmen nicht eingehalten, so die Richter.
Nach Ansicht der Kläger begann die Frist erst im Januar 2008 zu laufen. Damals war eine Regelung in Kraft getreten, die es verbot, den Kopierschutz von CDs zu umgehen.
Die Richter stellten aber auf die vorige Urheberrechts-Reform ab. Im Jahr 2003 hatte der Bundestag klargestellt, dass auch digitale Privatkopien zulässig sind. Gegen diese Regelung hätte die Musikindustrie klagen müssen, auch wenn der Bundestag damals die Frage nach dem Kopierschutz offen ließ.
Ob das Recht auf digitale Privatkopien gegen das Grundgesetz verstößt, ist damit also noch nicht abschließend geklärt. Die Richter verweisen allerdings auf den "weiten Gestaltungsraum" des Gesetzgebers - was die Musikindustrie nicht zu weiteren Klagen ermutigen dürfte.

Az.: 1 BvR 3479/08

Quelle: http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/privates-kopieren-ist-kein-verbrechen/